Diesel-Abgasskandal
Volvo Motoren manipuliert

Vermeiden Sie Wertverlust & profitieren Sie von Ihrem Anspruch auf Schadensersatz

Der schwedisch-chinesische Autokonzern Volvo ist ebenfalls in den Dieselskandal verwickelt, wie unabhängige Abgasuntersuchungen beweisen. So werden die zulässigen Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr um ein vielfaches überschritten. Die getesteten Motoren sind in einer Reihe von Volvo-Modellen verbaut.

Die Abgasreinigung wird mit Hilfe des sog. „Thermofensters“ manipuliert. Volvo bestreitet den Einsatz dieser Technik nicht. Allerdings argumentiert Volvo, dass das vorhandene Thermofenster „Industriestandard“ sei und wie bei anderen Herstellern dem Motorschutz diene.

Jedoch haben die höchsten Gerichte – der europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) – klargestellt, dass Thermofenster unzulässig sind und Betroffene Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15% des Kaufpreises besitzen.

Dank dieser Rechtssprechung haben sich die Aussichten Betroffener auf Schadensersatz deutlich verbessert. Zudem wird sich die Dauer von Dieselklage spürbar verringern.

Überzeugen Sie sich selbst von der Kompetenz und Durchsetzungsstärke der R&U Anwälte. In einer telefonischen Erstberatung prüfen wir gerne, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und entwickeln eine maßgeschneiderte Lösung für Sie. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin Ihrer Wahl, um unverbindlich informiert zu werden.

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    Beliebte Volvo-Modelle stehen unter Manipulationsverdacht

    Seit 2016 unterhält die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Emissions-Kontroll-Institut (EKI), das unabhängige Abgasprüfungen durchführt. Das EKI testete den Volvo Diesel-SUV XC60 2.0 D3 mit der Euro-5-Abgasnorm. Dieses Model überstieg die Grenzwerte um das Fünffache. Zudem wurde der Volvo S90 4D mit der Abgasnorm Euro-6 getestet, der den zulässigen Wert um das 13-fache überstieg.

    Laut Internetberichten entdeckte das britische Emissions Analytics Institut erhöhte Stickoxidwerte bei den Geländewagen XC60 und XC90 von Volvo.

    Nach derzeitigem Informationsstand stehen folglich folgende Motorenreihen unter Manipulationsverdacht:
    D3 (Euro 5) und D4 (Euro 6).

    Diese Motorentypen wurden nach Internet-Quellen in den folgenden Fahrzeugen verbaut:

    • Volvo S60
    • Volvo S80
    • Volvo S90
    • Volvo V40
    • Volvo V60
    • Volvo V70
    • Volvo V90
    • Volvo XC40
    • Volvo XC60
    • Volvo XC70
    • Volvo XC90

    Ab 2024 stellt Volvo die Produktion von Dieselmotoren ein

    Eine mögliche Konsequenz daraus könnte die Entscheidung des Unternehmens sein bereits ab Anfang 2024 keine Dieselmotoren mehr herzustellen. Zudem will der Konzern Hardware-Nachrüstungen für manipulierte Fahrzeuge anbieten, allerdings auf Kosten der Verbraucher. Das nun der geschädigte Verbraucher nochmals zur Kasse gebeten werden soll, ist untragbar. Bislang hatten die Automobilhersteller die Kosten der notwendig gewordenen Maßnahmen getragen.

    Unzulässige Abschalteinrichtung:
    Wie funktioniert das Volvo-Thermofenster?

    Volvo bestätigt den Einsatz eines Sensors im Außenspiegel zur Steuerung der Abgasreinigung gegenüber div. Medien. Dieses Thermofenster reguliert die Abgasrückführung anhand der Außentemperatur. Das Fahrzeug erkennt, ob es sich im Testbetrieb befindet oder im normalen Straßenverkehr.

    Auf dem Prüfstand passt das Thermofenster die Abgasreinigung an, um niedrigere Schadstoffemissionen zu produzieren und Stickoxide zu reduziert. In diesem Modus arbeitet die Abgasnachbehandlung effizienter.

    Im normalen Fahrbetrieb auf der Straße werden die Abgasreinigungsmechanismen jedoch gedrosselt bzw. vollständig abgeschaltet, insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen. Dies führt zu einer höheren Schadstoffemission, da die Abgasreinigung weniger effektiv ist.

