Volvo befindet sich aktuell im Mittelpunkt eines umfangreichen Diesel-Abgasskandals, der das Unternehmen vor eine enorme rechtliche und reputative Herausforderung stellt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nach intensiver Überprüfung zweifelsfrei festgestellt, dass in vielen Dieselmodellen des Herstellers unerlaubte Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Dies stellt einen klaren und schwerwiegenden Verstoß gegen europäisches und deutsches Zulassungsrecht dar. Ein Zulassungsverbot für 130.000 Fahrzeuge scheint unvermeidlich.
Das Urteil der Behörde – Klar und endgültig
Die Entscheidung der Behörde ist eindeutig: Bei den betroffenen Fahrzeugmodellen, wie etwa dem Volvo XC60 2.0 D (Euro 5), funktioniert die Abgasreinigung nur in einem engen Temperaturbereich zwischen 15 und 30 Grad Celsius. Außerhalb dieses Bereichs überschreiten die Stickoxid-Emissionen das zulässige Maß, was nach der konstanten Rechtsprechung des EuGH als verbotene Manipulation gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 gilt.
Konkret bedeutet das, dass diese Fahrzeuge nie eine Typgenehmigung hätten erhalten dürfen – sie sind illegal.
Volvo hat die ihm gewährte Anhörungsfrist verstreichen lassen, ohne die Mängel zu beheben – ein Akt des vorsätzlichen Ignorierens oder der Missachtung des deutschen und europäischen Zulassungsrechts. Infolgedessen hat das KBA einen verbindlichen Rückrufbescheid erlassen – der erste Schritt zur endgültigen Stilllegung aller betroffenen Fahrzeuge.
130.000 Fahrzeuge in Deutschland betroffen – Straßenverbot droht
Was zunächst mit einem Rückruf von 1.700 Fahrzeugen begann, entwickelt sich nun zu einem landesweiten Manipulationsskandal: Nach internen Prüfungen der Behörde sind alle Volvo-Dieselmodelle betroffen. Das bedeutet, dass 130.000 Fahrzeuge in Deutschland illegal auf die Straße gebracht wurden. Ihre Betriebserlaubnis ist objektiv ungültig – ihre Zulassung somit rechtswidrig.
Es ist keine Frage, ob, sondern nur, wann: Ein flächendeckendes Straßenverbot steht unmittelbar bevor.
Rechtslage klar – für Volvo katastrophal
Volvo steht vor der Wahl zwischen zwei ausschließlich negativen Szenarien:
Eilrechtsschutz gegen den Rückrufbescheid – ein juristisch aussichtsloser Schritt. Jeder Versuch, das Verfahren vorläufig zu stoppen, wird mit nahezu absoluter Sicherheit scheitern. Der EuGH und die Verwaltungsgerichte haben sich bereits eindeutig positioniert: Eine temperaturabhängige Abschaltung der Abgasreinigung ist in nahezu allen Fällen unzulässig.
Hauptsacheverfahren, das sich über mehrere Jahre hinziehen wird. Doch auch während dieses Verfahrens muss Volvo die illegale Software umgehend entfernen – eine Maßnahme, die der Hersteller offensichtlich weder bereit noch in der Lage ist umzusetzen. Sollte Volvo dieser Pflicht nicht nachkommen, verfällt die gesetzliche Frist, und das KBA wird die betroffenen Fahrzeuge unverzüglich zwangsweise stilllegen.
Milliardenklagen unvermeidlich – Verbraucher haben Rückgabeanspruch
Für alle Betroffenen, deren Fälle noch offen sind oder die in erster Instanz abgewiesen wurden, empfehlen wir, diese Fälle weiterhin offen zu halten und alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Aufgrund des Urteils des OLG Stuttgart sollte die Rechtsschutzversicherung nun die Deckung für das weitere Vorgehen erteilen.
Neben der öffentlich-rechtlichen Sanktionierung droht eine Welle zivilrechtlicher Massenklagen. Der rechtliche Rahmen ist durch zahlreiche höchstrichterliche Urteile eindeutig vorgegeben: Käufer der betroffenen Fahrzeuge haben einen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, gestützt auf § 826 BGB, § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie Art. 5 der Verordnung (EG) 715/2007.
Das Ergebnis: Rückgabe des Fahrzeugs und Rückzahlung des Kaufpreises, abzüglich einer geringen Nutzungspauschale. Bei zehntausenden betroffenen Fällen summieren sich die Rückabwicklungskosten auf einen Betrag, der für Volvo ein existenzielles Risiko darstellt. Daher gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ Reagieren Sie JETZT!
Der „Rückkauf“ wird kein freiwilliger Akt sein, sondern eine gerichtlich erzwungene Haftung für vorsätzlichen Betrug.
Kronzeuge ihres eigenen Untergangs
Es ist brisant: Volvo hat bereits 2024 das Kapitel Diesel abgeschlossen. Doch anstatt diesen Schritt als ethischen Wandel zu präsentieren, offenbart sich nun der wahre Grund: Ein Rückzug aus der Technologie, um der Verantwortung zu entkommen. Die Ingenieure, die eine Nachrüstung hätten vornehmen können, wurden längst abgebaut – das Problem wurde ausgelagert, vertagt und verdrängt.
Doch nun lässt sich die Wahrheit nicht länger unterdrücken: Volvo hat betrogen. Die Fahrzeuge sind illegal. Die Konsequenzen sind unausweichlich.
Die Sach- und Rechtslage ist eindeutig – Volvo muss Verantwortung übernehmen
Die Öffentlichkeit wurde belogen, die Käufer betrogen und die Umwelt geschädigt. Volvo hat bewusst gegen geltendes Recht verstoßen und muss sich nun einer umfassenden juristischen Verantwortung stellen.
Die Konsequenzen sind klar:
- Stilllegung aller betroffenen Fahrzeuge
- Rückrufpflicht unter Verwaltungszwang
- Rückabwicklung der Kaufverträge
- Massenhafte Zivilprozesse wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
- Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf Vorstandsebene
Das Dieselkapitel von Volvo ist noch lange nicht abgeschlossen – es beginnt gerade erst und wird als Rechtsbruch mit Ansage in die Geschichte eingehen.
Wehren Sie sich jetzt.
Die Gerichte haben sich eindeutig zugunsten der Verbraucher positioniert. Sie entscheiden im Grundsatz, dass juristische Personen, die gegen die Autokonzerne klagen, Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs bei Abzug einer sogenannten Nutzungsentschädigung und Rückzahlung des Kaufpreises oder auf reinen Schadensersatz haben.
Nur wer sich wehrt, kann sein Recht durchsetzen und einen Vermögensverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.
Finanzielle Unterstützung:
Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag beim Kauf des Fahrzeugs abgeschlossen wurde.