Fragen & Ratgeber zur Kündigungsschutzklage
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Der Kündigungsschutz stellt sicher, dass Arbeitnehmer vor willkürlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses geschützt werden. Mit der Kündigungsschutzklage wenden Sie sich daher gegen eine nicht gerechtfertigte Kündigung.
Wie lange habe ich Zeit die Kündigungsschutzklage einzureichen?
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung erfolgen.
Welche Erfolgsaussichten habe ich?
Über 12 Prozent aller Kündigungen sind sogar offensichtlich fehlerhaft. Sie haben gute Chancen, wenn Ihr Arbeitgeber zum Beispiel nicht alle Voraussetzungen und Formalitäten eingehalten hat.
Ist meine Kündigung rechtskräftig?
Eine unwirksame Kündigung kann keine Rechtskraft entfalten.
Habe ich einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung?
Ein Weiterbeschäftigungsanspruch ist ein Anspruch eines Arbeitnehmers, der mit seinem Arbeitgeber über das Arbeitsverhältnis im Streit steht, auf Weiterbeschäftigung bis zur Klärung des Bestehens oder Nichtbestehens des Arbeitsverhältnisses. Diesen Weiterbeschäftigungsanspruch haben Sie, wenn Ihre Kündigung unwirksam ist.
Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Eine Kündigungsschutzklage ist immer dann sinnvoll, wenn eine Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde, die aus Sicht des Arbeitnehmers keinen triftigen Grund hat.
Was bewirkt eine Kündigungsschutzlage?
In dem Kündigungsschutzverfahren wird die Wirksamkeit einer Kündigung geprüft. War die Kündigung wirksam, ist das Arbeitsverhältnis beendet. War die Kündigung hingegen unwirksam, besteht das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen weiterhin.
Was passiert nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage?
Nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage besteht ein Anspruch auf Wiedereinstellung bzw. Weiterbeschäftigung.
Was brauche ich für eine Kündigungsschutzklage?
Um eine Kündigungsschutzklage vorzubereiten benötigen wir von Ihnen:
– die ausgesprochene Kündigung
– Arbeitsvertrag
– Lohnabrechnung
– etwaige andere schriftliche Vereinbarungen
Warum ist eine Kündigung unwirksam?
Ihre Kündigung könnte aus folgenden Gründen unwirksam sein:
– nicht schriftlich gekündigt
– Kündigung nicht im Original erhalten (ohne Original Unterschrift)
– keine vorherige Abmahnung
– keine Anhörung des Betriebsrates
– keine Anzeige bei einer Massenentlassung
– Sonderkündigungsschutz wurde nicht beachtet
– falsche Person hat die Kündigung ausgesprochen
– Kündigung zur falschen Zeit
– Kündigung wurde nicht begründet
Wann besteht ein besonderer Kündigungsschutz?
Besonderen Kündigungsschutz haben vor allem:
– schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer
– Schwangere und Mütter
– Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen (oder beantragen)
– Betriebsräte und Personalräte sowie andere Mandatsträger des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. der Personalvertretungsgesetze (auch Wahlbewerber)
– Unkündbare Arbeitnehmer
– Personen, die Pflegezeit in Anspruch nehmen (oder beantragen)
Auszubildende
– Wehr- oder Ersatzdienstleistende
– Auch Massenentlassungen zählen im weitesten Sinne zum Sonderkündigungsschutz
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