Wir sind eine der führenden Anwaltskanzleien im Abgasskandal
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Sensationsurteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26.06.2023 geurteilt, dass Autokäufer, deren Dieselfahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung – wie z.B. dem sogenannten Thermofenster – ausgestattet sind, einen Anspruch auf Schadensersatz haben, unabhängig davon, ob die Hersteller vorsätzlich getäuscht oder fahrlässig gehandelt haben. Mit diesem Urteil senkt der BGH die Anforderungen an Schadensersatzklagen massiv und folgt der Rechtssprechung des EuGHs vom 21.03.2023.
Der bereits seit 2015 öffentlich bekannte „Diesel-Abgasskandal“ ist juristisch noch lange nicht an seinem Ende angekommen – im Gegenteil! Immer neue Erkenntnisse im Hinblick auf weitere Manipulationen der Automobilhersteller, insbesondere auch an aktuellen Motoren und Fahrzeugmodellen, sorgen dafür, dass immer mehr Geschädigte Schadensersatz von den Herstellern oder Händlern verlangen.
Darüber hinaus wird aktuell auch Käufern von Fahrzeugen mit dem EA189-Dieselmotor, welcher den Dieselskandal 2015 auslöste, noch immer ein sogenannter „Restschadensersatzanspruch“ zugesprochen.
2020 gelingt der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Die Rechtsanwälte und Gründungspartner Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich erzielen in Kooperation mit dem Chef der Verbraucherzentralen und weiteren Experten einen Vergleich von über € 830 Mio. für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden – ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte.
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1Klage & Prozess
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3Dieselgate 3.0: Erneute Klagewelle bahnt sich an
Gute Nachrichten für geschädigte Autofahrer, die Schadensersatz geltend machen wollen:
EuGH: Autobauer haften für manipulierte Fahrzeuge
Dank des verbraucherfreundlichen EuGH-Urteils (Europäischer Gerichtshof) vom 21. März 2023 wurden die Hürden für erfolgreiche Schadensersatzklagen geschädigter Autobesitzer deutlich gesenkt. Demnach haften Automobil-Hersteller auch für fahrlässige Rechtsverstöße, da diese aufgrund der gebotenen Sorgfalt hätten wissen müssen, dass temperaturgeführte Abschalteinrichtungen wie das sog. Thermofenster illegal sind, da die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte (Stickstoffdioxid) überschritten werden. Bislang musste die vorsätzliche Schädigung bewiesen werden, dies hat sich jetzt geändert.
BGH: Schadensersatz für Diesel-Kläger
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Juni 2023 die Hürden für Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern deutlich gesenkt. Da nahezu alle PKW der Abgasnormen Euro 5 und teilweise auch Euro 6 über eine oder mehrere Arten von Abschalteinrichtung verfügen, geht es jetzt nicht mehr nur um die klassischen ‚Betrugs-Diesel‘ im VW-Konzern, sondern auch um Modelle von Mercedes, BMW, Volvo, Fiat, Opel, Renault und viele andere. Eine Klage auf Entschädigung bzw. Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller wird nun voraussichtlich deutlich leichter und schneller möglich sein. Denkbar ist auch, dass die Autobauer vor Gericht zügiger Vergleiche anbieten, um Gerichts- & Gutachterkosten zu sparen.
FOCUS online | 27.06.2023:
Bundesgerichtshof erleichtert Diesel-Klagen:
Das kürzlich ergangene BGH-Urteil vom 26.06.2023 hat weitreichende Auswirkungen auf Schadensersatzklagen im Diesel-Abgasskandal. Autokäufer können nun auch dann Entschädigung fordern, wenn die Autohersteller nicht vorsätzlich betrogen, sondern fahrlässig gehandelt haben. Das Gericht hebt seine frühere Rechtsprechung auf und folgt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023. Das Urteil betrifft über 100.000 Verfahren deutschlandweit.

