Einbürgerung aus dem Inland
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Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung – Expertise im Migrationsrecht

Deutschland zählt international zu den attraktivsten Zielen für Einwanderung und bietet herausragende Chancen für Arbeit, Familiengründung und persönliche Entfaltung. Mit der aktuellen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird der Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft vereinfacht, wodurch in den kommenden Jahren Millionen Menschen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen könnten.

Unsere spezialisierten Anwälte im Migrationsrecht unterstützen Sie kompetent auf Ihrem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft aus dem Inland. Wir begleiten Sie durch alle rechtlichen und administrativen Schritte, um Ihren Antrag effizient und erfolgreich zu gestalten.

Ob Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten, Ihre doppelte Staatsbürgerschaft beibehalten wollen oder sich über die neuesten Gesetzesänderungen im Staatsangehörigkeitsrecht informieren möchten – wir stehen Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte im Migrationsrecht zur Verfügung.

Unsere Fachgebiete

Blaue Karte EU für chinesische Staatsbürger

Unterstützung für chinesische Staatsbürger bei der Beantrgaung der Blauen Karte EU. Wir  bieten Ihnen eine individuelle Beratung und begleiten Sie rechtssicher durch das gesamte Verfahren.

Blaue Karte EU für britsiche Staatsbürger

Unterstützung für britische Staatsbürger bei der Beantrgaung der Blauen Karte EU. Wir  bieten Ihnen eine individuelle Beratung und begleiten Sie rechtssicher durch das gesamte Verfahren.

Blaue Karte EU für indische Staatsbürger

Unterstützung für indische Staatsbürger bei der Beantrgaung der Blauen Karte EU. Wir  bieten Ihnen eine individuelle Beratung und begleiten Sie rechtssicher durch das gesamte Verfahren.

Ehegattennachzug zu Nicht-EU-Bürgern

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Antragstellung, sondern begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Visumbeantragung bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Einbürgerung
aus dem Ausland

Sie möchten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, leben aber im Ausland? Wir begleiten Sie umfassend durch den geamten Prozess

Arbeitnehmerüberlassung und Blaue Karte EU

Wir helfen bei der Sicherstellung, dass ausländische Mitarbeiter die erforderlichen Aufenthaltstitel besitzen, und bei Bedarf der Beantragung einer Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Einbürgerung
für Studierende

Wir prüfen Ihre individuellen Voraussetzungen gründlich, unterstützen Sie bei der Zusammenstellung und Beglaubigung der notwendigen Unterlagen und reichen den Antrag bei der zuständigen Behörde ein.

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Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft

Die deutsche Staatsbürgerschaft bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl im Inland als auch international viele Möglichkeiten eröffnen. Dazu zählen uneingeschränkte Freizügigkeit innerhalb Deutschlands mit freier Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes sowie EU-weite Freizügigkeit, die es ermöglicht, in jedem Mitgliedsstaat zu arbeiten und zu leben. Zusätzlich umfasst sie das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen sowie die freie Berufswahl inklusive des Zugangs zur Beamtenlaufbahn.

Für Reisen bietet die deutsche Staatsbürgerschaft visumfreie Einreisen in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas. Familien profitieren von erleichterten Möglichkeiten der Zusammenführung und einer beschleunigten Einbürgerung für nahe Verwandte. Zudem eröffnet sie einen verbesserten Zugang zu Sozialleistungen.

Unsere erfahrenen Anwälte im Migrationsrecht unterstützen Sie bei Ihrem Einbürgerungsantrag, damit Sie schnell und unkompliziert von diesen Vorteilen profitieren können. Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen!

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft
Voraussetzungen und Möglichkeiten

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auf verschiedene Weisen erlangt werden. Gemäß § 3 StAG sind folgende Optionen vorgesehen: durch Geburt (nach Abstammungs- oder Geburtsortsprinzip), durch Erklärung, durch Annahme als Kind, durch Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1, 2 des Bundesvertriebenengesetzes oder durch Einbürgerung. Einbürgerung ist daher nur eine von mehreren Möglichkeiten, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.

