Setzen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz durch!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26.06.2023 frühere Urteile von Gerichten aufgehoben, die Schadensersatzklagen abgewiesen hatten, und sie zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Demnach müssen Autohersteller grundsätzlich Schadensersatz für Dieselautos mit sog. Thermofenstertechnik zahlen, wenn diese nur in einem begrenzten Temperaturbereich die Abgase ordnungsgemäß von Schadstoffen reinigen.

Der Premium-Autohersteller Porsche ist ein Teil des Abgasskandals! Denn die Porsche AG stellt zwar keine eigene Dieselmotoren her, verbaut jedoch die von Audi entwickelten Antriebe. Zahlreiche Porsche-Modelle wurden mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet.

Als Porsche-Kunde sind Sie nicht nur durch Fahrverbote und eine mögliche Stilllegung Ihres Fahrzeugs, sondern auch durch den Wertverlust Ihres Autos gefährdet.

Der Ex-Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz hat im April 2023 vor Gericht gestanden die Installation der verbotenen Steuerungssoftware veranlasst zu habe. Im Mai 2023 folgte das Geständnis des Stadlers, Ex-Aufsichtsrat der Porsche Holding, der billigend in Kauf genommen hat, dass Fahrzeuge manipuliert worden sind. Dies sind sehr gute Neuigkeiten für alle, die mit Ihrer Klage gegen Porsche bislang nicht erfolgreich waren.

Wir prüfen für Sie Ihre Erfolgsaussichten wegen Prozessbetrugs Ihren Fall im Rahmen einer Wiedereinsetzungsklage neu aufrollen zu lassen. Nutzen Sie Ihre Chance und sichern Sie sich Ihren Anspruch auf Entschädigung.

Profitieren Sie von der Kompetenz und Professionalität der R&U Anwälte. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung prüfen wir für Sie, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und erarbeiten eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren Fall. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Wunschtermin und informieren Sie sich ganz unverbindlich.

Jetzt unverbindlich im Porsche Abgasskandal beraten lassen!

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    FOCUS online | 27.06.2023:

    Bundesgerichtshof erleichtert Diesel-Klagen:

    Das kürzlich ergangene BGH-Urteil vom 26.06.2023 hat weitreichende Auswirkungen auf Schadensersatzklagen im Diesel-Abgasskandal. Autokäufer können nun auch dann Entschädigung fordern, wenn die Autohersteller nicht vorsätzlich betrogen, sondern fahrlässig gehandelt haben. Das Gericht hebt seine frühere Rechtsprechung auf und folgt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023. Das Urteil betrifft über 100.000 Verfahren deutschlandweit.

    Betroffene Porsche Modelle:

    Cayenne Macan Panamera

    Porsche Cayenne

    Cayenne
    176 kW (239 PS) | 2967 ccm
    Baujahr 05/2011 - 05/2018

    Abgasnorm Euro 5Motorbaureihe EA896
    Cayenne
    193 kW (262 PS) | 2967 ccm
    Baujahr 05/2015 - 05/2018

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe EA897
    Bericht des KBA
    Cayenne
    281 kW (382 PS) | 4134 ccm
    Baujahr 01.05.12 - 01.05.14

    Abgasnorm Euro 5Motorbaureihe 4,2l
    Cayenne
    283 kW (385 PS) | 4134 ccm
    Baujahr 05/2014 - 05/2018

    Abgasnorm Euro 5 / 6Motorbaureihe 4,2l

    Porsche Macan

    Macan S
    184 kW (250 PS) | 2967 ccm
    Baujahr 09/2014 - 02/2018

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe EA897 evo
    Macan S
    190 kW (258 PS) | 2967 ccm
    Baujahr 09/2014 - 02/2018

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe EA897 evo
    Bericht des KBABericht des BMVI
    Macan S 211
    155 kW (211 PS) | 2967 ccm
    Baujahr 09/2014 - 02/2018

    Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe EA897 evo

    Porsche Panamera

    Panamera
    184 kW (250 PS) | 2967 ccm
    Baujahr 01.06.11 - 01.06.13

    Abgasnorm Euro 5Motorbaureihe EA897
    Panamera
    221 kW (300 PS) | 2967 ccm
    Baujahr 01.07.13 - 01.08.15

    Motorbaureihe EA897


    Welche Optionen auf Entschädigung bieten sich betroffenen Dieselfahrern?

