Wir sind eine der führenden Anwaltskanzleien im Abgasskandal

Gehen Sie jetzt gegen den Fahrzeughersteller oder Händler vor!

Sensationsurteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26.06.2023 geurteilt, dass Autokäufer, deren Dieselfahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung – wie z.B. dem sogenannten Thermofenster – ausgestattet sind, einen Anspruch auf Schadensersatz haben, unabhängig davon, ob die Hersteller vorsätzlich getäuscht oder fahrlässig gehandelt haben. Mit diesem Urteil senkt der BGH die Anforderungen an Schadensersatzklagen massiv und folgt der Rechtssprechung des EuGHs vom 21.03.2023.

Der bereits seit 2015 öffentlich bekannte „Diesel-Abgasskandal“ ist juristisch noch lange nicht an seinem Ende angekommen – im Gegenteil! Immer neue Erkenntnisse im Hinblick auf weitere Manipulationen der Automobilhersteller, insbesondere auch an aktuellen Motoren und Fahrzeugmodellen, sorgen dafür, dass immer mehr Geschädigte Schadensersatz von den Herstellern oder Händlern verlangen.

Darüber hinaus wird aktuell auch Käufern von Fahrzeugen mit dem EA189-Dieselmotor, welcher den Dieselskandal 2015 auslöste, noch immer ein sogenannter „Restschadensersatzanspruch“ zugesprochen.

2020 gelingt der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Die Rechtsanwälte und Gründungspartner Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich erzielen in Kooperation mit dem Chef der Verbraucherzentralen und weiteren Experten einen Vergleich von über € 830 Mio. für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden – ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte.

Vertrauen auch Sie der Expertise und Durchsetzungsstärke der R&U Anwälte.

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    Klage & Prozess

    Wir übernehmen alle weiteren Schritte für Sie. Lehnen Sie sich entspannt zurück.

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    Entschädigung

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    3

    Dieselgate 3.0: Erneute Klagewelle bahnt sich an

    Gute Nachrichten für geschädigte Autofahrer, die Schadensersatz geltend machen wollen:

    EuGH: Autobauer haften für manipulierte Fahrzeuge

    Dank des verbraucherfreundlichen EuGH-Urteils (Europäischer Gerichtshof) vom 21. März 2023 wurden die Hürden für erfolgreiche Schadensersatzklagen geschädigter Autobesitzer deutlich gesenkt. Demnach haften Automobil-Hersteller auch für fahrlässige Rechtsverstöße, da diese aufgrund der gebotenen Sorgfalt hätten wissen müssen, dass temperaturgeführte Abschalteinrichtungen wie das sog. Thermofenster illegal sind, da die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte (Stickstoffdioxid) überschritten werden. Bislang musste die vorsätzliche Schädigung bewiesen werden, dies hat sich jetzt geändert.

    BGH: Schadensersatz für Diesel-Kläger

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Juni 2023 die Hürden für Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern deutlich gesenkt. Da nahezu alle PKW der Abgasnormen Euro 5 und teilweise auch Euro 6 über eine oder mehrere Arten von Abschalteinrichtung verfügen, geht es jetzt nicht mehr nur um die klassischen ‚Betrugs-Diesel‘ im VW-Konzern, sondern auch um Modelle von Mercedes, BMW, Volvo, Fiat, Opel, Renault und viele andere. Eine Klage auf Entschädigung bzw. Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller wird nun voraussichtlich deutlich leichter und schneller möglich sein. Denkbar ist auch, dass die Autobauer vor Gericht zügiger Vergleiche anbieten, um Gerichts- & Gutachterkosten zu sparen.

    FOCUS online | 27.06.2023:

    Bundesgerichtshof erleichtert Diesel-Klagen:

    Das kürzlich ergangene BGH-Urteil vom 26.06.2023 hat weitreichende Auswirkungen auf Schadensersatzklagen im Diesel-Abgasskandal. Autokäufer können nun auch dann Entschädigung fordern, wenn die Autohersteller nicht vorsätzlich betrogen, sondern fahrlässig gehandelt haben. Das Gericht hebt seine frühere Rechtsprechung auf und folgt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023. Das Urteil betrifft über 100.000 Verfahren deutschlandweit.

