Setzen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz durch!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26.06.2023 geurteilt, dass Autokäufer, deren Dieselfahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie z.B. dem sog. Thermofenster ausgestattet sind, Anspruch auf Entschädigung haben. Diese Entscheidung gilt auch dann, wenn die Autobauer fahrlässig gehandelt haben und keine betrügerische Absicht vorlag.

Auch Opel ist vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Beliebte Modelle des deutschen Herstellers wie der Opel Astra, Cascada, Corsa, Insignia und Zafira wurden mit unzulässigen Abschalteinrichtungen in den Verkehr gebracht und unterliegen nun einem verbindlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).

Als Halter eines betroffenen Fahrzeugs sind Sie somit nicht nur durch eine mögliche Zwangsstilllegung, sondern auch durch den Wertverlust Ihres Fahrzeugs im Zusammenhang mit dem Dieselskandal gefährdet.

Lassen Sie sich daher unbedingt von den Experten im Abgasskandal beraten und prüfen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz!

Jetzt kostenfrei und unverbindlich im Opel Abgasskandal beraten lassen!

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    Vom Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts betroffen sind die folgenden Opel Modelle:

    Astra (Van / Sports Tourer) Modell J 1.6 CDTI ecoFLEX
    100 kW (136 PS) | 1598 ccm
    Baujahr 2014 - 2018

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe B16DTH
    Astra (Van / Sports Tourer) Modell J 1.6 CDTI ecoFLEX
    81 kW (110 PS) | 1598 ccm
    Baujahr 2014 - 2018

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe B16DTC / B16DTE
    Cascada 2.0 CDTI (ecoFlex) Start/Stop
    125 kW (170 PS) | 1956 ccm
    Baujahr 01.09.2015 - 01.04.20

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe B20DTH
    Corsa (Van) Modell E 1.3 CDTI ecoFLEX
    55 kW (75 PS) | 1248 ccm
    Baujahr 2014 - 2016

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe B13DTC/E/R
    Corsa (Van) Modell E 1.3 CDTI ecoFLEX
    70 kW (95 PS) | 1248 ccm
    Baujahr 2014 - 2016

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe B13DTC/E/R
    Insignia Modell A 1.6 CDTI ecoFLEX
    100 kW (136 PS) | 1598 ccm
    Baujahr 2015 - 2016

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe B16DTH
    Insignia Modell A 1.6 CDTI ecoFLEX
    88 kW (120 PS) | 1598 ccm
    Baujahr 2015 - 2016

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe B16DTJ
    Insignia 2.0 CDTi
    125 kw (170 PS) | 1956 ccm
    Baujahr 2014 - 2016

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe B20DTH
    Bericht des KBA
    Zafira Tourer 1.6 CDTi
    100kw (135 PS) | 1598 ccm
    Baujahr 2012 - 2016

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe B16DTH
    Bericht des KBA
    Zafira Tourer 1.6 CDTi
    88 kw (120 PS) | 1598 ccm
    Baujahr 2012 - 2016

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe B16DTH
    Bericht des KBA
    Zafira Tourer 2.0 CDTi
    125 kw (170 PS) | 1956 ccm
    Baujahr 2012 - 2016

    Abgasnorm Euro 6 WMotorbaureihe B20DTH
    Zafira Tourer 2.0 CDTi
    96 kw (130 PS) | 1956 ccm
    Baujahr 2012 - 2016

    Abgasnorm Euro 6 WMotorbaureihe B20DTH

    In nur 3 Schritten zur Entschädigung
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    Beauftragung

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    1

    Klage & Prozess

    Wir übernehmen alle weiteren Schritte für Sie. Lehnen Sie sich entspannt zurück.

    2

    Entschädigung

    Sie erhalten die Entschädigung direkt auf Ihr Konto und feiern Ihren Erfolg.

    3

    Minderwert oder Rückabwicklung?

    Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Dann haben Sie 2 Optionen, Schadensersatz zu fordern.

    Minderwert

    • ‚Kleinen Schadensersatz‘ kassieren und Fahrzeug behalten
    • Fordern Sie den ‚kleinen‘ Schadensersatz, auch ‚Minderwert‘ genannt, und behalten Sie Ihr Fahrzeug.
    • Sie bekommen bis zu 25% Ihres Kaufpreises unserer Erfahrung nach zugesprochen.
    • Der ‚Minderwert‘ berechnet sich aus dem Wert, den das Fahrzeug hätte, wenn keine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wären, im Vergleich zu dem Wert mit verbauter Abschalteinrichtung.

    Rückabwicklung

    • ‚Großen‘ Schadensersatz erhalten und Fahrzeug zurückgeben.
    • Fordern Sie den ‚großen‘ Schadensersatz, wird im Erfolgsfall der Kaufvertrag rückabgewickelt und Sie geben Ihr Fahrzeug zurück.
    • Sie erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis abzüglich der sogenannten Nutzungsentschädigung zurück.

