Wir sind eine der führenden
Anwaltskanzleien im Abgasskandal

Gehen Sie jetzt gegen den Fahrzeughersteller oder Händler vor!

Sensationsurteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26.06.2023 geurteilt, dass Autokäufer, deren Dieselfahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung – wie z.B. dem sogenannten Thermofenster – ausgestattet sind, einen Anspruch auf Schadensersatz haben, unabhängig davon, ob die Hersteller vorsätzlich getäuscht oder fahrlässig gehandelt haben. Mit diesem Urteil senkt der BGH die Anforderungen an Schadensersatzklagen massiv und folgt der Rechtssprechung des EuGHs vom 21.03.2023.

Der bereits seit 2015 öffentlich bekannte „Diesel-Abgasskandal“ ist juristisch noch lange nicht an seinem Ende angekommen – im Gegenteil! Immer neue Erkenntnisse im Hinblick auf weitere Manipulationen der Automobilhersteller, insbesondere auch an aktuellen Motoren und Fahrzeugmodellen, sorgen dafür, dass immer mehr Geschädigte Schadensersatz von den Herstellern oder Händlern verlangen.

Darüber hinaus wird aktuell auch Käufern von Fahrzeugen mit dem EA189-Dieselmotor, welcher den Dieselskandal 2015 auslöste, noch immer ein sogenannter „Restschadensersatzanspruch“ zugesprochen.

2020 gelingt der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Die Rechtsanwälte und Gründungspartner Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich erzielen in Kooperation mit dem Chef der Verbraucherzentralen und weiteren Experten einen Vergleich von über € 830 Mio. für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden – ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte.

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    Vertrauen auch Sie der Kompetenz und Durchsetzungsstärke der R&U Anwälte. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung prüfen wir für Sie, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und beraten Sie individuell zum optimalen Vorgehen. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich Ihren Wunschtermin.

    Dieselgate 3.0: Erneute Klagewelle bahnt sich an

    Gute Nachrichten für geschädigte Autofahrer, die Schadensersatz geltend machen wollen:

    EuGH:
    Autobauer haften für manipulierte Fahrzeuge

    Dank des verbraucherfreundlichen EuGH-Urteils (Europäischer Gerichtshof) vom 21. März 2023 wurden die Hürden für erfolgreiche Schadensersatzklagen geschädigter Autobesitzer deutlich gesenkt. Demnach haften Automobil-Hersteller auch für fahrlässige Rechtsverstöße, da diese aufgrund der gebotenen Sorgfalt hätten wissen müssen, dass temperaturgeführte Abschalteinrichtungen wie das sog. Thermofenster illegal sind, da die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte (Stickstoffdioxid) überschritten werden. Bislang musste die vorsätzliche Schädigung bewiesen werden, dies hat sich jetzt geändert.

    BGH:
    Schadensersatz für Diesel-Kläger

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Juni 2023 die Hürden für Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern deutlich gesenkt. Da nahezu alle PKW der Abgasnormen Euro 5 und teilweise auch Euro 6 über eine oder mehrere Arten von Abschalteinrichtung verfügen, geht es jetzt nicht mehr nur um die klassischen ‚Betrugs-Diesel‘ im VW-Konzern, sondern auch um Modelle von Mercedes, BMW, Volvo, Fiat, Opel, Renault und viele andere. Eine Klage auf Entschädigung bzw. Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller wird nun voraussichtlich deutlich leichter und schneller möglich sein. Denkbar ist auch, dass die Autobauer vor Gericht zügiger Vergleiche anbieten, um Gerichts- & Gutachterkosten zu sparen.

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    Welche Optionen auf Entschädigung bieten sich betroffenen Dieselfahrern?

    Wenn Ihr Fahrzeug manipuliert ist und eine unzulässige Abschalteinrichtung besitzt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Welche Klagestrategie Ihnen die besten Chancen und die größte Entschädigung sichert, ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Deswegen sollten Sie sich eingehend zu Ihren Optionen durch die Kanzlei R&U anwaltlich beraten lassen. Mit mehr als 15.000 eingereichten Klagen besitzen wir die Erfahrung für Sie das optimale Ergebnis zu erzielen.