    ‚Kleiner Schadensersatz‘

    Wer sein Fahrzeug behalten will, wird im Rahmen des sog. ‚kleinen Schadensersatzes‘ für den Wertverlust entschädigt, den das manipulierte Fahrzeug hat, da es vom Abgasskandal betroffen ist. Dabei wird die Höhe der Wertminderung von Sachverständigen festgestellt.

    Offen ist bislang, wie hoch Gutachter den Restwert schätzen und ob dieser womöglich auf Schrottwert fällt.

    Unserer Erfahrung nach bekommen Sie bis zu 25% Ihres Kaufpreises zugesprochen.

    Gut zu wissen: Je höher der Wertverlust, desto mehr bekommt der Fahrzeugbesitzer ausbezahlt.

    Klar ist, dass im Falle eines positiven Urteils für den geschädigten Verbraucher die Gutachterkosten der beklagte Automobilkonzern trägt. Deswegen könnte es für die Fahrzeughersteller attraktiver sein vorab mit dem klagenden Verbraucher einen Vergleich zu schließen, um diese Kosten zu vermeiden.

    ‚Großer Schadensersatz‘

    Beim ‚großen Schadensersatz‘ erfolgt die Rückabwicklung des Kauf-, als auch des Finanzierungsvertrags und das Fahrzeug wird an den Hersteller zurückgegeben. Für die bis zur Gerichtsverhandlung gefahrenen Kilometer wird dabei ein Nutzungsvorteil vom Kaufpreis abgezogen.

    Das bedeutet: Je weniger Kilometer Sie gefahren sind und je früher die Verhandlung ist, desto mehr Kaufpreis bekommen Sie erstattet.

    Hierbei ist zu beachten, dass von Rechts wegen der ‚kleine Schadensersatz‘ nicht höher als der ‚große Schadensersatz‘ ausfallen darf.

    In beiden Fällen gilt: Je schneller Verbraucher die Durchsetzung ihrer Ansprüche in Angriff nehmen und Klage erheben desto schneller wird ihre Entschädigung ausbezahlt und sie vermeiden lange Wartezeiten an den zuständigen Gerichten.

    Sie haben die Wahl. Wir übernehmen Ihren Fall und beraten Sie gerne ausführlich, welche Lösung für Sie attraktiver ist. Rufen Sie unverbindlich an oder kontaktieren Sie uns.

    Betroffene Fahrzeuge

    Sie möchten wissen, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist?
    Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

    Bitte wählen Sie eine Automarke aus:

    VW
    Opel
    Audi
    Seat
    Porsche
    Skoda
    Mercedes
    Fiat
    BMW

    *Die verwendeten Logos der Hersteller dienen ausschließlich der besseren optischen Zuordnung der Fahrzeuge zu der entsprechenden Marke. Die Logos gehören dem jeweiligen Automobilhersteller.

    Sie können den Kaufpreis Ihres Wagens zurückfordern

    Die Vielzahl der Klagen im Abgasskandal wird zugunsten der geschädigten Kläger entschieden. Dabei werden die Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs sowie zu Zahlung von Schadensersatz verurteilt, dessen Höhe sich nach dem von Ihnen gezahlten Kaufpreis bemisst: Diesen erhalten Sie abzüglich einer darauf anzurechnenden Nutzungsentschädigung für die von Ihnen mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer zurückerstattet. Berücksichtigt wird dabei vor Gericht der im Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung aktuelle Kilometerstand, wobei die maximale Laufleistung Ihres Fahrzeugs von Gericht zu Gericht unterschiedlich eingeschätzt werden kann.

    Schnell sein lohnt sich: Je weniger Kilometer Sie gefahren sind und je früher die Verhandlung ist, desto mehr bekommen sie zurückbezahlt.

    Übrigens: Sofern Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, können Sie die dafür angefallenen Finanzierungskosten ebenfalls vom Hersteller zurückverlangen.

    Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Rückerstattung*

    Rechner - AS Schadensersatz
    34000,-
    1000,-150000,-
    0km
    0km150000km
    56000km
    0km300000km

    Entschädigung

    € 28.571,-

    Kaufpreis: € 34.000,-
    Nutzungsentschädigung: – € 5.428,-

    Restforderung: € 28.571,-

    * Berechnung der Rückerstattung auf Basis einer erwartbaren (maximalen) Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs von 300.000 Kilometer. Diese Einschätzung kann von Gerichten abweichend beurteilt werden.