    Sie haben die Wahl. Wir übernehmen Ihren Fall und beraten Sie gerne ausführlich, welche Lösung für Sie attraktiver ist. Rufen Sie unverbindlich an oder kontaktieren Sie uns:

    Unzulässige Abschalteinrichtungen bei Euro 6-Fahrzeugen

    Das KBA konnte in der Vergangenheit nicht nur bei Fahrzeugen mit dem 2,0l-TDCi-Dieselmotor unzulässige Abschalteinrichtungen feststellen: Im Februar 2022 veröffentlichte das KBA einen weiteren großen Rückruf Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia mit dem 1,3l- bzw. 1,6l-CDTi-Dieselmotor. Allein in Deutschland sind von diesem „Zwangsrückruf“ ca. 75.000 Fahrzeuge betroffen.

    Aktuelle Rückruf-Maßnahmen

    • E152025000 (17-R-021)*
      • Opel Cascada (2012-2016)
      • Opel Insignia (2014-2016)
      • Opel Zafira Tourer (2012-2016)
    • E172109700
      • Opel Corsa (2014-2016)
      • Opel Corsa (Van) (2014-2016)
      • Opel Astra (Stufenheck) (2014-2015)
      • Opel Astra Sports Tourer (2014-2018)
      • Opel Astra GTC (2014-2018)
    • E222115640 (22-C-013) O7A
      • Opel Astra (2013-2018)
      • Opel Corsa (2013-2018)
      • Opel Insignia (2013-2018)
    • E172109770
      • Opel Corsa (2014-2016)
      • Opel Corsa (Van) (2014-2016)
      • Opel Corsa (Van) (2015-2016)
      • Opel Astra (Stufenheck) (2014-2015)
      • Opel Astra Sports Tourer (2014-2018)
      • Opel Astra GTC (2014-2018)
      • Opel Astra Notchback (2014-2018)
      • Opel Astra (Van) (2015)
      • Opel Astra, Astra+ (2015-2018)
      • Opel Astra Sports Tourer, Astra Sports Tourer+ (2015-2018)
      • Opel Insignia (2015-2016)

    *alle Angaben sind nach unserem Kenntnisstand

    Wir empfehlen grundsätzlich, Softwareupdates zur vermeintlichen Verbesserung der NOx- bzw. Emissionswerte nicht aufspielen zu lassen. Unserer Ansicht nach dient das Aufspielen solcher Softwareupdates lediglich der „Vertuschung“ ursprünglicher, auf dem Motorsteuergerät installierter Abschalteinrichtungen.

    Sie müssen sich vorstellen: Eine Motorsteuerung (Software) stellt in Anbetracht der verbauten Hardware grundsätzlich eine Art „Kompromiss“ vieler Komponenten dar, u.a. von Abgaswerten, Leistung, Fahrverhalten, Verbrauch und Haltbarkeit einzelner Fahrzeugteile. Eine Verbesserung der Abgaswerte ist dementsprechend nicht möglich, ohne an anderer Stelle eine Verschlechterung in Kauf zu nehmen. Diese Verschlechterung wird meist auf Kosten sog. Verschleißteile (also verschiedener Hardware-Komponenten) in Kauf genommen.

    Außerdem: Bei Durchführung eines sog. Beweisverfahrens innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens besteht nach Durchführung eines Softwareupdates keine Möglichkeit mehr, die Täuschung an der ursprünglichen Software zu belegen. Ihren Anspruch auf Schadensersatz verlieren Sie dadurch aber nicht.

    FOCUS online | 27.06.2023:

    Bundesgerichtshof erleichtert Diesel-Klagen:

    Das kürzlich ergangene BGH-Urteil vom 26.06.2023 hat weitreichende Auswirkungen auf Schadensersatzklagen im Diesel-Abgasskandal. Autokäufer können nun auch dann Entschädigung fordern, wenn die Autohersteller nicht vorsätzlich betrogen, sondern fahrlässig gehandelt haben. Das Gericht hebt seine frühere Rechtsprechung auf und folgt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023. Das Urteil betrifft über 100.000 Verfahren deutschlandweit.

    Wie werden Opel-Fahrzeuge manipuliert?

    Verschiedene Untersuchungen und Gutachten an Fahrzeugen unterschiedlicher Opel-Modelle der Euro-Norm 6 mit und ohne SCR-Katalysator lassen den Schluss zu, dass Opel sowohl im Zusammenhang mit der Abgasrückführung (AGR) als auch im Zusammenhang mit der Abgasnachbehandlung (AdBlue-Einspritzung) Funktionen verbaute, die als unzulässig einzustufen sind. Zu diesem Ergebnis kam jedenfalls auch das KBA in Bezug auf die o.g. Fahrzeugmodelle des Herstellers. Konkret betroffen sind davon die nachfolgenden Motorentypen:

    • B13DTC
    • B13DTE
    • B13DTR
    • B16DTC
    • B16DTE
    • B16DTH
    • B16DTJ
    • B16DTL
    • B16DTR
    • B16DTU
    • B20DTH

    Lassen Sie sich von Rechtsexperten im Dieselskandal vertreten

    Mit mehr als 25.000 Mandanten und über 15.000 eingereichten Klagen zählen wir zu den führenden Abgasskandal-Kanzleien.
    Übergeben Sie unseren Profis Ihren Fall – wir setzen Ihr Recht durch.