    Solche Systeme, besonders wenn sie dazu dienen, die Abgaswerte gezielt zu manipulieren, sind rechtlich nicht zulässig und berechtigen Sie zum Schadensersatz.

    Welche Abschalttechniken nutzen die Automobilhersteller, um die Abgasreinigung zu manipulieren?

    Im Dieselskandal kommen je nach Konzern und Fahrzeugtyp unterschiedliche Abschalttechniken (AE) zum Einsatz, um die Emissionswerte zu manipulieren. „Dreckige“ Diesel erscheinen so zumindest auf dem Prüfstand „sauber“. Im realen Fahrbetrieb auf der Straße hingegen überschreiten die Fahrzeuge die zulässigen Grenzwerte um ein Vielfaches.

    Temperatur- oder zeitgesteuerte Abschaltungen (Thermofenster, Aufheizstrategie)
    Wenn bestimmte Temperaturen oder Zeiten erreicht werden, schaltet die Motorsteuerungssoftware das Emissionskontrollsysteme ab. Dies kann die Leistung bzw. den Kraftstoffverbrauch verbessern, führt aber zum Ausstoß überhöhter Emissionen.

    Defeat Devices (Prüfstands-/ Fahrkurvenerkennung)
    Diese Software zur Steuerung der Abgasreinigung erkennt den Prüfzyklus der Abgasuntersuchung und reduziert die Emissionen in den gesetzlich zulässigen Bereich. Im realen Fahrbetrieb auf der Straße werden die Grenzwerte hingegen um ein Vielfaches überschritten.

    Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung
    Bei der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung aktiviert eine Software-Funktion eine spezielle Temperaturregelung, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert. Nur dadurch bleiben die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte.

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    Rechtsanwalt & Partner Dr. Marco Rogert

    Software-Updates:
    Mögliche Folgeschäden für Fahrzeuge und Verbraucher

    Nachdem der Dieselskandal 2015 bekannt wurde, erließ das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Anweisungen an div. Hersteller, die unzulässigen Funktionen zu beseitigen. Als Reaktion darauf wurden hunderttausende Autobesitzer von den Herstellern gebeten, ein Update an ihren Fahrzeugen durchzuführen zu lassen, das unter anderem eine überarbeitete Motorsteuerungssoftware beinhaltete.

    Allgemein empfehlen wir, Software Updates zur vermeintlichen Verbesserung der NOx- bzw. Emissionswerte nicht aufspielen zu lassen. Eine Motorsteuerung bei gleichbleibender Hardware stellt grundsätzlich eine Art „Kompromiss“ vieler Komponenten dar, u.a. von Abgaswerten, Leistung, Fahrverhalten, Verbrauch und Haltbarkeit einzelner Fahrzeugteile. Eine Verbesserung der Abgaswerte ist dementsprechend nicht möglich, ohne an anderer Stelle eine Verschlechterung in Kauf zu nehmen.

    Folgeschäden sind demnach möglich:

    • Kürzere Lebensdauer, schnellerer Verschleiß und verändertes Verhalten des Motors
    • Steigender Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch
    • Erhöhte Reparaturanfälligkeit der Motorkomponenten & zunehmende Probleme mit der Abgasreinigung
    • Leistungseinbußen und verminderte Laufruhe des Motors
    • Mangelnde Gewährleistung für Folgeschäden seitens der Hersteller
    • Zeit & Aufwand des Werkstattaufenthalts (i.d.R. ohne ein Ersatzfahrzeuge zur Verfügung gestellt zu bekommen)

    DUH klagt gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) wegen Untätigkeit

    Bislang weigert sich des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Rückrufe für die betroffenen Volvo-Modelle anzuordnen. Schätzungsweise sind rund 10 Millionen Fahrzeuge der Euro-Normen 5 und 6 betroffen, welche ihre Zulassungen nur durch den Einsatz betrügerischer Software erhalten haben.

    Aufgrund der fehlenden Maßnahmen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht, vertreten durch das KBA, aufgrund von Untätigkeit. Bereits vor einigen Jahren hatte die DUH über ihr Emissions-Kontroll-Institut (EKI) durch Messungen erstmalig auf solche Abschalteinrichtungen bei Volvo-Dieselfahrzeugen hingewiesen und dies dem KBA mitgeteilt. Trotz dieser und weiterer jüngerer Hinweise blieb die Bundesbehörde bislang untätig. Aus diesem Grund reichte die DUH am 23. Mai 2023 eine Untätigkeitsklage ein, die sich gegen das mangelnde Handeln des KBA als Marktüberwachungsbehörde richtet. Betroffen sind die Volvo-XC60-Modelle der Abgasnormen Euro 5 bis Euro 6c.