    22.08.2023
    Fahrzeug: VW Tiguan
    KM-Stand: 102.737 km
    Entschädigung: € 12.587,-
    OLG Hamm | Az. I-19 U 331/21 VW
    07.08.2023
    Fahrzeug: VW Golf
    KM-Stand: 187.849 km
    Entschädigung: € 465,-
    OLG Berlin | Az. 10 U 63/22 VW
    17.07.2023
    Fahrzeug: VW Passat
    KM-Stand: 135.102 km
    Entschädigung: € 17.360,-
    LG Lübeck | Az. 4 O 484/20 VW
    14.07.2023
    Fahrzeug: Skoda Superb
    KM-Stand: 62.200 km
    Entschädigung: € 15.772,-
    OLG München | Az. 36 U 1098/23e Skoda
    12.07.2023
    Fahrzeug: Audi Q3
    KM-Stand: 44.120 km
    Entschädigung: € 18.329,-
    Thüringer OLG | Az. 21 U 1382/21 Audi
    11.07.2023
    Fahrzeug: VW Golf
    KM-Stand: km
    Entschädigung: € 470,64,-
    AG Stuttgart | Az. 11 C 1405/23 VW
    07.07.2023
    Fahrzeug: Seat Alta
    KM-Stand: 93.008 km
    Entschädigung: € 11.939,-
    OLG Braunschweig | Az. 10 U 135/22 Seat
    07.07.2023
    Fahrzeug: VW Golf
    KM-Stand: km
    Entschädigung: € 23.086,-
    Hanseatisches OLG | Az. 3 U 172/19 VW
    06.07.2023
    Fahrzeug: VW Passat
    KM-Stand: 156.701 km
    Entschädigung: € 17.472,-
    Landgericht Magdeburg | Az. 10 O 124/23 VW
    23.06.2023
    Fahrzeug: VW Tiguan
    KM-Stand: 188.591 km
    Entschädigung: € 6.967,-
    LG Wuppertal | Az. 5 O 375/20 VW
    22.06.2023
    Fahrzeug: Audi Q3
    KM-Stand: 37.611 km
    Entschädigung: € 7.302,-
    OLG köln | Az. 22 U 206/21 Audi
    16.06.2023
    Fahrzeug: VW Golf
    KM-Stand: 190.895 km
    Entschädigung: € 16.266,-
    LG Dortmund | Az. 3 O 446/20 VW
    22.05.2023
    Fahrzeug: Audi A7
    KM-Stand: 54.516 km
    Entschädigung: € 19.659,-
    LG Ingolstadt | Az. 43 O 2489/20 Audi
    16.05.2023
    Fahrzeug: Audi A6 Avant
    KM-Stand: 115.639 km
    Entschädigung: € 20.154,-
    LG Ingolstadt | Az. 21 O 130/21 Audi
    05.05.2023
    Fahrzeug: VW Touran
    KM-Stand: 147.640 km
    Entschädigung: € 10.758,-
    LG Rottweil | Az. 3 O 417/20 VW
    04.05.2023
    Fahrzeug: VW Touareg
    KM-Stand: 56.256 km
    Entschädigung: € 12.524,-
    OLG Frankfurt am Main | Az. 15 U 54/19 VW
    27.04.2023
    Fahrzeug: VW Tiguan
    KM-Stand: 109.210 km
    Entschädigung: € 19.101,-
    OLG Köln | Az. 24 U 141/20 VW
    26.04.2023
    Fahrzeug: Skoda Rapid
    KM-Stand: 117.976 km
    Entschädigung: € 3.039,-
    LG Darmstadt | Az. 23 O 617/20 Skoda
    26.04.2023
    Fahrzeug: VW Caddy
    KM-Stand: 130.000 km
    Entschädigung: € 8.300,-
    Thüringer OLG | Az. 2 U 757/22 VW
    18.04.2023
    Fahrzeug: VW Caddy
    KM-Stand: 124.818 km
    Entschädigung: € 12.157,-
    LG Braunschweig | Az. 11 O 6606/20 VW

    Aktuelle Urteile im Abgasskandal:
    Messen Sie uns an unseren Ergebnissen – wir gratulieren unseren Mandanten

    Der Dieselabgasskandal – auch „Dieselgate“ genannt – ist der größte Umwelt- und Industrieskandal der jüngeren deutschen Geschichte.