    ‚Großen‘ Schadensersatz | Rückabwicklung | Auto zurückgeben
    § 826 BGB
    Die Rückabwicklung des Kaufvertrags ermöglicht Ihnen das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Von diesem wird lediglich eine sog. Nutzungsentschädigung für die von Ihnen zurückgelegten Kilometer abgezogen. Berücksichtigt wird seitens des Richters der zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung aktuelle Kilometerstand, wobei die maximale Laufleistung Ihres Fahrzeugs von Gericht zu Gericht unterschiedlich eingeschätzt werden kann. Für dieses Vorgehen muss der Nachweis der vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung erbracht werden.

    Schnell sein lohnt sich:
    Je weniger Kilometer Sie gefahren sind und je früher die Verhandlung ist, desto höher fällt Ihre Entschädigung aus.


    Übrigens: Sofern Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, können Sie die dafür angefallenen Finanzierungskosten ebenfalls vom Hersteller zurückverlangen.

    Differenzschadensersatz | Fahrzeug ist bereits verkauft | Minderwert höher als 15%
    § 826 BGB
    Der Differenzschadensersatz ermittelt die Summe zwischen dem tatsächlichen Wert eines Fahrzeugs und dem Wert, den es ohne die betrügerische Manipulation gehabt hätte. Autobesitzer können diesen Anspruch geltend machen, um die Wertminderung ihres Fahrzeugs auszugleichen. In diesem Fall reicht der Nachweis aus, dass der Hersteller fahrlässig gehandelt hat.

    ‚Kleinen Schadensersatz‘ | Minderwert
    § 823 BGB
    Der ‚kleine Schadensersatz‘ – auch ‚Minderwert‘ – genannt berechnet sich aus dem Wert, den das Fahrzeug hätte, wenn keine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wäre, im Vergleich zu dem Wert mit verbauter Abschalteinrichtung und Nichteinhaltung von Umweltstandards. Unserer Erfahrung nach erhalten Autobesitzer bis zu 25% des Kaufpreises als Entschädigung und behalten Ihr Fahrzeug.

    Pauschaler Schadensersatz
    Der pauschale Schadensersatz, wie vom Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2023 (VIa ZR: 335/21, 533/21, 1031/22) festgelegt, bezieht sich auf eine Entschädigungsspanne von 5% bis 15% des Kaufpreises. Diese Entschädigung wird auch ohne teure Sachverständigengutachten gewährt. Der Autobesitzer behält sein Fahrzeug und die gefahrenen Kilometer werden nicht von der Entschädigung abgezogen. Dieser pauschale Schadensersatz gleicht Ihren finanziellen Verlust aus, ohne dass aufwendige Gutachten erforderlich sind.

    Wir übernehmen gerne Ihren Fall und beraten Sie ausführlich, welche Lösung für Sie die optimale ist.
    Rufen Sie unverbindlich an oder kontaktieren Sie uns.

    Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Rückerstattung*

    Rechner - AS Schadensersatz
    33000,-
    1000,-150000,-
    0km
    0km150000km
    56000km
    0km300000km

    * Berechnung der Rückerstattung auf Basis einer erwartbaren (maximalen) Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs von 300.000 Kilometer. Diese Einschätzung kann von Gerichten abweichend beurteilt werden.

    Der Dieselabgasskandal – auch „Dieselgate“ genannt – ist der größte Umwelt- und Industrieskandal der jüngeren deutschen Geschichte.

    Nicht etwa das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt, der TÜV oder die DEKRA haben den Skandal trotz ihrer laufenden Überwachungspflichten und der vorgeschriebenen Abgastests aufgedeckt, sondern die amerikanischen Umweltschutzbehörden EPA und CARB, in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro ICCT.

    Inhalt des Skandals ist die Tatsache, dass in den Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche), aber auch in den Fahrzeugen anderer Hersteller (Mercedes-Benz, BMW, Opel und andere) nach Europäischem und US-amerikanischem Recht unerlaubte Abschalteinrichtungen verwendet werden, die mittels perfider Sensorik erkennen, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand getestet wird.

    In einer Prüfsituation verändern diese Einrichtungen das Abgasverhalten derart, dass den Testern ein vermeintlich sauberes Dieselfahrzeug vorgespiegelt wird.

    Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen und welche Möglichkeiten Sie zur Klageerhebung haben. In unserer Erstberatung ermitteln wir für Sie den optimalen Weg zur Durchsetzung Ihres Anspruchs.

