Abgasskandal
Porsche
Setzen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz durch!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26.06.2023 frühere Urteile von Gerichten aufgehoben, die Schadensersatzklagen abgewiesen hatten, und sie zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Demnach müssen Autohersteller grundsätzlich Schadensersatz für Dieselautos mit sog. Thermofenstertechnik zahlen, wenn diese nur in einem begrenzten Temperaturbereich die Abgase ordnungsgemäß von Schadstoffen reinigen.
Der Premium-Autohersteller Porsche ist ein Teil des Abgasskandals! Denn die Porsche AG stellt zwar keine eigene Dieselmotoren her, verbaut jedoch die von Audi entwickelten Antriebe. Zahlreiche Porsche-Modelle wurden mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Aktuell stehen nicht nur Diesel-, sondern auch Benziner-Fahrzeuge unter Manipulationsverdacht.
Als Porsche-Kunde sind Sie nicht nur durch Fahrverbote und eine mögliche Stilllegung Ihres Fahrzeugs, sondern auch durch den Wertverlust Ihres Autos gefährdet.
Lassen Sie Sich von den Experten im Abgasskandal beraten und prüfen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz!
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FOCUS online | 27.06.2023:
Bundesgerichtshof erleichtert Diesel-Klagen:
Das kürzlich ergangene BGH-Urteil vom 26.06.2023 hat weitreichende Auswirkungen auf Schadensersatzklagen im Diesel-Abgasskandal. Autokäufer können nun auch dann Entschädigung fordern, wenn die Autohersteller nicht vorsätzlich betrogen, sondern fahrlässig gehandelt haben. Das Gericht hebt seine frühere Rechtsprechung auf und folgt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023. Das Urteil betrifft über 100.000 Verfahren deutschlandweit.

Porsche Cayenne
176 kW (239 PS) | 2967 ccm Baujahr 05/2011 - 05/2018
Abgasnorm Euro 5Motorbaureihe EA896
193 kW (262 PS) | 2967 ccm Baujahr 05/2015 - 05/2018
Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe EA897
Bericht des KBA
281 kW (382 PS) | 4134 ccm Baujahr 01.05.12 - 01.05.14
Abgasnorm Euro 5Motorbaureihe 4,2l
283 kW (385 PS) | 4134 ccm Baujahr 05/2014 - 05/2018
Abgasnorm Euro 5 / 6Motorbaureihe 4,2l
Porsche Macan
184 kW (250 PS) | 2967 ccm Baujahr 09/2014 - 02/2018
Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe EA897 evo
190 kW (258 PS) | 2967 ccm Baujahr 09/2014 - 02/2018
Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe EA897 evo
Bericht des KBABericht des BMVI
155 kW (211 PS) | 2967 ccm Baujahr 09/2014 - 02/2018
Abgasnorm Euro 6Motorbaureihe EA897 evo
Mehrere Porsche-Modelle sind ebenfalls von den Abschalteinrichtungen betroffen, die der VAG-Konzern in vielen Diesel-Modellen verbaut hat. Damit haben Sie als Porsche-Besitzer gute Chancen, Ihr Fahrzeug auf dem Weg einer Individualklage rückabwickeln zu lassen. Unmittelbar betroffen sind alle Porsche Diesel-Modelle der Abgasnorm Euro 6 sowie einige Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5. Weitere Modelle könnten bald hinzukommen. Denn sowohl im häufig verbauten Motor EA897 als auch EA898 wurden unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden.
Aktuelle Urteile im Porsche Abgasskandal
Fahrzeug: Porsche Macan
KM-Stand: 77.537 km