    Nicht etwa das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt, der TÜV oder die DEKRA haben den Skandal trotz ihrer laufenden Überwachungspflichten und der vorgeschriebenen Abgastests aufgedeckt, sondern die amerikanischen Umweltschutzbehörden EPA und CARB, in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro ICCT.

    Inhalt des Skandals ist die Tatsache, dass in den Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche), aber auch in den Fahrzeugen anderer Hersteller (Mercedes-Benz, BMW, Opel und andere) nach Europäischem und US-amerikanischem Recht unerlaubte Abschalteinrichtungen verwendet werden, die mittels perfider Sensorik erkennen, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand getestet wird.

    In einer Prüfsituation verändern diese Einrichtungen das Abgasverhalten derart, dass den Testern ein vermeintlich sauberes Dieselfahrzeug vorgespiegelt wird.

    Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen und welche Möglichkeiten Sie zur Klageerhebung haben. In unserer kostenlosen Erstberatung ermitteln wir für Sie den optimalen Weg zur Durchsetzung Ihres Anspruchs.

    FOCUS online | 29.03.2023:

    Der EU-Gerichtshof erleichtert Klagen

    Am 21. März 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Autohersteller generell auch für fahrlässige Rechtsverstöße haften, wie z.B. für die Verwendung einer Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung. Hintergrund: Nahezu alle Autos mit Euro 5 und teilweise auch mit Euro 6 besitzen eine oder mehrere Abschalteinrichtungen. Eine Klage auf Entschädigung oder Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller wird durch das Grundsatzurteil vereinfacht und beschleunigt.

    Lassen Sie sich von Rechtsexperten im Dieselskandal vertreten

    Mit mehr als 25.000 Mandaten und über 15.000 eingereichten Klagen zählen wir zu den führenden Abgasskandal-Kanzleien.
    Übergeben Sie unseren Profis Ihren Fall – wir setzen Ihr Recht durch.

    Meilensteine im Abgasskandal

    Januar 2021

    Software Update ist eine weitere Täuschung und begründet für sich einen Schadensersatzanspruch

    Die Oberlandesgerichte Köln, Hamm und Bremen entscheiden, dass auch das Software Update eine Täuschung ist und einen Schadensersatzanspruch begründet.

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    Januar 2021
    Januar 2020

    Thermofenster ist eine illegale Abschalteinrichtung entscheidet der Europäische Gerichtshof

    EuGH stärkt Verbraucherrechte: Jahrelang hatten Autohersteller angebliche Motorschutz-Gründe vorgeschoben und eine vermeintliche Gesetzeslücke ausgenutzt. Der EuGH macht dem endlich ein Ende.

    Mehr erfahren Zur Pressemitteilung

    Januar 2020
    Januar 2020

    2,0-Liter Diesel-Käufer schöpfen Hoffnung dank Senatsentscheidung des Oberlandesgerichts Köln

    In Fällen von 2 Liter Dieselfahrzeugen der Marken VW, Seat, Audi und Skoda, gekauft ab Herbst 2015, muss der konkrete Vortrag im jeweiligen Einzelfall berücksichtigt werden. OLG Köln spricht Schadensersatz auch bei Kauf nach der sog. „Ad-hoc Mitteilung“ zu und entkräftet die BGH-Rechtsprechung des „Kauf nach Kenntnis“.

    Mehr erfahren Zur Pressemitteilung

    Januar 2020
    Januar 2020

    Dieselmanipulation: rund 200.000 Fahrzeuge von FIAT & IVECO betroffen

    Laut Spiegel zählen dazu viele Wohnmobile, Baujahr 2014-2019 und Nutzfahrzeuge. Nach einer Razzia beim Fiat Chrysler Konzern ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Betrugs. Sie ruft Wohnmobilbesitzer auf, Strafanzeige zu stellen.

    Mehr erfahren Zum Spiegel Artikel

    Januar 2020
    August 2020

    Es folgt der Benzinerskandal

    In einem Gerichtsverfahren wird im Rahmen einer Begutachtung auch in einem Benziner-Fahrzeug von Audi eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt. Es werden Absprachen hierzu bei Daimler, VW, BMW, Audi und Porsche offenbart und Porsche zeigt sich selbst wegen Abgasmanipulationen am 911 und Panamera an.