    Der Konzern plant Nachrüstungen anzubieten. Jedoch sollen diese ausschließlich für bestimmte Modelle verfügbar sein und die Kosten zu Lasten der Verbraucher gehen.

    FOCUS online | 27.06.2023:

    Bundesgerichtshof erleichtert Diesel-Klagen:

    Das BGH-Urteil vom 26.06.2023 hat weitreichende Auswirkungen auf Schadensersatzklagen im Diesel-Abgasskandal. Autokäufer können nun auch dann Entschädigung fordern, wenn die Autohersteller nicht vorsätzlich betrogen, sondern fahrlässig gehandelt haben. Das Gericht hebt seine frühere Rechtsprechung auf und folgt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023. Das Urteil betrifft über 100.000 Verfahren deutschlandweit.


    Welche Optionen auf Entschädigung bieten sich betroffenen Dieselfahrern?

    Wenn Ihr Fahrzeug manipuliert ist und eine unzulässige Abschalteinrichtung besitzt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Welche Klagestrategie Ihnen die besten Chancen und die größte Entschädigung sichert, ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Deswegen sollten Sie sich eingehend zu Ihren Optionen durch die Kanzlei R&U anwaltlich beraten lassen. Mit mehr als 15.000 eingereichten Klagen besitzen wir die Erfahrung für Sie das optimale Ergebnis zu erzielen.

    ‚Großen‘ Schadensersatz | Rückabwicklung | Auto zurückgeben
    § 826 BGB
    Die Rückabwicklung des Kaufvertrags ermöglicht Ihnen das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Von diesem wird lediglich eine sog. Nutzungsentschädigung für die von Ihnen zurückgelegten Kilometer abgezogen. Berücksichtigt wird seitens des Richters der zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung aktuelle Kilometerstand, wobei die maximale Laufleistung Ihres Fahrzeugs von Gericht zu Gericht unterschiedlich eingeschätzt werden kann. Für dieses Vorgehen muss der Nachweis der vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung erbracht werden.

    Schnell sein lohnt sich:
    Je weniger Kilometer Sie gefahren sind und je früher die Verhandlung ist, desto höher fällt Ihre Entschädigung aus.


    Übrigens: Sofern Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, können Sie die dafür angefallenen Finanzierungskosten ebenfalls vom Hersteller zurückverlangen.

    Differenzschadensersatz | Fahrzeug ist bereits verkauft | Minderwert höher als 15%
    § 826 BGB
    Der Differenzschadensersatz ermittelt die Summe zwischen dem tatsächlichen Wert eines Fahrzeugs und dem Wert, den es ohne die betrügerische Manipulation gehabt hätte. Autobesitzer können diesen Anspruch geltend machen, um die Wertminderung ihres Fahrzeugs auszugleichen. In diesem Fall reicht der Nachweis aus, dass der Hersteller fahrlässig gehandelt hat.

    ‚Kleinen Schadensersatz‘ | Minderwert
    § 823 BGB
    Der ‚kleine Schadensersatz‘ – auch ‚Minderwert‘ – genannt berechnet sich aus dem Wert, den das Fahrzeug hätte, wenn keine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wäre, im Vergleich zu dem Wert mit verbauter Abschalteinrichtung und Nichteinhaltung von Umweltstandards. Unserer Erfahrung nach erhalten Autobesitzer bis zu 25% des Kaufpreises als Entschädigung und behalten Ihr Fahrzeug.

    Pauschaler Schadensersatz
    Der pauschale Schadensersatz, wie vom Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2023 (VIa ZR: 335/21, 533/21, 1031/22) festgelegt, bezieht sich auf eine Entschädigungsspanne von 5% bis 15% des Kaufpreises. Diese Entschädigung wird auch ohne teure Sachverständigengutachten gewährt. Der Autobesitzer behält sein Fahrzeug und die gefahrenen Kilometer werden nicht von der Entschädigung abgezogen. Dieser pauschale Schadensersatz gleicht Ihren finanziellen Verlust aus, ohne dass aufwendige Gutachten erforderlich sind.

    Wir übernehmen gerne Ihren Fall und beraten Sie ausführlich, welche Lösung für Sie die optimale ist.
    Rufen Sie unverbindlich an oder kontaktieren Sie uns.