    Wenn Ihr Fahrzeug manipuliert ist und eine unzulässige Abschalteinrichtung besitzt, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Welche Klagestrategie Ihnen die besten Chancen und die größte Entschädigung sichert, ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Deswegen sollten Sie sich eingehend zu Ihren Optionen durch die Kanzlei R&U anwaltlich beraten lassen. Mit mehr als 15.000 eingereichten Klagen besitzen wir die Erfahrung für Sie das optimale Ergebnis zu erzielen.

    ‚Großen‘ Schadensersatz | Rückabwicklung | Auto zurückgeben
    § 826 BGB
    Die Rückabwicklung des Kaufvertrags ermöglicht Ihnen das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Von diesem wird lediglich eine sog. Nutzungsentschädigung für die von Ihnen zurückgelegten Kilometer abgezogen. Berücksichtigt wird seitens des Richters der zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung aktuelle Kilometerstand, wobei die maximale Laufleistung Ihres Fahrzeugs von Gericht zu Gericht unterschiedlich eingeschätzt werden kann. Für dieses Vorgehen muss der Nachweis der vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung erbracht werden.

    Schnell sein lohnt sich:
    Je weniger Kilometer Sie gefahren sind und je früher die Verhandlung ist, desto höher fällt Ihre Entschädigung aus.


    Übrigens: Sofern Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, können Sie die dafür angefallenen Finanzierungskosten ebenfalls vom Hersteller zurückverlangen.

    Differenzschadensersatz | Fahrzeug ist bereits verkauft | Minderwert höher als 15%
    § 826 BGB
    Der Differenzschadensersatz ermittelt die Summe zwischen dem tatsächlichen Wert eines Fahrzeugs und dem Wert, den es ohne die betrügerische Manipulation gehabt hätte. Autobesitzer können diesen Anspruch geltend machen, um die Wertminderung ihres Fahrzeugs auszugleichen. In diesem Fall reicht der Nachweis aus, dass der Hersteller fahrlässig gehandelt hat.

    ‚Kleinen Schadensersatz‘ | Minderwert
    § 823 BGB
    Der ‚kleine Schadensersatz‘ – auch ‚Minderwert‘ – genannt berechnet sich aus dem Wert, den das Fahrzeug hätte, wenn keine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wäre, im Vergleich zu dem Wert mit verbauter Abschalteinrichtung und Nichteinhaltung von Umweltstandards. Unserer Erfahrung nach erhalten Autobesitzer bis zu 25% des Kaufpreises als Entschädigung und behalten Ihr Fahrzeug.

    Pauschaler Schadensersatz
    Der pauschale Schadensersatz, wie vom Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2023 (VIa ZR: 335/21, 533/21, 1031/22) festgelegt, bezieht sich auf eine Entschädigungsspanne von 5% bis 15% des Kaufpreises. Diese Entschädigung wird auch ohne teure Sachverständigengutachten gewährt. Der Autobesitzer behält sein Fahrzeug und die gefahrenen Kilometer werden nicht von der Entschädigung abgezogen. Dieser pauschale Schadensersatz gleicht Ihren finanziellen Verlust aus, ohne dass aufwendige Gutachten erforderlich sind.

    Wir übernehmen gerne Ihren Fall und beraten Sie ausführlich, welche Lösung für Sie die optimale ist.
    Rufen Sie unverbindlich an oder kontaktieren Sie uns.

    Welche Motorentypen sind betroffen?

    Mehrere Porsche-Modelle sind von den Abschalteinrichtungen betroffen, die der VAG-Konzern in vielen Diesel-Modellen verbaut hat. Damit haben Sie als Porsche-Besitzer gute Chancen, Ihr Fahrzeug auf dem Weg einer Individualklage rückabwickeln zu lassen. Unmittelbar betroffen sind alle Porsche Diesel-Modelle der Abgasnorm Euro 6 sowie einige Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5. Weitere Modelle könnten bald hinzukommen. Denn sowohl im häufig verbauten Motor EA897 als auch EA898  wurden unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden.

    Welche Porsche wurden bislang zurückgerufen?

    Der ersten Pflichtrückrufe betraf die Porsche Cayenne 3,0 Liter TDI sowie der Porsche Macan 3,0 Liter. Im Zuge des Abgasskandals folgen immer mehr Rückruf-Anordnungen. Der KBA hat nicht nur für Porsche Fahrzeuge der Abgasnorm 6, sondern auch Modelle der Abgasnorm Euro 5 Rückrufe gefordert, darunter der Porsche Panamera 4,0 Liter und der Porsche Cayenne 4,2 Liter Euro 5. Ermittlungen bezüglich Manipulation von Benzinern laufen. 