    Welche Modelle umfasst die erste Opel-Rückrufaktion in Bezug auf Fahrzeuge mit AdBlue-Einspritzung?

    Die Modelle Opel Cascada, Insignia und Zafira, jeweils mit der Abgasnorm Euro 6 sind u.a. vom Abgasskandal betroffen. Der Rückruf umfasst ca. 100.000 Autos weltweit.

    Opel verzögerte die Durchführung der Rückrufaktion für die Euro 6-Diesel Fahrzeuge so lange wie möglich. Erst im Januar 2020 erschien der Rückruf aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen im Emissionskontrollsystem der Rückrufdatenbank des KBA.

    Ist das Opel Software-Update eine Lösung im Abgasskandal?

    Fahrer von Opel-Dieseln müssen sich auf einen oder mehrere Werkstattbesuche einstellen, bei denen die Motorsteuerung ihres Fahrzeugs angepasst wird. Diese Maßnahme wird derzeit bei insgesamt 6,3 Millionen Fahrzeugen verschiedener Hersteller vorgenommen und soll die Fahrzeuge umweltfreundlicher machen. Die Auswirkungen dieser Software-Updates sind jedoch umstritten. Die Deutsche Umwelthilfe berichtet, dass verschiedene Fahrzeuge nach dem Update sogar mehr Schadstoffe ausstoßen. Zudem gibt es noch keine Erkenntnisse über die mittel- und langfristigen Auswirkungen des Updates.

    Haben Sie eine Aufforderung zur Durchführung eines Software-Updates erhalten? Dann ist Ihr Fahrzeug mit großer Sicherheit vom Dieselskandal betroffen. Lassen Sie sich von den Rechtsexperten im Abgasskandal beraten!

    Müssen Sie das Opel Software-Update durchführen lassen?

    Als Halter eines betroffenen Opel-Fahrzeugs müssen Sie grundsätzlich einem Pflichtrückruf nachkommen. Ansonsten droht die Zwangsstilllegung Ihres Autos. Jedoch empfehlen wir Ihnen, sich zunächst anwaltlich beraten zu lassen, um Ihre Chancen auf Schadensersatz zu maximieren.

    Abgasskandal Software-Update
    Abgasskandal Schadensersatz

    Wie hoch fällt Ihre Entschädigung im Opel Abgasskandal aus?

    Als betroffener Opel-Kunde haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Sofern in Ihrem Diesel-Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde, sind Sie gemäß § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht worden. Sie haben das Recht, Ihr manipuliertes Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet zu bekommen.

    Sie können den Kaufpreis Ihres Wagens zurückfordern!

    Die Vielzahl der Klagen im Abgasskandal wird zugunsten der geschädigten Kläger entschieden. Dabei werden die Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller wegen sittenwidriger, vorsätzlicher Schädigung zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs sowie zu Zahlung von Schadensersatz verurteilt, dessen Höhe sich nach dem von Ihnen gezahlten Kaufpreis bemisst: Diesen erhalten Sie abzüglich einer darauf anzurechnenden Nutzungsentschädigung für die von Ihnen mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer zurückerstattet. Berücksichtigt wird dabei von Gericht der im Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung aktuelle Kilometerstand, wobei die maximale Laufleistung Ihres Fahrzeugs von Gericht zu Gericht unterschiedlich eingeschätzt werden kann.

    Schnell sein lohnt sich also: Je weniger Kilometer Sie gefahren sind und je früher die Verhandlung ist, desto mehr Geld bekommen sie zurück.

    Übrigens: Sofern Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, können Sie die dafür angefallenen Finanzierungskosten ebenfalls vom Hersteller zurückverlangen.

    Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Rückerstattung*

    Rechner - AS Schadensersatz
    34000,-
    1000,-150000,-
    0km
    0km150000km
    56000km
    0km300000km

    Entschädigung

    € 28.571,-

    Kaufpreis: € 34.000,-
    Nutzungsentschädigung: – € 5.428,-

    Restforderung: € 28.571,-

    * Berechnung der Rückerstattung auf Basis einer erwartbaren (maximalen) Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs von 300.000 Kilometer. Diese Einschätzung kann von Gerichten abweichend beurteilt werden.

    Weitere vom Abgasskandal betroffene Hersteller:

    VW
    BMW
    Audi
    Seat
    Porsche
    Skoda
    Mercedes
    Fiat

    *Die verwendeten Logos der Hersteller dienen ausschließlich der besseren optischen Zuordnung der Fahrzeuge zu der entsprechenden Marke. Die Logos gehören dem jeweiligen Automobilhersteller.

    Fragen zum Abgasskandal

    Die passende Antwort war nicht dabei?

    Schreiben Sie Ihre Frage an
    office@ru.law
    oder rufen Sie uns an:
    +49 (0)211 / 819770

    Wir sind für Sie da:
    Montag bis Freitag 9:00 – 18:00