    Aktuelle Urteile im Abgasskandal:
    Messen Sie uns an unseren Ergebnissen – wir gratulieren unseren Mandanten

    10.06.2024
    Fahrzeug: BMW xDrive
    KM-Stand: km
    Entschädigung: € 3737,-
    OLG Dresden | Az. 9 U 2366/22
    12.04.2024
    Fahrzeug: BMW 218d
    KM-Stand: 61391 km
    Entschädigung: € 1658,-
    LG Saarbrücken | Az. 12 O 73/23
    21.03.2024
    Fahrzeug: Audi Q3
    KM-Stand: 106417 km
    Entschädigung: € 1465,56,-
    OLG München | Az. 8 U 640/20 Audi
    20.03.2024
    Fahrzeug: VW Caddy
    KM-Stand: 70.000 km
    Entschädigung: € 3944,-
    OLG Nürnberg | Az. 12 U 967/22 VW
    20.03.2024
    Fahrzeug: VW Tiguan
    KM-Stand: 135.397 km
    Entschädigung: € 10231,-
    OLG Nürnberg | Az. 12 U 969/22 VW
    14.03.2024
    Fahrzeug: VW Passat
    KM-Stand: 132.736 km
    Entschädigung: € 6914,-
    KG Berlin | Az. 27 U 59/22 VW
    13.03.2024
    Fahrzeug: Audi A5
    KM-Stand: 105.579 km
    Entschädigung: € 2.897,-
    OLG München | Az. 7 U 840/21 Audi
    12.03.2024
    Fahrzeug: VW Touareg
    KM-Stand: 215.138 km
    Entschädigung: € 3.047,-
    OLG Köln | Az. I-21 U 77/22 VW
    05.03.2024
    Fahrzeug: VW Phaeton
    KM-Stand: 122.912 km
    Entschädigung: € 2.780,-
    LG Essen | Az. 5 O 37/19 VW
    28.02.2024
    Fahrzeug: VW Tiguan
    KM-Stand: 128.053 km
    Entschädigung: € 2.750,-
    OLG München | Az. 7 U 2383/21 VW
    28.02.2024
    Fahrzeug: VW Multivan
    KM-Stand: 152.309 km
    Entschädigung: € 5.287,-
    OLG München | Az. 7 U 2566/19 VW
    20.02.2024
    Fahrzeug: Audi A6
    KM-Stand: 57.115 km
    Entschädigung: € 2.775,-
    OLG Hamm | Az. I-4 U 89/22 Audi
    19.02.2024
    Fahrzeug: Audi SQ5
    KM-Stand: 133.130 km
    Entschädigung: € 1.768,26,-
    OLG München | Az. 21 U 3290/20 Audi
    16.02.2024
    Fahrzeug: Seat Exeo
    KM-Stand: 226.190 km
    Entschädigung: € 4.700,-
    LG Osnabrück | Az. 9 O 1622/23 Seat
    06.02.2024
    Fahrzeug: Audi A6
    KM-Stand: 70.326 km
    Entschädigung: € 32.050,-
    OLG Frankfurt am Main | Az. 7 O 2116/20 Audi
    29.01.2024
    Fahrzeug: VW Passat
    KM-Stand: 115797 km
    Entschädigung: € 15900,-
    OLG Naumburg | Az. 12 U 107/23 VW
    16.01.2024
    Fahrzeug: Daimler GLK
    KM-Stand: km
    Entschädigung: € 2.484,-
    OLG Thüringen | Az. 5 U 989/20 Daimler
    21.12.2023
    Fahrzeug: Daimler GLS
    KM-Stand: 58.042 km
    Entschädigung: € 8.941,-
    OLG Düsseldorf | Az. I-5 U 140/21 Daimler
    15.12.2023
    Fahrzeug: Daimler GLC 220
    KM-Stand: 45.500 km
    Entschädigung: € 5133,-
    LG Erfurt | Az. 2 O 1374/21 Daimler
    11.12.2023
    Fahrzeug: Audi A4 Avant
    KM-Stand: 60875 km
    Entschädigung: € 7990,-
    LG Berlin | Az. 83 O 221/20 Audi

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    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) betreibt seit 2016 ein Emissions-Kontroll-Institut (EKI), das unabhängige Abgasmessungen durchführt, um festzustellen, ob Fahrzeuge die zulässigen NOx-Grenzwerte einhalten oder über illegale Abschalteinrichtungen (AE) verfügen.

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    Betroffene Fahrzeuge

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