Abgasskandal
BMW
Setzen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz durch!
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber allen Autoherstellern, die nachweislich Dieselfahrzeuge illegal manipuliert haben. Bisher hatte der BGH nur dann Aussicht auf Schadenersatz gewährt, wenn die Autohersteller vorsätzlich und sittenwidrig eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fahrzeug eingebaut hatten. Mit der aktuellen Entscheidung urteilten die Richter, dass auch Fahrlässigkeit ausreicht, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Konkret bedeutet dies zwei Dinge: Autohersteller müssen grundsätzlich Schadenersatz für Dieselautos mit Thermofenster zahlen, wenn diese nur in einem begrenzten Temperaturbereich die Abgase ordnungsgemäß von Schadstoffen reinigen. Zudem sind betroffene Fahrzeughalter nun nicht mehr verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass ein Hersteller die Software absichtlich manipuliert hat.
Der BMW-Dieselskandal rückt in den Fokus der Öffentlichkeit! Das Kraftfahrt-Bundesamt entdeckte beim Diesel-Topmodell BMW 750 3.0 sowie beim BMW M550 3.0 unzulässige Abschalteinrichtungen. Damit steht BMW unter Verdacht, Abgaswerte manipuliert zu haben. Für 11.700 betroffene Fahrzeuge ordnete das KBA 2018 einen Rückruf an.
Als BMW Kunde sind Sie nicht nur durch eine mögliche Stilllegung, sondern auch durch den Wertverlust Ihres Autos gefährdet.
Lassen Sie sich von den Experten im Abgasskandal beraten und prüfen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz!
Jetzt kostenfrei und unverbindlich im BMW Abgasskandal beraten lassen!

Betroffene BMW Modelle
- BMW 318d Touring (Euro 6)
- BMW 320d (Euro 5)
- BMW 320d GT xDrive (Euro 6)
- BMW 520d Touring (Euro 6)
- BMW 750d xDrive (Euro 6) 2012 – 2015
- BMW 750Ld xDrive (Euro 6) 2012 – 2015
- BMW M550d xDrive Limousine (Euro 6) 2012 – 2016
- BMW M550d xDrive Touring (Euro 6) 2012 – 2017
- BMW X3 xDrive20d (Euro 5)
- BMW X5 xDrive 25d (Euro 6)
Oben genannte BMW Euro 5 und Euro 6 Diesel-Modelle stehen unter Manipulationsverdacht. Hier wurden unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt und signifikante Abweichungen der Stickoxid-Emissionen im Straßenbetrieb festgestellt. Bei weiteren Tests sind jedoch immer mehr Fahrzeuge mit abweichenden Schadstoffwerten aufgefallen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit folgen bald weitere Rückrufaktionen.
*Die verwendeten Logos der Hersteller dienen ausschließlich der besseren optischen Zuordnung der Fahrzeuge zu der entsprechenden Marke. Die Logos gehören dem jeweiligen Automobilhersteller.
FOCUS online | 27.06.2023:
Bundesgerichtshof erleichtert Diesel-Klagen:
Das kürzlich ergangene BGH-Urteil vom 26.06.2023 hat weitreichende Auswirkungen auf Schadensersatzklagen im Diesel-Abgasskandal. Autokäufer können nun auch dann Entschädigung fordern, wenn die Autohersteller nicht vorsätzlich betrogen, sondern fahrlässig gehandelt haben. Das Gericht hebt seine frühere Rechtsprechung auf und folgt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023. Das Urteil betrifft über 100.000 Verfahren deutschlandweit.