    August 2020
    Juli 2020

    EA 288: Der neue Abgasskandal Motor

    Nachdem Rogert und Ulbrich bereits im März 2020 bei einem 2,0 Liter TDI  Dieselfahrzeug der VW AG mit dem Nachfolgemotor des EA 189, dem EA 288 mit Euro 6 Norm, ein positives Urteil erringen konnte, geben immer mehr Landgerichte einem Schadensersatzanspruch wegen Abgas- Manipulationen auch beim EA 288 statt!

    Juli 2020
    Januar 2020

    BGH-Urteil: Rechtssicherheit im Abgasskandal

    Volkswagen hat seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Mit diesem Urteil schafft der BGH Rechtssicherheit für die Kläger, die einen Diesel mit dem EA 189  VW-Motor fahren, der auch in Skoda, Seat und Audi Fahrzeugen verbaut ist.

    Januar 2020
    April 2020

    Abgasskandal vor dem Europäischen Gerichtshof

    In ihrem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Generalanwältin Eleanor Sharpston Abschalteinrichtungen für unzulässig erklärt. Für alle in den Skandal verwickelten Autohersteller wie VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche wird es ernst.

    April 2020
    Februar 2020

    Historischer Sieg für Verbraucher

    In der Musterfeststellungsklage gegen VW wird eine Vergleichszahlung für ca. 260.000 VW-Kunden erzielt.

    Februar 2020
    November 2019

    Richtungsweisender Prozess für Kommunen

    Als erste Kanzlei erstreitet Rogert und Ulbrich für eine Kommune in NRW eine Schadensersatzzahlung gegen Volkswagen

    November 2019
    September 2018

    Erste Musterfeststellungsklage in Deutschland

    Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert Schadensersatz von der VW AG im Namen der vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrer. Rogert und Ulbrich übernimmt die anwaltliche Vertretung im Prozess.

    September 2018
    Januar 2017

    Spektakuläres Urteil gegen Volkswagen als Fahrzeughersteller

    Als erste Kanzlei kann Rogert & Ulbrich ein Urteil gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eines Dieselfahrzeug-Käufers in Deutschland erwirken.

    Januar 2017
    September 2016

    Erster Erfolg gegen Autohändler in NRW

    Erstes rechtskräftiges Urteil gegen einen Autohändler in NRW, Rückerstattung des Kaufpreises wegen illegaler Abschalteinrichtung bei einem Dieselfahrzeug.

    September 2016

    Top-Themen im Abgasskandal

    Abgasskandal V6-Motoren
    „Premium“ Dieselskandal

    VW, Audi und Porsche täuschen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen.

    V6- und V8-Motoren mit Euro 6-Abgasnorm von VW, Audi und Porsche betroffen. Fordern Sie den Kaufpreis Ihres Wagens zurück.

    Abgasskandal Fiat Wohnmobile
    Wohnmobile

    Jetzt auch Fiat Wohnmobile vom Diesel-Abgasskandal betroffen.

    Aktuell stehen ​​​​​​immer mehr Fiat-Modelle unter Manipulationsverdacht. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entschädigung!

    Dieselskandal-Fahrzeuge Expertise
    Dieselskandal 2.0

    VW täuscht die Verbraucher weiter.

    Auch EA288-Motoren von VW sind manipuliert. Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Rückerstattung.

    Über
    25.000
    übernommene Mandate

    Mehr als
    15.000
    eingereichte Klagen

    Das sagen unsere Kunden:

