Daimler Diesel-Fahrzeugpalette

Fast die gesamte Fahrzeugpalette vom Abgasskandal betroffen

Schon wieder Rückruf für über 120.000 Mercedes-Diesel.

Die Liste der Mercedes-Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen ist lang – und wird immer länger. Vom jüngsten offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sind mehr als 120.000 Fahrzeuge weltweit betroffen – quer durch die gesamte Fahrzeugpalette. Mit dem OM 640 ist auch ein bislang unverdächtiger Motor in den Fokus gerückt.

Bislang weigert sich der Daimler-Konzern hartnäckig, den Einsatz unzulässiger Manipulationssoftware zuzugeben und in Gerichtsverfahren Informationen zu Abschalteinrichtungen in seinen Dieselfahrzeugen vorzulegen. Doch die Beweise gegen den Stuttgarter Autobauer werden immer zahlreicher. Dazu tragen nicht zuletzt die jüngsten Rückrufe durch das KBA bei. Mit Bescheid vom 16. Juli 2020 hat die Behörde Euro-5-Diesel der Mercedes-Klassen A, B, C, E und S aus den Baujahren 2008 bis 2011 in die Werkstätten gerufen. Allein in Deutschland sind mehr als 30.000 Fahrzeuge betroffen; weltweit sind es über 113.000. Am 20. Juli erging außerdem ein Rückruf für das Mercedes C-Klasse-Modell C300 Hybrid (Baureihe 205). Hiervon sind weltweit 7.325 Fahrzeuge betroffen, davon 896 in Deutschland.

Betroffene Motoren: Ein neuer Verdächtiger – und ein alter Bekannter

Erstmals steht nun auch der bislang als unverdächtig geltende Dieselmotor OM 640 im Fokus, der bis ins Jahr 2012 in Fahrzeugen der A- und B-Klasse verbaut wurde. Der zweite betroffene Motor mit der Bezeichnung OM 651 ist im Abgasskandal schon ein alter Bekannter. Bereits 2018, bei einem groß angelegten Rückruf von 280.000 Mercedes-Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 6b, war unter anderem dieser Motor betroffen. Die 40.000 Mercedes GLK 220-Modelle der Abgasnorm Euro 5, die das KBA im Juni 2019 zum Software-Update in die Werkstätten schickte, sind ebenfalls mit dem OM 651 ausgerüstet.

OM 651 – Der Skandalmotor von Daimler

Einst als Wundermaschine gefeiert, ist der 2008 vorgestellte OM 651 mittlerweile ebenso ein Skandalmotor der EA189 von Volkswagen. Diesen Ruf hat er sich mit bis zu vier unzulässigen Abschalteinrichtungen verdient, allen voran die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Sie sorgt dafür, dass der Kühlmittelkreislauf stark herunterkühlt wird. Das verzögert die Erwärmung des Motoröls und verringert den Stickoxidausstoß – allerdings nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße. Diese Softwaremanipulation wurde nun auch in Fahrzeugen mit OM 640 Dieselmotor festgestellt.

Für Daimler ist die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung ebenso legal wie das ebenfalls im OM 651 wirksame Thermofenster. Beide Abschalteinrichtungen dienen, wie der Autokonzern nicht müde wird zu behaupten, dem Schutz des Motors und sollen deshalb legal sein. Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hingegen hält Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen unter normalen Nutzungsbedingungen verringern, für unzulässig und lässt Ausnahmen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen für zulässig. Auf jeden Fall gelten sie nicht für Thermofenster. 

Was Betroffene Mercedes-Besitzer jetzt wissen müssen

Vom aktuellen Rückruf betroffene Mercedes-Besitzer werden nun schriftlich aufgefordert, ihre Fahrzeuge in die Werkstatt zu bringen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Ob ihr Diesel nach dem Update auch auf der Straße wirklich sauber fährt, ist allerdings unklar – ebenso wie mögliche negative Folgen, zum Beispiel verminderte Motorleistung, erhöhter Verbrauch von Kraftstoff und AdBlue sowie plötzliche Defekte von Verschleißteilen am Abgasrückführungssystem.

„Als Besitzer eines betroffenen Mercedes-Diesel müssen Sie mit einem Wertverlust Ihres Fahrzeugs durch die unzulässigen Abschalteinrichtungen rechnen. Das sollten Sie nicht hinnehmen. Nutzen Sie Ihre Chance, jetzt ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Nach dem erneuten Rückruf stehen Ihre Chancen besser denn je. Daimler kann die illegalen Softwaremanipulationen nicht mehr abstreiten und viele Gerichte entscheiden inzwischen im Sinne der geschädigten Autokäufer. Holen Sie sich am besten so schnell wie möglich anwaltlichen Rat.“

Partner Dr. Marco Rogert

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