‚Kleiner Schadensersatz‘
Wer sein Fahrzeug behalten will, wird im Rahmen des sog. ‚kleinen Schadensersatzes‘ für den Wertverlust entschädigt, den das manipulierte Fahrzeug hat, da es vom Abgasskandal betroffen ist. Dabei wird die Höhe der Wertminderung von Sachverständigen festgestellt.
Offen ist bislang, wie hoch Gutachter den Restwert schätzen und ob dieser womöglich auf Schrottwert fällt.
Unserer Erfahrung nach bekommen Sie bis zu 25% Ihres Kaufpreises zugesprochen.
Gut zu wissen: Je höher der Wertverlust, desto mehr bekommt der Fahrzeugbesitzer ausbezahlt.
Klar ist, dass im Falle eines positiven Urteils für den geschädigten Verbraucher die Gutachterkosten der beklagte Automobilkonzern trägt. Deswegen könnte es für die Fahrzeughersteller attraktiver sein vorab mit dem klagenden Verbraucher einen Vergleich zu schließen, um diese Kosten zu vermeiden.
‚Großer Schadensersatz‘
Beim ‚großen Schadensersatz‘ erfolgt die Rückabwicklung des Kauf-, als auch des Finanzierungsvertrags und das Fahrzeug wird an den Hersteller zurückgegeben. Für die bis zur Gerichtsverhandlung gefahrenen Kilometer wird dabei ein Nutzungsvorteil vom Kaufpreis abgezogen.
Das bedeutet: Je weniger Kilometer Sie gefahren sind und je früher die Verhandlung ist, desto mehr Kaufpreis bekommen Sie erstattet.
Hierbei ist zu beachten, dass von Rechts wegen der ‚kleine Schadensersatz‘ nicht höher als der ‚große Schadensersatz‘ ausfallen darf.
In beiden Fällen gilt: Je schneller Verbraucher die Durchsetzung ihrer Ansprüche in Angriff nehmen und Klage erheben, desto schneller wird ihre Entschädigung ausbezahlt und sie vermeiden lange Wartezeiten an den zuständigen Gerichten.
Sie haben die Wahl. Wir übernehmen Ihren Fall und beraten Sie gerne ausführlich, welche Lösung für Sie attraktiver ist. Rufen Sie unverbindlich an oder kontaktieren Sie uns.
Betroffene Fahrzeuge
Sie möchten wissen, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist?
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Bitte wählen Sie eine Automarke aus:
Sie können den Kaufpreis Ihres Wagens zurückfordern
Die Vielzahl der Klagen im Abgasskandal wird zugunsten der geschädigten Kläger entschieden. Dabei werden die Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs sowie zu Zahlung von Schadensersatz verurteilt, dessen Höhe sich nach dem von Ihnen gezahlten Kaufpreis bemisst: Diesen erhalten Sie abzüglich einer darauf anzurechnenden Nutzungsentschädigung für die von Ihnen mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer zurückerstattet. Berücksichtigt wird dabei vor Gericht der im Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung aktuelle Kilometerstand, wobei die maximale Laufleistung Ihres Fahrzeugs von Gericht zu Gericht unterschiedlich eingeschätzt werden kann.
Schnell sein lohnt sich: Je weniger Kilometer Sie gefahren sind und je früher die Verhandlung ist, desto mehr bekommen sie zurückbezahlt.
Übrigens: Sofern Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, können Sie die dafür angefallenen Finanzierungskosten ebenfalls vom Hersteller zurückverlangen.
Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Rückerstattung*
Entschädigung
Kaufpreis: | € 34.000,- |
Nutzungsentschädigung: | – € 5.428,- |
Restforderung: | € 28.571,- |
* Berechnung der Rückerstattung auf Basis einer erwartbaren (maximalen) Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs von 300.000 Kilometer. Diese Einschätzung kann von Gerichten abweichend beurteilt werden.
Fahrzeug: VW Passat
KM-Stand: km

Fahrzeug: BMW 320d
KM-Stand: 106.826 km
Fahrzeug: VW Passat
KM-Stand: 2333.701 km

