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Fragen zum Abgasskandal
Wie ist der Ablauf des Verfahrens?
Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, stellen wir für Sie zunächst die sogenannte Deckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer. Wir werden erst tätig, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung uns daraufhin die Zusage erteilt, dass die Versicherung die Kosten für Ihr Verfahren übernimmt. Für Sie fällt in diesem Fall dann nur die Zahlung Ihrer Selbstbeteiligung an.
Wir fordern den Gegner zunächst außergerichtlich mit einem Schreiben zur Zahlung des Schadensersatzes auf. Dies wird in der Regel von der Gegenseite abgelehnt. Dies ist die bisher gängige Vorgehensweise der Autohersteller oder Autohäuser. Im nächsten Schritt reichen wir eine Klage ein.
Worauf richtet sich eine Klage im Abgasskandal?
Wir reichen in der überwiegenden Zahl der Mandate eine sogenannte Rückabwicklungsklage ein. Das heißt, Klageziel ist es, dass Sie den für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreis zurück erstattet bekommen und Sie geben Ihrerseits in diesem Zuge, das heißt, erst am Ende des Verfahrens, das Fahrzeug an den Hersteller zurück. Hierbei müssen Sie sich eine sogenannte Nutzungsentschädigung abziehen lassen.
Sollten Sie das Fahrzeug zwischenzeitlich bereits verkauft haben, gibt es die Möglichkeit eine sogenannte Differenzklage zu führen.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich zu einem Beratungsgespräch an uns.
Was ist die sogenannte Nutzungsentschädigung?
Für die Kilometer, die Sie das Fahrzeug selbst gefahren haben, müssen Sie sich einen Betrag von durchschnittlich etwa 7-30 ct pro Kilometer anrechnen lassen. Diese berechnet sich aus der Relation des Kaufpreises zur prognostizierten Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs. Wie man das genau berechnet und was in Ihrem Fall wirtschaftlich die beste Lösung ist, sollten Sie in jedem Fall anwaltlich prüfen lassen. Wir beraten Sie dazu gerne.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Bearbeitungsdauer an den Gerichten ist sehr unterschiedlich, je nach der jeweiligen Auslastung. Zurzeit kommt es auch Corona bedingt noch zu Verzögerungen. Im Durchschnitt sind 6 bis 9 Monate pro Instanz zu erwarten. Meistens gehen die Verfahren über zwei Instanzen. Nach Einreichung der Klage wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt, in dem wir und die Gegenseite in Schriftsätzen vortragen. Das Gericht setzt einen Verhandlungstermin an, in dem dann von den Anwälten mündlich verhandelt wird.
Muss ich selbst an dem Gerichtstermin teilnehmen?
Das kommt darauf an, ob Ihr persönliches Erscheinen vom Gericht angeordnet wird. Das steht dann ausdrücklich in der Ladung, die Sie per Post bekommen. Ist es angeordnet, so müssen Sie persönlich anwesend sein und erhalten von uns weitere Informationen.
Da die meisten Prozesse vor dem Landgericht stattfinden, wird das Verfahren von den Anwälten geführt, denn am Landgericht müssen Sie anwaltlich vertreten sein. Das Gericht möchte von Ihnen als Klagepartei nur den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs haben und hat vielleicht 2-3 informatorische Fragen zum Kauf des Fahrzeugs. Die Verhandlung dauert im Durchschnitt 15 bis maximal 60 Minuten.
Sind Sie nicht persönlich vom Gericht geladen, genügt es, wenn Sie uns am Verhandlungstag ein Handy-Foto per Email schicken, auf dem der tages-aktuelle Kilometerstand mit Datum zu sehen ist.
Wer kann Kläger/-in sein?
Grundsätzlich kann nur derjenige klagen, der das Fahrzeug gekauft und bezahlt hat. Es ist unerheblich, wer das Fahrzeug fährt oder als Halter eingetragen ist. Haben Sie das Fahrzeug wegen bestimmter Rabatte (z.B. Mitarbeiterkonditionen oder Schwerbehindertenrabatt) über eine andere Person kaufen lassen, sprechen Sie dies in der Erstberatung an. Dies ist kein Ausschlusskriterium. Auch eine Finanzierung oder Leasing des Fahrzeugs ist kein Hindernis, im Gegenteil hier können Sie auch ihre Finanzierungskosten, wie Zinsen oder Bearbeitungsgebühren als Schadensersatz geltend machen.
Wie sind die Erfolgsaussichten einer Einzelklage?
Nach aktueller Rechtsprechung haben Käufer sehr gute Chancen auf eine Rückabwicklung, also Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises, abzüglich der sogenannten Nutzungsentschädigung. Wirtschaftlich ist dies die beste Lösung sich schadlos zu halten. Es macht oftmals auch aus anderen Erwägungen keinen Sinn an einem Fahrzeug festzuhalten. So treten nach dem sogenannten Software Update häufig Schäden am Fahrzeug auf. Hierfür übernehmen die Hersteller keine Garantie. Was in Ihrem Fall die beste Lösung ist, sollten Sie in jedem Fall anwaltlich prüfen lassen. Wir beraten Sie dabei gerne.
Bekomme ich einen Vergleich angeboten?
In Verfahren gegen den Volkswagen Konzern sind Vergleiche möglich, meistens aber auch erst nach einer Klageeinreichung.
Bei anderen Herstellern gibt es eine ähnliche Vergleichspraxis bisher nicht. Die Fahrzeug-Hersteller sind nicht dazu verpflichtet einen Vergleich anzubieten. Ein Verfahren kann immer durch Vergleich beendet werden, wenn beide Parteien eine dementsprechende Einigung finden. Ein Muss in dem Sinne, dass ein Vergleich angeboten oder geschlossen werden muss, besteht nicht.
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