    Aktuelle Urteile im Abgasskandal:
    Messen Sie uns an unseren Ergebnissen – wir gratulieren unseren Mandanten

    27.12.2022
    Fahrzeug: Porsche Macan
    KM-Stand: 77.537 km
    Entschädigung: € 727,-
    LG Stuttgart | Az. 18 O 114/22 Porsche
    30.11.2022
    Fahrzeug: Porsche Macan
    KM-Stand: 111.809 km
    Entschädigung: € 46.565,-
    LG Paderborn | Az. 3 O 248/22 Porsche
    23.06.2022
    Fahrzeug: Porsche Cayenne
    KM-Stand: 73.717 km
    Entschädigung: € 25.491,-
    LG Krefeld | Az. 3 O 71/20 Porsche
    17.05.2022
    Fahrzeug: Porsche Macan S
    KM-Stand: 86.174 km
    Entschädigung: € 49.771,-
    LG Hagen | Az. 4 O 325/20 Porsche
    27.04.2022
    Fahrzeug: Porsche Macan
    KM-Stand: 160.584 km
    Entschädigung: € 31.559,-
    LG Stade | Az. 5 O 99/20 Porsche
    08.10.2021
    Fahrzeug: Porsche Cayenne 3.0 TDI
    KM-Stand: 122.301 km
    Entschädigung: € 49.029,-
    LG Traunstein | Az. 9 O 1058/21 Porsche
    27.08.2021
    Fahrzeug: Porsche Cayenne S 4.2 TDI
    KM-Stand: 72.843 km
    Entschädigung: € 80.262,-
    OLG Köln | Az. 19 U 107/20 Porsche
    04.05.2021
    Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
    KM-Stand: 77.745 km
    Entschädigung: € 55.187,-
    LG München I | Az. 41 O 9400/20 Porsche
    15.09.2020
    Fahrzeug: Porsche Cayenne 4.2 TDI
    KM-Stand: 67.501 km
    Entschädigung: € 77.909,-
    LG Köln | Az. 37 O 92/19 Porsche
    15.09.2020
    Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
    KM-Stand: 53.370 km
    Entschädigung: € 69.464,-
    LG Köln | Az. 32 O 200/19 Porsche
    12.06.2020
    Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
    KM-Stand: 34.954 km
    Entschädigung: € 72.356,-
    LG Berlin | Az. 7 O 118/19 Porsche
    21.04.2020
    Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
    KM-Stand: 79.902 km
    Entschädigung: € 53.612,-
    LG Bielefeld | Az. 2 O 109/18 Porsche
    23.01.2020
    Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
    KM-Stand: 35.499 km
    Entschädigung: € 56.131,-
    LG Köln | Az. 36 O 265/18 Porsche
    02.12.2019
    Fahrzeug: Porsche Cayenne 3.0 TDI
    KM-Stand: 37.416 km
    Entschädigung: € 57.164,-
    LG Coburg | Az. 13 O 145/18 Porsche
    26.07.2019
    Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
    KM-Stand: 27.908 km
    Entschädigung: € 70.536,-
    LG Stuttgart | Az. 7 O 337/17 Porsche
    12.06.2019
    Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
    KM-Stand: 65.775 km
    Entschädigung: € 70.414,-
    LG Stuttgart | Az. 28 O 251/18 Porsche
    31.05.2019
    Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
    KM-Stand: 49.067 km
    Entschädigung: € 57.505,-
    LG Bayreuth | Az. 23 O 223/18 Porsche
    27.03.2019
    Fahrzeug: Porsche Cayenne 3.0 TDI
    KM-Stand: 23.022 km
    Entschädigung: € 67.301,-
    LG Bonn | Az. 1 O 394/17 Porsche
    08.02.2019
    Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
    KM-Stand: 36.999 km
    Entschädigung: € 64.959,-
    LG Bochum | Az. I-4 O 101/18 Porsche
    24.09.2018
    Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
    KM-Stand: 22.372 km
    Entschädigung: € 80.167,-
    LG Heidelberg | Az. 1 O 22/18 Porsche

    Welche Abschalttechniken nutzen die Automobilhersteller, um die Abgasreinigung zu manipulieren?

    Im Dieselskandal kommen je nach Konzern und Fahrzeugtyp unterschiedliche Abschalttechniken (AE) zum Einsatz, um die Emissionswerte zu manipulieren. „Dreckige“ Diesel erscheinen so zumindest auf dem Prüfstand „sauber“. Im realen Fahrbetrieb auf der Straße hingegen überschreiten die Fahrzeuge die zulässigen Grenzwerte um ein Vielfaches.

