Verkehrsrecht
Ob Unfall, Knöllchen oder Führerscheinentzug – wir regeln das für Sie.

Sie hatten einen Unfall, haben einen Bußgeldbescheid oder eine Anzeige erhalten?
Lassen Sie sich individuell von uns beraten!

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Das Auto, dass Sie gekauft oder geleast haben, entspricht nicht der getroffenen Vereinbarung?
Ihnen wurde auf Grund einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid zugestellt?
Gegen Sie wurden Ermittlungen wegen einer Verkehrsstraftat eingeleitet?

Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Unsere spezialisierten Anwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie von einer dieser Situationen betroffen sind.

Zusätzlich unterstützen wir Sie, wenn Ihnen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen oder Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

Vermeiden Sie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg & Fahrverbote!

Unsere Tätigkeitsfelder im Überblick

Verkehrsrecht

  • Fahrverbot
  • Fahren ohne Führerschein
  • Punkte in Flensburg
  • Verkehrsunfall

Bußgeldbescheid

  • Geschwindigkeitsverstoß
  • Handy am Steuer
  • Rotlichtverstoß
  • Verstoß gegen die Anschnallpflicht
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Falschparken

Straßenverkehrsgefährdung

  • Verkehrswidriges Überholen
  • Abstandregelungen nicht eingehalten
  • Verkehrswidriges Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
  • Vorwürfe während der Probezeit
  • Hauptuntersuchung, TÜV, Zulassung
  • Tuning

So kommen Sie in nur 3 Schritten zu Ihrem Recht
Einfach, bequem & schnell

Formular

Füllen Sie unser Online-Formular aus, damit unsere Anwälte Ihren Fall individuell prüfen können.

1

Beratung

Das Expertenteam steht Ihnen Rede und Antwort & berät Sie umfassend zum optimalen Vorgehen.

2

Beauftragung

Sie entscheiden, ob Sie uns Ihr Mandat übertragen wollen und wir Ihre Interessen vertreten.

3

Jetzt kompetent beraten lassen!

Lassen Sie Ihren Fall jetzt individuell prüfen und Ihre Erfolgschancen objektiv bewerten.

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen, damit unsere Experten Ihren Fall analysieren und Sie tel. kompetent beraten können. Erfahren Sie sofort welche Optionen Sie haben und wie das optimale Vorgehen ist. Vermeiden Sie Bußgelder, Punkte & Fahrverbote und nutzen Sie die 14 Tage Einspruchsfrist, denn viele Bußgeldbescheide sind angreifbar. Keine Panik – wir helfen Ihnen.

Profitieren Sie bequem von Zuhause von unserer umfassenden tel. Erstberatung für nur € 99,- zzgl. MwSt. und vermeiden Sie Fehler. Sofern Sie über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese die Kosten. Wir benötigen lediglich den Namen Ihrer Rechtsschutzversicherung und Ihre Versichertennummer. Sie brauchen nichts weiter zu tun, denn wir kümmern uns für Sie um alle Formalitäten und die Kostenübernahme.

VKR - Neuanfrage

Zu welchem Thema benötigen Sie unsere Rechtsberatung?

Thema Verkehrsrecht?

Wir vertreten Sie gerichtlich wie außergerichtlich im Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht sowie bei Ordnungswidrigkeiten.

Bei einem Verkehrsunfall kümmern wir uns um eine schnelle Abwicklung mit der Versicherung. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf Rechtmäßigkeit. Sollte Ihnen z.B. wegen Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht ein Strafverfahren bevorsteht, dann vertreten wir Sie kompetent in allen Belangen. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf.

Mängel und Schäden sind von Verschleiß- und Gebrauchsspuren abzugrenzen.

Das Rundum-Sorglos-Paket

Machen Sie keine Fehler und erfahren Sie alles, was Sie wissen und worauf Sie achten müssen sofort. Unsere Anwälte finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung und helfen Ihnen.

Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen und wir vertreten Ihre Rechte. Beachten Sie dabei: Für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid belieben Ihnen nur 14 Tage, ansonsten ist dieser rechtskräftig.

In einer umfassenden, telefonischen Erstberatung für nur € 99,- zzgl. MwSt. analysieren unsere spezialisierten Anwälte Ihren Fall individuell und beraten Sie zum optimalen Vorgehen, damit Sie Fehler vermeiden.

Sollten Sie über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen, so werden diese Kosten übernommen. Wir übernehmen alle Formalien für Sie und klären die Kostenübernahme. Wir benötigen lediglich den Namen Ihrer Rechtsschutzversicherung und Ihre Versichertennummer. Sie können sich entspannt zurücklehnen, während wir alle erforderlichen Schritte für Sie übernehmen.