Fahrzeug: Porsche Macan
KM-Stand: 111.809 km

Fahrzeug: Porsche Cayenne
KM-Stand: 73.717 km

Fahrzeug: Porsche Macan S
KM-Stand: 86.174 km

Fahrzeug: Porsche Macan
KM-Stand: 160.584 km

Fahrzeug: Porsche Cayenne 3.0 TDI
KM-Stand: 122.301 km

Fahrzeug: Porsche Cayenne S 4.2 TDI
KM-Stand: 72.843 km

Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
KM-Stand: 77.745 km

Fahrzeug: Porsche Cayenne 4.2 TDI
KM-Stand: 67.501 km

Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
KM-Stand: 53.370 km

Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
KM-Stand: 34.954 km

Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
KM-Stand: 79.902 km

Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
KM-Stand: 35.499 km

Fahrzeug: Porsche Cayenne 3.0 TDI
KM-Stand: 37.416 km

Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
KM-Stand: 27.908 km

Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
KM-Stand: 65.775 km

Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
KM-Stand: 49.067 km

Fahrzeug: Porsche Cayenne 3.0 TDI
KM-Stand: 23.022 km

Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
KM-Stand: 36.999 km

Fahrzeug: Porsche Macan S 3.0 TDI
KM-Stand: 22.372 km

Minderwert oder Rückabwicklung?
Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Dann haben Sie 2 Optionen, Schadensersatz zu fordern.
Minderwert
- ‚Kleinen Schadensersatz‘ kassieren und Fahrzeug behalten
- Fordern Sie den ‚kleinen‘ Schadensersatz, auch ‚Minderwert‘ genannt, und behalten Sie Ihr Fahrzeug.
- Sie bekommen bis zu 25% Ihres Kaufpreises unserer Erfahrung nach zugesprochen.
- Der ‚Minderwert‘ berechnet sich aus dem Wert, den das Fahrzeug hätte, wenn keine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wären, im Vergleich zu dem Wert mit verbauter Abschalteinrichtung.
Rückabwicklung
- ‚Großen‘ Schadensersatz erhalten und Fahrzeug zurückgeben.
- Fordern Sie den ‚großen‘ Schadensersatz, wird im Erfolgsfall der Kaufvertrag rückabgewickelt und Sie geben Ihr Fahrzeug zurück.
- Sie erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis abzüglich der sogenannten Nutzungsentschädigung zurück.
Sie haben die Wahl. Wir übernehmen Ihren Fall und beraten Sie gerne ausführlich, welche Lösung für Sie attraktiver ist. Rufen Sie unverbindlich an oder kontaktieren Sie uns:
Welche Fahrzeuge umfasst die Porsche-Rückrufaktion?
Der erste Pflichtrückruf betraf die Porsche Cayenne 3,0 Liter TDI sowie der Porsche Macan 3,0 Liter. Im Zuge des Abgasskandals folgen immer mehr Rückruf-Anordnungen. Der KBA hat nicht nur für Porsche Fahrzeuge der Abgasnorm 6, sondern auch Modelle der Abgasnorm Euro 5 Rückrufe gefordert, darunter der Porsche Panamera 4,0 Liter und der Porsche Cayenne 4,2 Liter Euro 5. Ermittlungen bezüglich Manipulation von Benzinern laufen.
Ist das Porsche-Software-Update eine Lösung im Abgasskandal?
Ähnlich wie bei VW, Mercedes und Audi werden Sie als betroffener Porsche Fahrer dazu aufgerufen ein Software-Update durchführen zu lassen. Mit dem kostenlosen Update soll die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden. Viele Porsche-Besitzer berichten jedoch von Schäden nach dem Aufspielen des Updates. Der Zusammenhang mit der Rückrufaktion ist für die Geschädigten schwer nachzuweisen. Die Hersteller übernehmen meistens nicht die Reparaturkosten. Vor allem für Besitzer von hochwertigen Modellen ist der Wertverlust durch den Abgasskandal gravierend.
Können Sie die Durchführung des Porsche Software-Updates verweigern?
Es kommt darauf an, ob der Rückruf freiwillig ist oder nicht. Einen freiwilligen Rückruf können Sie verweigern. Einen vom KBA angeordneten Pflichtrückruf leider nicht. Wenn Sie die Mängel an Ihrem Porsche Diesel-Fahrzeug nach einem Pflichtrückruf nicht beheben lassen, droht der Entzug der Betriebserlaubnis. Ihr Wagen würde stillgelegt werden.

Wie hoch fällt Ihre Entschädigung im Porsche Skandal aus?
Als Besitzer eines betroffenen Porsche haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Diesen können Sie sowohl gegen Ihren Porsche-Händler als auch gegen den Hersteller geltend machen. Denn in Ihrem Fall haftet sowohl der Händler wie auch der Hersteller des Motors.
Neben dem Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich der sogenannten Nutzungsentschädigung, stehen Ihnen nach §849 BGB deliktische Schadensersatz zu. Diese betragen 4% des Kaufpreises pro Jahr. Häufig können Sie so den Abzug der Nutzungsentschädigung ausgleichen.
Haben Sie Ihren Porsche durch einen Kreditvertrag finanziert? Dann haben Sie die Möglichkeit, mittels des Widerrufjokers Ihren Porsche zu vorteilhaften Konditionen abzugeben. Sofern Sie den Vertrag direkt vom Händler vermittelt bekamen und dieser Fehler enthält, können Sie ihn jederzeit widerrufen. Diese Option ist besonders vorteilhaft für Sie, wenn Ihr Porsche durch den Abgasskandal einen Wertverlust erlitten hat.
Lassen Sie sich von Rechtsexperten im Dieselskandal vertreten
Mit mehr als 25.000 Mandaten und über 15.000 eingereichten Klagen zählen wir zu den führenden Abgasskandal-Kanzleien.
Übergeben Sie unseren Profis Ihren Fall – wir setzen Ihr Recht durch.
Sie können den Kaufpreis Ihres Wagens zurückfordern
Die Vielzahl der Klagen im Abgasskandal wird zugunsten der geschädigten Kläger entschieden. Dabei werden die Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs sowie zu Zahlung von Schadensersatz verurteilt, dessen Höhe sich nach dem von Ihnen gezahlten Kaufpreis bemisst: Diesen erhalten Sie abzüglich einer darauf anzurechnenden Nutzungsentschädigung für die von Ihnen mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer zurückerstattet. Berücksichtigt wird dabei von Gericht der im Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung aktuelle Kilometerstand, wobei die maximale Laufleistung Ihres Fahrzeugs von Gericht zu Gericht unterschiedlich eingeschätzt werden kann.
Schnell sein lohnt sich: Je weniger Kilometer Sie gefahren sind und je früher die Verhandlung ist, desto mehr bekommen sie zurückbezahlt.
Übrigens: Sofern Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, können Sie die dafür angefallenen Finanzierungskosten ebenfalls vom Hersteller zurückverlangen.
Berechnen Sie jetzt die Höhe Ihrer Rückerstattung*
Entschädigung
Kaufpreis: | € 34.000,- |
Nutzungsentschädigung: | – € 5.428,- |
Restforderung: | € 28.571,- |
* Berechnung der Rückerstattung auf Basis einer erwartbaren (maximalen) Gesamtlaufleistung Ihres Fahrzeugs von 300.000 Kilometer. Diese Einschätzung kann von Gerichten abweichend beurteilt werden.
Fragen zum Abgasskandal
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