Fahrzeug: VW Tiguan
KM-Stand: 174.270 km

Fahrzeug: VW Polo
KM-Stand: km

Fahrzeug: Audi Q5
KM-Stand: 97793 km

Fahrzeug: Skoda Superb
KM-Stand: 250.000 km

Fahrzeug: VW Tiguan
KM-Stand: 102.737 km

Fahrzeug: VW Golf
KM-Stand: 187.849 km

Fahrzeug: VW Passat
KM-Stand: 135.102 km

Fahrzeug: Skoda Superb
KM-Stand: 62.200 km

Fahrzeug: Audi Q3
KM-Stand: 44.120 km

Fahrzeug: VW Golf
KM-Stand: km

Fahrzeug: Seat Alta
KM-Stand: 93.008 km

Fahrzeug: VW Golf
KM-Stand: km

Fahrzeug: VW Passat
KM-Stand: 156.701 km

Fahrzeug: VW Tiguan
KM-Stand: 188.591 km

Fahrzeug: Audi Q3
KM-Stand: 37.611 km

Fahrzeug: VW Golf
KM-Stand: 190.895 km

Fahrzeug: Audi A7
KM-Stand: 54.516 km

Aktuelle Urteile im Abgasskandal:
Messen Sie uns an unseren Ergebnissen – wir gratulieren unseren Mandanten
Der Dieselabgasskandal – auch „Dieselgate“ genannt – ist der größte Umwelt- und Industrieskandal der jüngeren deutschen Geschichte.
Nicht etwa das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt, der TÜV oder die DEKRA haben den Skandal trotz ihrer laufenden Überwachungspflichten und der vorgeschriebenen Abgastests aufgedeckt, sondern die amerikanischen Umweltschutzbehörden EPA und CARB, in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro ICCT.
Inhalt des Skandals ist die Tatsache, dass in den Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche), aber auch in den Fahrzeugen anderer Hersteller (Mercedes-Benz, BMW, Opel und andere) nach Europäischem und US-amerikanischem Recht unerlaubte Abschalteinrichtungen verwendet werden, die mittels perfider Sensorik erkennen, dass das Fahrzeug auf dem Prüfstand getestet wird.
In einer Prüfsituation verändern diese Einrichtungen das Abgasverhalten derart, dass den Testern ein vermeintlich sauberes Dieselfahrzeug vorgespiegelt wird.
Wir zeigen Ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen und welche Möglichkeiten Sie zur Klageerhebung haben. In unserer kostenlosen Erstberatung ermitteln wir für Sie den optimalen Weg zur Durchsetzung Ihres Anspruchs.
FOCUS online | 29.03.2023:
Der EU-Gerichtshof erleichtert Klagen
Am 21. März 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Autohersteller generell auch für fahrlässige Rechtsverstöße haften, wie z.B. für die Verwendung einer Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung. Hintergrund: Nahezu alle Autos mit Euro 5 und teilweise auch mit Euro 6 besitzen eine oder mehrere Abschalteinrichtungen. Eine Klage auf Entschädigung oder Rückgabe des Fahrzeugs an den Hersteller wird durch das Grundsatzurteil vereinfacht und beschleunigt.