    Vuk Mihajlovic
    Vuk Mihajlovic
    14/07/2023
    Diese Kanzlei ist Genial! Es hat zwar gedauert, und das Resultat beim Dieselskandal ist unkonventionell gewesen, aber absolut korrekt für beide Seiten. So abgebrüht muss man sein das man das erreichet, das ich immer noch im wunder bin. 😀 Ich kann nur meinen Herzlichen dank übermitteln! Wenn es ein Make my Day gibt, dann ist das heute 😀 Absolut weiter zu empfehlen.
    Katharina
    Katharina
    06/07/2023
    Diesel-Schadensersatzklage im Einzelverfahren war mit Hilfe der Kanzlei wesentlich erfolgreicher als die viel gepriesene Musterfeststellungsklage. Hat schon lange gedauert bis zum Gerichtstermin, aber da muss man durchhalten. Eine gute Rechtsschutzversicherung ist von Vorteil. Sehr gute Vertretung auch vor Gericht - wurde von einer Kanzlei in der Region geführt. Laufende Informationen durch Schriftverkehr per Email und eigenem Benutzerkonto auf der Homepage. Kontakt ist förmlich und dauert etwas, aber in der Regel wurde jede Anfrage innerhalb einer Woche beantwortet. Klare Empfehlung!
    I E
    I E
    06/07/2023
    Einzelklage gegen VW. Start im Jahre 2018, Abschluss im März 2019. Grund für die Klage: Ich hatte geklagt, weil mein VW Passat (Modell 2012, 2 liter Maschine, 140 PS) betroffen war und stillgelegt werden sollte, weil ich mich gegen das Aufspielen der alternativen Motorsteuerungssoftware entschieden habe. Der Wagen hatte schon mehr als 100000 km Laufleistung und ein Wechsel der Betriebsparameter in einer eingefahrenen Maschine wurde mit einem Risiko für Motor und Abgasrückführungssystem verknüpft. VW wollte damals jedoch in Zusammenhang mit dem Update keine Garantie für diese Komponenten geben. Und eine technische Lösung zur Wandlung der Abgase (z. B. mittels Harnstofffilter) war nicht vorgesehen. Abgesehen davon war bei Kauf des Wagens schon darauf geachtet worden einen Euro 5 Wagen zu holen, der damals nach Stand der Technik mit das Sauberste war, was der Dieselmarkt zu bieten hatte, sonst hätte ich auch alternative PKW kaufen können. Um also der Stilllegung seitens der Zulassungsbehörde zu entgehen, musste ich klagen (oder aber das nicht gewollte Software Update aufspielen lassen). Ablauf: - Ich habe mich an die Rogert & Ulbrich Niederlassung in Düsseldorf gewendet, weil ich in der Nähe von Düsseldorf wohne. Ich war jedoch nie persönlich in der Kanzlei. Die Kommunikation lief hauptsächlich per E-Mail oder aber per Telefon. - Nach dem Schriftverkehr zwischen meiner Anwaltskanzlei und der Gegnerseite kam es zur Gerichtsverhandlung am Landgericht meines Wohnorts. Hier haben wir eine Niederlage einstecken müssen. Dies ist aber für den weiteren Verlauf unerheblich gewesen und darf nicht der Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich angelastet werden, denn wie es so schön heißt: "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". - Spaß bei Seite, egal welche Seite gewinnt: Die Gegnerseite geht in Revision. Dies haben wir getan und der Fall wäre vor dem Oberlandesgericht gelandet. Darauf hatte VW jedoch keine Lust und hat mir einen Vergleich angeboten. Diesem habe ich zugestimmt und der Fall war damit abgeschlossen. Betonen möchte ich, dass ich keinen Kreuzzug gegen VW führen wollte. Ich fühlte mich die ganze Zeit über sehr gut betreut und vertreten und kann die Kanzlei Rogert & Ulbrich weiter empfehlen. Warum ich mich erst jetzt hier mit einer Rezension melde: Ich habe es schlichtweg vergessen und bin nun bei der Durchsicht alter E-Mails nochmal darauf gestoßen. Es ist nur fair, dass ich hier von meiner Erfahrung berichte, wenn auch mit Verspätung. Ich danke den Anwält:innen von Rogert & Ulbrich für den großartigen Support. Beste Grüße, I.E.

    „Stellt man mir die Frage, welche Fahrzeuge eigentlich vom Abgasskandal betroffen sind, antworte ich meist, dass man lieber fragen sollte, welche Fahrzeuge es nicht sind. Tatsächlich sind die meisten Hersteller betroffen. Ein Großteil der Flotte unter der Marke Mercedes Benz ist beispielsweise mit betroffenen Dieselmotoren ausgestattet. Nachdem BMW sich als Saubermann ausgegeben hatte, spricht viel dafür, dass auch dort mit unerlaubten Mitteln gearbeitet wurde. Kürzlich wurde Ford in den USA wegen des Abgassskandals verklagt. Aus dem Hause Ford hatte man sich auch sehr scharf dagegen verwahrt, in den Dunstkreis des Abgasskandals gebracht zu werden. Es gibt einige wenige Fahrzeuge, die laut der Messungen der Deutschen Umwelthilfe e.V. tatsächlich sauber sind. Die kann man allerdings an einer Hand abzählen und sind meist Euro 6-Fahrzeuge.“

    Rechtsanwalt & Partner Dr. Marco Rogert
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