Machen Sie jetzt den ersten Schritt und lassen Sie sich vollumfänglich beraten. Nutzen Sie unsere telefonische Erstberatung bequem von Zuhause oder von unterwegs.

Wir sind jederzeit für Sie da

Sie haben eine Frage? Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Spezialisierte Anwälte analysieren Ihren Fall und beraten Sie umfassend & objektiv. Nutzen Sie unseren Service bequem & sicher von zu Hause aus.

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage & melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. Keine Panik – Anwalt fragen.

Das sagen unsere Kunden:

Vuk Mihajlovic
Vuk Mihajlovic
14/07/2023
Diese Kanzlei ist Genial! Es hat zwar gedauert, und das Resultat beim Dieselskandal ist unkonventionell gewesen, aber absolut korrekt für beide Seiten. So abgebrüht muss man sein das man das erreichet, das ich immer noch im wunder bin. 😀 Ich kann nur meinen Herzlichen dank übermitteln! Wenn es ein Make my Day gibt, dann ist das heute 😀 Absolut weiter zu empfehlen.
Katharina
Katharina
06/07/2023
Diesel-Schadensersatzklage im Einzelverfahren war mit Hilfe der Kanzlei wesentlich erfolgreicher als die viel gepriesene Musterfeststellungsklage. Hat schon lange gedauert bis zum Gerichtstermin, aber da muss man durchhalten. Eine gute Rechtsschutzversicherung ist von Vorteil. Sehr gute Vertretung auch vor Gericht - wurde von einer Kanzlei in der Region geführt. Laufende Informationen durch Schriftverkehr per Email und eigenem Benutzerkonto auf der Homepage. Kontakt ist förmlich und dauert etwas, aber in der Regel wurde jede Anfrage innerhalb einer Woche beantwortet. Klare Empfehlung!
I E
I E
06/07/2023
Einzelklage gegen VW. Start im Jahre 2018, Abschluss im März 2019. Grund für die Klage: Ich hatte geklagt, weil mein VW Passat (Modell 2012, 2 liter Maschine, 140 PS) betroffen war und stillgelegt werden sollte, weil ich mich gegen das Aufspielen der alternativen Motorsteuerungssoftware entschieden habe. Der Wagen hatte schon mehr als 100000 km Laufleistung und ein Wechsel der Betriebsparameter in einer eingefahrenen Maschine wurde mit einem Risiko für Motor und Abgasrückführungssystem verknüpft. VW wollte damals jedoch in Zusammenhang mit dem Update keine Garantie für diese Komponenten geben. Und eine technische Lösung zur Wandlung der Abgase (z. B. mittels Harnstofffilter) war nicht vorgesehen. Abgesehen davon war bei Kauf des Wagens schon darauf geachtet worden einen Euro 5 Wagen zu holen, der damals nach Stand der Technik mit das Sauberste war, was der Dieselmarkt zu bieten hatte, sonst hätte ich auch alternative PKW kaufen können. Um also der Stilllegung seitens der Zulassungsbehörde zu entgehen, musste ich klagen (oder aber das nicht gewollte Software Update aufspielen lassen). Ablauf: - Ich habe mich an die Rogert & Ulbrich Niederlassung in Düsseldorf gewendet, weil ich in der Nähe von Düsseldorf wohne. Ich war jedoch nie persönlich in der Kanzlei. Die Kommunikation lief hauptsächlich per E-Mail oder aber per Telefon. - Nach dem Schriftverkehr zwischen meiner Anwaltskanzlei und der Gegnerseite kam es zur Gerichtsverhandlung am Landgericht meines Wohnorts. Hier haben wir eine Niederlage einstecken müssen. Dies ist aber für den weiteren Verlauf unerheblich gewesen und darf nicht der Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich angelastet werden, denn wie es so schön heißt: "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". - Spaß bei Seite, egal welche Seite gewinnt: Die Gegnerseite geht in Revision. Dies haben wir getan und der Fall wäre vor dem Oberlandesgericht gelandet. Darauf hatte VW jedoch keine Lust und hat mir einen Vergleich angeboten. Diesem habe ich zugestimmt und der Fall war damit abgeschlossen. Betonen möchte ich, dass ich keinen Kreuzzug gegen VW führen wollte. Ich fühlte mich die ganze Zeit über sehr gut betreut und vertreten und kann die Kanzlei Rogert & Ulbrich weiter empfehlen. Warum ich mich erst jetzt hier mit einer Rezension melde: Ich habe es schlichtweg vergessen und bin nun bei der Durchsicht alter E-Mails nochmal darauf gestoßen. Es ist nur fair, dass ich hier von meiner Erfahrung berichte, wenn auch mit Verspätung. Ich danke den Anwält:innen von Rogert & Ulbrich für den großartigen Support. Beste Grüße, I.E.

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