    Welche Abschalttechniken nutzen die Automobilhersteller,
    um die Abgasreinigung zu manipulieren?

    Im Dieselskandal kommen je nach Konzern und Fahrzeugtyp unterschiedliche Abschalttechniken (AE) zum Einsatz, um die Emissionswerte zu manipulieren. „Dreckige“ Diesel erscheinen so zumindest auf dem Prüfstand „sauber“. Im realen Fahrbetrieb auf der Straße hingegen überschreiten die Fahrzeuge die zulässigen Grenzwerte um ein Vielfaches.

    Temperatur- oder zeitgesteuerte Abschaltungen (Thermofenster, Aufheizstrategie)
    Wenn bestimmte Temperaturen oder Zeiten erreicht werden, schaltet die Motorsteuerungssoftware das Emissionskontrollsysteme ab. Dies kann die Leistung bzw. den Kraftstoffverbrauch verbessern, führt aber zum Ausstoß überhöhter Emissionen.

    Defeat Devices (Prüfstands-/ Fahrkurvenerkennung)
    Diese Software zur Steuerung der Abgasreinigung erkennt den Prüfzyklus der Abgasuntersuchung und reduziert die Emissionen in den gesetzlich zulässigen Bereich. Im realen Fahrbetrieb auf der Straße werden die Grenzwerte hingegen um ein Vielfaches überschritten.

    Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung
    Bei der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung aktiviert eine Software-Funktion eine spezielle Temperaturregelung, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert. Nur dadurch bleiben die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte.

    Aktuelle Urteile im Abgasskandal:
    Messen Sie uns an unseren Ergebnissen – wir gratulieren unseren Mandanten

    10.06.2024
    Fahrzeug: BMW xDrive
    KM-Stand: km
    Entschädigung: € 3737,-
    OLG Dresden | Az. 9 U 2366/22
    12.04.2024
    Fahrzeug: BMW 218d
    KM-Stand: 61391 km
    Entschädigung: € 1658,-
    LG Saarbrücken | Az. 12 O 73/23
    21.03.2024
    Fahrzeug: Audi Q3
    KM-Stand: 106417 km
    Entschädigung: € 1465,56,-
    OLG München | Az. 8 U 640/20 Audi
    20.03.2024
    Fahrzeug: VW Caddy
    KM-Stand: 70.000 km
    Entschädigung: € 3944,-
    OLG Nürnberg | Az. 12 U 967/22 VW
    20.03.2024
    Fahrzeug: VW Tiguan
    KM-Stand: 135.397 km
    Entschädigung: € 10231,-
    OLG Nürnberg | Az. 12 U 969/22 VW
    14.03.2024
    Fahrzeug: VW Passat
    KM-Stand: 132.736 km
    Entschädigung: € 6914,-
    KG Berlin | Az. 27 U 59/22 VW
    13.03.2024
    Fahrzeug: Audi A5
    KM-Stand: 105.579 km
    Entschädigung: € 2.897,-
    OLG München | Az. 7 U 840/21 Audi
    12.03.2024
    Fahrzeug: VW Touareg
    KM-Stand: 215.138 km
    Entschädigung: € 3.047,-
    OLG Köln | Az. I-21 U 77/22 VW
    05.03.2024
    Fahrzeug: VW Phaeton
    KM-Stand: 122.912 km
    Entschädigung: € 2.780,-
    LG Essen | Az. 5 O 37/19 VW
    28.02.2024
    Fahrzeug: VW Tiguan
    KM-Stand: 128.053 km
    Entschädigung: € 2.750,-
    OLG München | Az. 7 U 2383/21 VW
    28.02.2024
    Fahrzeug: VW Multivan
    KM-Stand: 152.309 km
    Entschädigung: € 5.287,-
    OLG München | Az. 7 U 2566/19 VW
    20.02.2024
    Fahrzeug: Audi A6
    KM-Stand: 57.115 km
    Entschädigung: € 2.775,-
    OLG Hamm | Az. I-4 U 89/22 Audi
    19.02.2024
    Fahrzeug: Audi SQ5
    KM-Stand: 133.130 km
    Entschädigung: € 1.768,26,-
    OLG München | Az. 21 U 3290/20 Audi
    16.02.2024
    Fahrzeug: Seat Exeo
    KM-Stand: 226.190 km
    Entschädigung: € 4.700,-
    LG Osnabrück | Az. 9 O 1622/23 Seat
    06.02.2024
    Fahrzeug: Audi A6
    KM-Stand: 70.326 km
    Entschädigung: € 32.050,-
    OLG Frankfurt am Main | Az. 7 O 2116/20 Audi
    29.01.2024
    Fahrzeug: VW Passat
    KM-Stand: 115797 km
    Entschädigung: € 15900,-
    OLG Naumburg | Az. 12 U 107/23 VW
    16.01.2024
    Fahrzeug: Daimler GLK
    KM-Stand: km
    Entschädigung: € 2.484,-
    OLG Thüringen | Az. 5 U 989/20 Daimler
    21.12.2023
    Fahrzeug: Daimler GLS
    KM-Stand: 58.042 km
    Entschädigung: € 8.941,-
    OLG Düsseldorf | Az. I-5 U 140/21 Daimler
    15.12.2023
    Fahrzeug: Daimler GLC 220
    KM-Stand: 45.500 km
    Entschädigung: € 5133,-
    LG Erfurt | Az. 2 O 1374/21 Daimler
    11.12.2023
    Fahrzeug: Audi A4 Avant
    KM-Stand: 60875 km
    Entschädigung: € 7990,-
    LG Berlin | Az. 83 O 221/20 Audi