Unsere erfahrenen Anwälte im Migrationsrecht bieten Ihnen umfassende Beratung zu den Voraussetzungen und unterstützen Sie aktiv bei der Antragstellung.

Anspruch auf Einbürgerung
Voraussetzungen nach § 10 StAG

Gemäß § 10 StAG haben Ausländer einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland leben, ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt haben und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen sowie verfassungswidrige und menschenverachtende Handlungen ablehnen. Weiterhin müssen sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen, finanziell eigenständig sein (ohne Sozialleistungen zu beziehen), über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, keine strafrechtlichen Verurteilungen haben und die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.

Seit dem 27. Juni 2024 ist es nicht mehr erforderlich, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, wodurch eine doppelte Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung möglich ist. Unter bestimmten Bedingungen kann die erforderliche Aufenthaltsdauer verkürzt werden: Eine Einbürgerung nach drei Jahren ist möglich, wenn ein Integrationskurs erfolgreich absolviert wurde oder Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachgewiesen werden (§ 10 Abs. 3 StAG). Ehegatten und minderjährige Kinder können ebenfalls eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht acht Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Unsere erfahrenen Anwälte im Migrationsrecht prüfen Ihre individuellen Erfolgsaussichten und begleiten Sie professionell durch den gesamten Einbürgerungsprozess. Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen!

Einbürgerung in Deutschland
Voraussetzungen

Für ausländische Staatsangehörige gibt es verschiedene Wege zur Einbürgerung, die je nach individueller Situation erleichtert oder als Ermessensentscheidung erfolgen können.

Einbürgerung für Ehe- und Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger
Ehe- und Lebenspartner von deutschen Staatsbürgern haben gemäß § 9 StAG die Möglichkeit, eine beschleunigte Einbürgerung zu beantragen. Die Voraussetzungen hierfür sind drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, keine strafrechtlichen Verurteilungen, eine eigene Wohnung oder Unterkunft, finanzielle Eigenständigkeit ohne Sozialleistungen sowie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist erforderlich, sofern sie besteht.

Einbürgerung nach Ermessen der Behörde
Wer keinen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 StAG hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eingebürgert werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde nach § 8 StAG. Die Voraussetzungen hierfür sind acht Jahre gewöhnlicher rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, keine strafrechtlichen Verurteilungen, der Nachweis einer eigenen Wohnung oder Unterkunft sowie die selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialleistungen. Die Behörde prüft individuell, inwieweit der Antragsteller in die deutsche Gesellschaft integriert ist, unter anderem anhand von Deutschkenntnissen, gesellschaftlicher Teilhabe und dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Besondere Voraussetzungen für eine verkürzte Aufenthaltsdauer gelten für Minderjährige, Personen ohne gewöhnlichen Wohnsitz, ältere Antragsteller sowie Personen mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Kunst, Kultur, Medien, Sport oder öffentlicher Dienst.

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts entfällt zudem die bisherige Voraussetzung der Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse, was den Einbürgerungsprozess für viele Antragsteller erleichtert.

Unsere erfahrenen Anwälte im Migrationsrecht prüfen Ihre individuellen Erfolgsaussichten und begleiten Sie professionell durch den gesamten Einbürgerungsprozess. Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen!

Nachweis der Deutschkenntnisse für die Einbürgerung

Die Deutschkenntnisse sind von zentraler Bedeutung für die Integration und Einbürgerung in Deutschland. In einigen Fällen kann der Nachweis auf mündliche Sprachkenntnisse beschränkt werden, da der Einbürgerungstest nach neuem Staatsangehörigkeitsrecht oft entfällt. Eine Härtefallregelung ermöglicht Ausnahmen vom B1-Sprachnachweis, wenn der Erwerb der Sprachkenntnisse trotz ernsthafter Bemühungen dauerhaft erschwert oder unmöglich ist. Wenn das B1-Niveau erforderlich ist, können Sie dies durch folgende Wege nachweisen: erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationssprachkurs, Zertifikate wie das Goethe-Zertifikat, telc oder TestDaF, vier Jahre Schulbesuch an einer deutschsprachigen Schule, Abschluss einer weiterführenden Schule (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur), abgeschlossene deutschsprachige Berufsausbildung oder ein Studium an einer deutschsprachigen Universität oder Fachhochschule. Unsere Anwälte für Migrationsrecht prüfen gerne, ob Sie die erforderlichen Sprachanforderungen für die Einbürgerung erfüllen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Härtefallregelungen bei der Einbürgerung – Ausnahmen von den Voraussetzungen