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Mit mehr als 25.000 Mandaten und über 15.000 eingereichten Klagen zählen wir zu den führenden Abgasskandal-Kanzleien.
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Meilensteine im Abgasskandal
Software Update ist eine weitere Täuschung und begründet für sich einen Schadensersatzanspruch
Die Oberlandesgerichte Köln, Hamm und Bremen entscheiden, dass auch das Software Update eine Täuschung ist und einen Schadensersatzanspruch begründet.
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Thermofenster ist eine illegale Abschalteinrichtung entscheidet der Europäische Gerichtshof
EuGH stärkt Verbraucherrechte: Jahrelang hatten Autohersteller angebliche Motorschutz-Gründe vorgeschoben und eine vermeintliche Gesetzeslücke ausgenutzt. Der EuGH macht dem endlich ein Ende.
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2,0-Liter Diesel-Käufer schöpfen Hoffnung dank Senatsentscheidung des Oberlandesgerichts Köln
In Fällen von 2 Liter Dieselfahrzeugen der Marken VW, Seat, Audi und Skoda, gekauft ab Herbst 2015, muss der konkrete Vortrag im jeweiligen Einzelfall berücksichtigt werden. OLG Köln spricht Schadensersatz auch bei Kauf nach der sog. „Ad-hoc Mitteilung“ zu und entkräftet die BGH-Rechtsprechung des „Kauf nach Kenntnis“.
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Dieselmanipulation: rund 200.000 Fahrzeuge von FIAT & IVECO betroffen
Laut Spiegel zählen dazu viele Wohnmobile, Baujahr 2014-2019 und Nutzfahrzeuge. Nach einer Razzia beim Fiat Chrysler Konzern ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Betrugs. Sie ruft Wohnmobilbesitzer auf, Strafanzeige zu stellen.
Mehr erfahren Zum Spiegel Artikel
Es folgt der Benzinerskandal
In einem Gerichtsverfahren wird im Rahmen einer Begutachtung auch in einem Benziner-Fahrzeug von Audi eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt. Es werden Absprachen hierzu bei Daimler, VW, BMW, Audi und Porsche offenbart und Porsche zeigt sich selbst wegen Abgasmanipulationen am 911 und Panamera an.
EA 288: Der neue Abgasskandal Motor
Nachdem Rogert und Ulbrich bereits im März 2020 bei einem 2,0 Liter TDI Dieselfahrzeug der VW AG mit dem Nachfolgemotor des EA 189, dem EA 288 mit Euro 6 Norm, ein positives Urteil erringen konnte, geben immer mehr Landgerichte einem Schadensersatzanspruch wegen Abgas- Manipulationen auch beim EA 288 statt!
BGH-Urteil: Rechtssicherheit im Abgasskandal
Volkswagen hat seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Mit diesem Urteil schafft der BGH Rechtssicherheit für die Kläger, die einen Diesel mit dem EA 189 VW-Motor fahren, der auch in Skoda, Seat und Audi Fahrzeugen verbaut ist.
Abgasskandal vor dem Europäischen Gerichtshof
In ihrem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Generalanwältin Eleanor Sharpston Abschalteinrichtungen für unzulässig erklärt. Für alle in den Skandal verwickelten Autohersteller wie VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche wird es ernst.
Historischer Sieg für Verbraucher
In der Musterfeststellungsklage gegen VW wird eine Vergleichszahlung für ca. 260.000 VW-Kunden erzielt.
Richtungsweisender Prozess für Kommunen
Als erste Kanzlei erstreitet Rogert und Ulbrich für eine Kommune in NRW eine Schadensersatzzahlung gegen Volkswagen
Erste Musterfeststellungsklage in Deutschland
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert Schadensersatz von der VW AG im Namen der vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrer. Rogert und Ulbrich übernimmt die anwaltliche Vertretung im Prozess.
Spektakuläres Urteil gegen Volkswagen als Fahrzeughersteller
Als erste Kanzlei kann Rogert & Ulbrich ein Urteil gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eines Dieselfahrzeug-Käufers in Deutschland erwirken.
Erster Erfolg gegen Autohändler in NRW
Erstes rechtskräftiges Urteil gegen einen Autohändler in NRW, Rückerstattung des Kaufpreises wegen illegaler Abschalteinrichtung bei einem Dieselfahrzeug.
Top-Themen im Abgasskandal

VW, Audi und Porsche täuschen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen.
V6- und V8-Motoren mit Euro 6-Abgasnorm von VW, Audi und Porsche betroffen. Fordern Sie den Kaufpreis Ihres Wagens zurück.

Jetzt auch Fiat Wohnmobile vom Diesel-Abgasskandal betroffen.
Aktuell stehen immer mehr Fiat-Modelle unter Manipulationsverdacht. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entschädigung!

VW täuscht die Verbraucher weiter.
Auch EA288-Motoren von VW sind manipuliert. Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Rückerstattung.
Über
25.000
übernommene Mandate
Mehr als
15.000
eingereichte Klagen
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Das sagen unsere Kunden:
„Stellt man mir die Frage, welche Fahrzeuge eigentlich vom Abgasskandal betroffen sind, antworte ich meist, dass man lieber fragen sollte, welche Fahrzeuge es nicht sind. Tatsächlich sind die meisten Hersteller betroffen. Ein Großteil der Flotte unter der Marke Mercedes Benz ist beispielsweise mit betroffenen Dieselmotoren ausgestattet. Nachdem BMW sich als Saubermann ausgegeben hatte, spricht viel dafür, dass auch dort mit unerlaubten Mitteln gearbeitet wurde. Kürzlich wurde Ford in den USA wegen des Abgassskandals verklagt. Aus dem Hause Ford hatte man sich auch sehr scharf dagegen verwahrt, in den Dunstkreis des Abgasskandals gebracht zu werden. Es gibt einige wenige Fahrzeuge, die laut der Messungen der Deutschen Umwelthilfe e.V. tatsächlich sauber sind. Die kann man allerdings an einer Hand abzählen und sind meist Euro 6-Fahrzeuge.“

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