    Software-Updates:
    Mögliche Folgeschäden für Fahrzeuge und Verbraucher

    Nachdem der Dieselskandal 2015 bekannt wurde, erließ das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Anweisungen an div. Hersteller, die unzulässigen Funktionen zu beseitigen. Als Reaktion darauf wurden hunderttausende Autobesitzer von den Herstellern gebeten, ein Update an ihren Fahrzeugen durchzuführen zu lassen, das unter anderem eine überarbeitete Motorsteuerungssoftware beinhaltete.

    Allgemein empfehlen wir, Software Updates zur vermeintlichen Verbesserung der NOx- bzw. Emissionswerte nicht aufspielen zu lassen. Eine Motorsteuerung bei gleichbleibender Hardware stellt grundsätzlich eine Art „Kompromiss“ vieler Komponenten dar, u.a. von Abgaswerten, Leistung, Fahrverhalten, Verbrauch und Haltbarkeit einzelner Fahrzeugteile. Eine Verbesserung der Abgaswerte ist dementsprechend nicht möglich, ohne an anderer Stelle eine Verschlechterung in Kauf zu nehmen.

    Folgeschäden sind demnach möglich:

    • Kürzere Lebensdauer, schnellerer Verschleiß und verändertes Verhalten des Motors
    • Steigender Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch
    • Erhöhte Reparaturanfälligkeit der Motorkomponenten & zunehmende Probleme mit der Abgasreinigung
    • Leistungseinbußen und verminderte Laufruhe des Motors
    • Mangelnde Gewährleistung für Folgeschäden seitens der Hersteller
    • Zeit & Aufwand des Werkstattaufenthalts (i.d.R. ohne ein Ersatzfahrzeuge zur Verfügung gestellt zu bekommen)
    Juni 2023

    BGH-Sensationsurteil: Differenzschaden von 5% bis 15% des Kaufpreises

    Beim Differenzschaden wird der Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund des Mangels berücksichtigt. 2.100 Fälle sind direkt am BGH betroffen. Zudem gibt es schätzungsweise fast 100.000 anhängige Klagen an unteren Instanzen, die von dieser Entwicklung beeinflusst werden.

    Juni 2023
    Januar 2023

    EuGH stärkt die Verbraucherrechte im Abgasskandal und bewertet das Thermofenster als rechtswidrig

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Autohersteller grundsätzlich für Rechtsverstöße haftbar gemacht werden können, unabhängig davon, ob sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.

    Januar 2023
    Januar 2021

    Software Update ist eine weitere Täuschung und begründet für sich einen Schadensersatzanspruch

    Die Oberlandesgerichte Köln, Hamm und Bremen entscheiden, dass auch das Software Update eine Täuschung ist und einen Schadensersatzanspruch begründet.