    Temperatur- oder zeitgesteuerte Abschaltungen (Thermofenster, Aufheizstrategie)
    Wenn bestimmte Temperaturen oder Zeiten erreicht werden, schaltet die Motorsteuerungssoftware das Emissionskontrollsysteme ab. Dies kann die Leistung bzw. den Kraftstoffverbrauch verbessern, führt aber zum Ausstoß überhöhter Emissionen.

    Defeat Devices (Prüfstands-/ Fahrkurvenerkennung)
    Diese Software zur Steuerung der Abgasreinigung erkennt den Prüfzyklus der Abgasuntersuchung und reduziert die Emissionen in den gesetzlich zulässigen Bereich. Im realen Fahrbetrieb auf der Straße werden die Grenzwerte hingegen um ein Vielfaches überschritten.

    Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung
    Bei der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung aktiviert eine Software-Funktion eine spezielle Temperaturregelung, die den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter hält und die Aufwärmung des Motoröls verzögert. Nur dadurch bleiben die Stickoxid-Werte auf dem Prüfstand unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte.

    Software-Updates:
    Mögliche Folgeschäden für Fahrzeuge und Verbraucher

    Nachdem der Dieselskandal 2015 bekannt wurde, erließ das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Anweisungen an div. Hersteller, die unzulässigen Funktionen zu beseitigen. Als Reaktion darauf wurden hunderttausende Autobesitzer von den Herstellern gebeten, ein Update an ihren Fahrzeugen durchzuführen zu lassen, das unter anderem eine überarbeitete Motorsteuerungssoftware beinhaltete.

    Allgemein empfehlen wir, Software Updates zur vermeintlichen Verbesserung der NOx- bzw. Emissionswerte nicht aufspielen zu lassen. Eine Motorsteuerung bei gleichbleibender Hardware stellt grundsätzlich eine Art „Kompromiss“ vieler Komponenten dar, u.a. von Abgaswerten, Leistung, Fahrverhalten, Verbrauch und Haltbarkeit einzelner Fahrzeugteile. Eine Verbesserung der Abgaswerte ist dementsprechend nicht möglich, ohne an anderer Stelle eine Verschlechterung in Kauf zu nehmen.

    Folgeschäden sind demnach möglich:

    • Kürzere Lebensdauer, schnellerer Verschleiß und verändertes Verhalten des Motors
    • Steigender Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch
    • Erhöhte Reparaturanfälligkeit der Motorkomponenten & zunehmende Probleme mit der Abgasreinigung
    • Leistungseinbußen und verminderte Laufruhe des Motors
    • Mangelnde Gewährleistung für Folgeschäden seitens der Hersteller
    • Zeit & Aufwand des Werkstattaufenthalts (i.d.R. ohne ein Ersatzfahrzeuge zur Verfügung gestellt zu bekommen)

    Können Sie die Durchführung des Porsche Software-Updates verweigern?

    Es kommt darauf an, ob der Rückruf freiwillig ist oder nicht. Einen freiwilligen Rückruf können Sie verweigern. Einen vom KBA angeordneten Pflichtrückruf leider nicht. Wenn Sie die Mängel an Ihrem Porsche Diesel-Fahrzeug nach einem Pflichtrückruf nicht beheben lassen, droht der Entzug der Betriebserlaubnis. Ihr Wagen würde stillgelegt werden.

    R&U Rechtsanwälte kämpfen für Ihr Recht
    – entschlossen & engagiert

    Mit mehr als 25.000 Mandaten und über 15.000 eingereichten Klagen zählen wir zu den führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal. Übergeben Sie unseren Juristen Ihren Fall und profitieren Sie von unserer Erfahrung.

    Verfügt Ihr Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung?

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) betreibt seit 2016 ein Emissions-Kontroll-Institut (EKI), das unabhängige Abgasmessungen durchführt, um festzustellen, ob Fahrzeuge die zulässigen NOx-Grenzwerte einhalten oder über illegale Abschalteinrichtungen (AE) verfügen.

    Finden Sie heraus, ob Ihr Fahrzeug nach den DUH-Untersuchungen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet wurde und ob Sie dadurch einen Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Hersteller haben.

    Rufen Sie uns an – wir beraten Sie

    +49 (0)211 / 819770

    Betroffene Fahrzeuge

    Sie möchten wissen, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist?
    Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

    Bitte wählen Sie eine Automarke aus:

    *Die verwendeten Logos der Hersteller dienen ausschließlich der besseren optischen Zuordnung der Fahrzeuge zu der entsprechenden Marke. Die Logos gehören dem jeweiligen Automobilhersteller.

    Fragen zum Abgasskandal

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