Wie werden BMW Fahrzeuge manipuliert?
Die betroffenen BMW-Motoren verfügen über eine Software-Funktion, die die Abgasreinigung beeinflusst und damit als illegale Abschalteinrichtung fungiert. BMW behauptet, es handele sich hierbei um einen handwerklichen Fehler. Nach den Ermittlungen des KBA wurden die betroffenen Fahrzeughalter jedoch gebeten, ein Software-Update durchführen zu lassen.
Neben der Stickoxid-Ausstoß regulierenden Software nutzt BMW auch das Thermofenster. Viele Gerichte betrachten dieses als eine unzulässige Abschalteinrichtung. Denn die Abgasreinigung funktioniert hier nur bei bestimmten Temperaturen. Sinkt die Temperatur unter den festgelegten Wert von in der Regel ca. 15°C, wird die Abgasreinigung heruntergefahren. Ähnlich verhält es sich bei festgelegten hohen Temperaturen. Die meiste Zeit übersteigen die Abgaswerte der betroffenen BMW-Fahrzeuge die EU-Norm um ein Vielfaches.
Lassen Sie sich von Rechtsexperten im Dieselskandal vertreten
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Ist das BMW-Software-Update eine Lösung im Abgasskandal?
Als Halter eines betroffenen BMW-Fahrzeugs sind Sie dazu verpflichtet, die Mängel an Ihrem Wagen beheben zu lassen. Im Rahmen von Rückrufaktionen führt BMW ein entsprechendes Software-Update durch. Doch ähnlich wie bei Fahrzeugen anderer in Abgasskandale verwickelter Hersteller wie Daimler und VW klagten viele BMW-Fahrer nach dem Update über Folgeschäden. Sie berichtet vom erhöhten Kraftstoffverbrauch, nachlassender Leistung und nagelnden Motorgeräuschen.
Haben Sie eine Aufforderung zur Durchführung eines Software-Updates erhalten? Dann ist Ihr Fahrzeug mit großer Sicherheit vom Dieselskandal betroffen. Lassen Sie sich von den Rechtsexperten im Abgasskandal beraten!
Können Sie die Durchführung des BMW-Software-Updates verweigern?
Ein Pflichtrückruf ist für Sie rechtlich bindend. Ansonsten droht Ihnen die Zwangsstilllegung Ihres Wagens.
Eine Alternative wäre die Hardware-Nachrüstung. In diesem Fall wäre Ihr BMW-Diesel von Fahrverboten ausgenommen. Im Gegensatz zu anderen Herstellern übernimmt BMW jedoch nicht die Kosten und verbietet seinen Werkstätten das Durchführen der Nachrüstung.
Nachgerüstet werden können u.a. BMW Diesel Modelle: 116, 118, 120, 123, 125, 218, 220, 225, 316, 318, 320, 325, 418, 420, 425, 520, 525, X, X1, X3 und X5 sowie 1er Reihe, 3er Reihe, 5er Reihe.

Wie hoch fällt Ihre Entschädigung im BMW Abgasskandal aus?
Immer mehr BMW Fahrer klagen wegen sittenwidriger und vorsätzlicher Täuschung. Als Betroffener haben auch Sie den Anspruch auf Schadensersatz. Sie können den vollen Kaufpreis zurückfordern. Es wird eine Nutzungsentschädigung angerechnet. Sie erhalten jedoch eine höhere Rückzahlung als beim Verkauf des Autos.
Haben Sie Ihren BMW finanziert? Dann können Sie den Widerrufsjoker einsetzen.
Minderwert oder Rückabwicklung?
Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Dann haben Sie 2 Optionen, Schadensersatz zu fordern.
Minderwert
- ‚Kleinen Schadensersatz‘ kassieren und Fahrzeug behalten
- Fordern Sie den ‚kleinen‘ Schadensersatz, auch ‚Minderwert‘ genannt, und behalten Sie Ihr Fahrzeug.
- Sie bekommen bis zu 25% Ihres Kaufpreises unserer Erfahrung nach zugesprochen.
- Der ‚Minderwert‘ berechnet sich aus dem Wert, den das Fahrzeug hätte, wenn keine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wären, im Vergleich zu dem Wert mit verbauter Abschalteinrichtung.
Rückabwicklung
- ‚Großen‘ Schadensersatz erhalten und Fahrzeug zurückgeben.
- Fordern Sie den ‚großen‘ Schadensersatz, wird im Erfolgsfall der Kaufvertrag rückabgewickelt und Sie geben Ihr Fahrzeug zurück.
- Sie erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis abzüglich der sogenannten Nutzungsentschädigung zurück.
Sie haben die Wahl. Wir übernehmen Ihren Fall und beraten Sie gerne ausführlich, welche Lösung für Sie attraktiver ist. Rufen Sie unverbindlich an oder kontaktieren Sie uns:
Sie können den Kaufpreis Ihres Wagens zurückfordern
Die Vielzahl der Klagen im Abgasskandal wird zugunsten der geschädigten Kläger entschieden. Dabei werden die Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs sowie zu Zahlung von Schadensersatz verurteilt, dessen Höhe sich nach dem von Ihnen gezahlten Kaufpreis bemisst: Diesen erhalten Sie abzüglich einer darauf anzurechnenden Nutzungsentschädigung für die von Ihnen mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer zurückerstattet. Berücksichtigt wird dabei von Gericht der im Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung aktuelle Kilometerstand, wobei die maximale Laufleistung Ihres Fahrzeugs von Gericht zu Gericht unterschiedlich eingeschätzt werden kann.
Schnell sein lohnt sich also: Je weniger Kilometer Sie gefahren sind und je früher die Verhandlung ist, desto mehr bekommen sie zurückbezahlt.
Übrigens: Sofern Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, können Sie die dafür angefallenen Finanzierungskosten ebenfalls vom Hersteller zurückverlangen.
Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Rückerstattung*
Entschädigung
Kaufpreis: | € 34.000,- |
Nutzungsentschädigung: | – € 5.428,- |
Restforderung: | € 28.571,- |
* Berechnung der Rückerstattung auf Basis einer erwartbaren (maximalen) Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs von 300.000 Kilometer. Diese Einschätzung kann von Gerichten abweichend beurteilt werden.
Fragen zum Abgasskandal
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