    Januar 2021
    Januar 2020

    Thermofenster ist eine illegale Abschalteinrichtung entscheidet der Europäische Gerichtshof

    EuGH stärkt Verbraucherrechte: Jahrelang hatten Autohersteller angebliche Motorschutz-Gründe vorgeschoben und eine vermeintliche Gesetzeslücke ausgenutzt. Der EuGH macht dem endlich ein Ende.

    Januar 2020
    Januar 2020

    2,0-Liter Diesel-Käufer schöpfen Hoffnung dank Senatsentscheidung des Oberlandesgerichts Köln

    In Fällen von 2 Liter Dieselfahrzeugen der Marken VW, Seat, Audi und Skoda, gekauft ab Herbst 2015, muss der konkrete Vortrag im jeweiligen Einzelfall berücksichtigt werden. OLG Köln spricht Schadensersatz auch bei Kauf nach der sog. „Ad-hoc Mitteilung“ zu und entkräftet die BGH-Rechtsprechung des „Kauf nach Kenntnis“.

    Januar 2020
    Januar 2020

    Dieselmanipulation: rund 200.000 Fahrzeuge von FIAT & IVECO betroffen

    Laut Spiegel zählen dazu viele Wohnmobile, Baujahr 2014-2019 und Nutzfahrzeuge. Nach einer Razzia beim Fiat Chrysler Konzern ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Betrugs. Sie ruft Wohnmobilbesitzer auf, Strafanzeige zu stellen.

    Januar 2020
    August 2020

    Es folgt der Benzinerskandal

    In einem Gerichtsverfahren wird im Rahmen einer Begutachtung auch in einem Benziner-Fahrzeug von Audi eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt. Es werden Absprachen hierzu bei Daimler, VW, BMW, Audi und Porsche offenbart und Porsche zeigt sich selbst wegen Abgasmanipulationen am 911 und Panamera an.

    August 2020
    Juli 2020

    EA 288: Der neue Abgasskandal Motor

    Nachdem Rogert und Ulbrich bereits im März 2020 bei einem 2,0 Liter TDI  Dieselfahrzeug der VW AG mit dem Nachfolgemotor des EA 189, dem EA 288 mit Euro 6 Norm, ein positives Urteil erringen konnte, geben immer mehr Landgerichte einem Schadensersatzanspruch wegen Abgas- Manipulationen auch beim EA 288 statt!

    Juli 2020
    Januar 2020

    BGH-Urteil: Rechtssicherheit im Abgasskandal

    Volkswagen hat seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Mit diesem Urteil schafft der BGH Rechtssicherheit für die Kläger, die einen Diesel mit dem EA 189  VW-Motor fahren, der auch in Skoda, Seat und Audi Fahrzeugen verbaut ist.

    Januar 2020
    April 2020

    Abgasskandal vor dem Europäischen Gerichtshof

    In ihrem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Generalanwältin Eleanor Sharpston Abschalteinrichtungen für unzulässig erklärt. Für alle in den Skandal verwickelten Autohersteller wie VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche wird es ernst.

    April 2020
    Februar 2020

    Historischer Sieg für Verbraucher

    In der Musterfeststellungsklage gegen VW wird eine Vergleichszahlung für ca. 260.000 VW-Kunden erzielt.

    Februar 2020
    November 2019

    Richtungsweisender Prozess für Kommunen

    Als erste Kanzlei erstreitet Rogert und Ulbrich für eine Kommune in NRW eine Schadensersatzzahlung gegen Volkswagen.

    November 2019
    September 2018

    Erste Musterfeststellungsklage in Deutschland

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert Schadensersatz von der VW AG im Namen der vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrer. Rogert und Ulbrich übernimmt die anwaltliche Vertretung im Prozess.

    September 2018
    Januar 2017

    Spektakuläres Urteil gegen Volkswagen als Fahrzeughersteller

    Als erste Kanzlei kann Rogert & Ulbrich ein Urteil gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eines Dieselfahrzeug-Käufers in Deutschland erwirken.

    Januar 2017
    September 2016

    Erster Erfolg gegen Autohändler in NRW

    Erstes rechtskräftiges Urteil gegen einen Autohändler in NRW, Rückerstattung des Kaufpreises wegen illegaler Abschalteinrichtung bei einem Dieselfahrzeug.

    September 2016

    Fragen zum Abgasskandal

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