In besonderen Fällen kann die Einbürgerungsbehörde einen Antrag bewilligen, selbst wenn nicht alle Voraussetzungen des § 8 StAG erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere ehemalige Deutsche und deren minderjährige Kinder, die im Ausland leben und gemäß § 13 StAG eingebürgert werden können, vorausgesetzt ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt und sie wurden nicht strafrechtlich verurteilt. Ebenso können Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nach § 14 StAG eingebürgert werden, wenn sie die übrigen Voraussetzungen der §§ 8 und 9 StAG erfüllen und nachweisbare Bindungen zu Deutschland bestehen, die eine Einbürgerung rechtfertigen. Die Möglichkeit einer Einbürgerung als Härtefall hängt von der individuellen Situation ab.

Einbürgerungsantrag und Verfahren
So läuft die Einbürgerung ab

Der Antrag auf Einbürgerung umfasst mehrere Schritte, von der Beratung bis zur finalen Entscheidung der Behörde. Hier erfahren Sie, wie das Verfahren im Detail abläuft und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen.

Vor der Antragstellung findet in der Regel ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde statt. Dort erhalten Sie die erforderlichen Formulare und Informationen. Das Mindestalter für den Antrag beträgt 16 Jahre. Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 € für Erwachsene und 51 € für Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden. Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen eingereicht werden, darunter Ausbildungs- und Arbeitsnachweise, Einkommens- und Steuerbescheinigungen sowie der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (B1 oder höher).

Für die Einbürgerung ist der Einbürgerungstest erforderlich, der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelegt wird. Die örtlichen Einbürgerungsbehörden informieren über das nächstgelegene Prüfungszentrum. Die zuständige Behörde prüft den Antrag, überprüft die Voraussetzungen und Dokumente und stellt Anfragen an verschiedene Ämter und Behörden wie das Arbeitsamt, Sozialamt und andere.

Nach Erfüllung aller Voraussetzungen und Erbringung aller notwendigen Nachweise wird der Einbürgerungsantrag bewilligt. Anschließend erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde und werden offiziell deutscher Staatsbürger.

Unsere Anwälte für Migrationsrecht unterstützen Sie umfassend während des gesamten Einbürgerungsprozesses, helfen bei der Antragstellung und sorgen für eine reibungslose Abwicklung. Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung!

Einbürgerung in Deutschland
Ihre Anwälte für Migrationsrecht unterstützen Sie!

Sie möchten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Der Einbürgerungsprozess kann komplex und zeitaufwendig sein. Unsere Anwälte für Migrationsrecht begleiten Sie rechtssicher und effizient durch jeden Schritt, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Einbürgerung zu maximieren.

Eine fehlerfreie Antragstellung ist entscheidend, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess:

Wir analysieren Ihre Situation und prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Wir unterstützen Sie bei der korrekten Zusammenstellung Ihrer Unterlagen und sorgen dafür, dass Ihre Dokumente beglaubigt und vollständig sind, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.

Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie und reichen alle Dokumente fristgerecht bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde ein. Zudem halten wir die Kommunikation mit Ämtern und Behörden aufrecht, um den Prozess zu beschleunigen und Nachforderungen schnell zu klären.

Sollte es zu unangemessenen Verzögerungen oder einer Ablehnung kommen, prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und helfen Ihnen bei Einsprüchen, Widersprüchen oder der Nachreichung zusätzlicher Unterlagen, um Ihren Antrag zu stärken.

Unsere spezialisierten Anwälte für Einbürgerungsrecht begleiten Sie von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Einbürgerung. Vermeiden Sie Fehler und Verzögerungen – lassen Sie sich jetzt beraten! Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!

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