Impfschaden?
Schadensersatz und Entschädigung jetzt geltend machen.
Sie haben gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Folgeerkrankungen im Zusammenhang mit einer mRNA-Impfung erlitten?
Ganz aktuell treten immer mehr Berichte über Impfschäden auf. In den allermeisten Fällen verlaufen Impfungen völlig problem- und komplikationslos. Treten aber nach einer Impfung Komplikationen auf, sind diese häufig schwerwiegend und langanhaltend. Es stellt sich die Frage, ob – und gegen wen – der Geschädigte einen Anspruch auf Entschädigung zur Kompensation des eingetretenen Schadens hat.
Wurden Sie mit BioNTech-Pfizer oder Moderna geimpft und leiden seit mehr als 6 Monaten an massiven Impfnebenwirkungen?
Lassen Sie sich jetzt von unseren spezialisierten Anwälten kostenlos beraten.
Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz.

Was ist ein Impfschaden?
Der Begriff „Impfschaden“ bezeichnet gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung („Impfkomplikation”).
§ 2 Nr. 11 IfSG
Jetzt Schadensersatz geltend machen
Liegt ein Impfschaden vor, kommen unterschiedliche Schadensersatzansprüche in Betracht (u.a.):
- Heilkosten- und Krankenbehandlung
- Schmerzensgeld / Schmerzensgeld-Rente
- Haushaltführungsschaden
- Verdienstausfall
- Pflegekosten
- Bestattungskosten und Sterbegeld
Nutzen Sie unsere kostenlose tel. Erstberatung und lassen Sie Ihren Fall von unserem Anwaltsteam prüfen. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Optionen und der optimalen Vorgehensweise.
Wie weist man einen Impfschaden nach?
Zunächst einmal, muss der Geschädigte nur die geringe Wahrscheinlichkeit einer Schädigung durch den Impfstoff beweisen.
Um den Nachweis eines Impfschadens zu erbringen, ist die schriftliche Diagnose eines Arztes sinnvoll. Dabei ist es ggf. wichtig, dass sich die mündlich beschriebenen Symptome des Patienten in den schriftlich dokumentierten Befunden des behandelnden Arztes widerspiegeln.
Deshalb wird Impfgeschädigten das Führen eines Krankentagebuchs empfohlen, das zudem auch Gedächtnisprotokolle der Arztbesuche enthält, um so ein möglichst präzises Bild des Krankheitsverlaufs und der mündlich mit dem Arzt besprochenen Inhalte zu dokumentieren.
Das hilft Betroffenen, ihre Beschwerden auch im Nachhinein dokumentiert vorlegen zu können, was für die Schmerzensgeldhöhe relevant ist.
Welche schweren Symptome treten häufig bei einem Impfschaden auf?
Zu den häufigsten Symptomen von Impfschäden zählen u.a.:
- Herzmuskelentzündungen wie Myokarditis und Perikarditis
- Gefäßkrankheiten wie z.B. Thrombosen, darunter Hirnvenenthrombosen oder Sinusvenenthrombosen
- Nervenschäden wie z.B. ein Tremor – ein unkontrolliertes Zittern
Kann ein immunologisches Blutbild helfen, einen Impfschaden zu beweisen?
Bei Verdacht auf einen Impfschaden empfiehlt sich, ein immunologisches Blutbild anfertigen zu lassen, das den Immunstatus anhand des TH1- und TH2-Werts erfasst.
Im optimalen Fall wird auf Grundlage der Laborwerte seitens eines Arztes, Gutachters oder des medizinischen Dienstes festgestellt, dass ein Impfschaden wahrscheinlich ist.
heute journal am 12.03.23
Covid-Impfschäden:
Der lange und schwierige Weg zur Unterstützung und Hilfe
Viele Covid-Impfgeschädigte leiden unter verschiedenen Symptomen wie Schmerzen, Ängsten, Muskelschwäche, Müdigkeit und vielen anderen. Für manche Menschen sind diese Symptome so schwerwiegend, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können und in eine Berufsunfähigkeit geraten.
Welche Dokumente werden benötigt, um Klage einzureichen?
- Ablichtung des Impfausweises (nicht die Impfzertifikate) und möglichst des Aufklärungsbogens
- Persönliche Schilderung des Gesundheitsverlaufs z.B. im Rahmen eines Krankentagebuchs
- Ggf. vorhandene Diagnosen, Arztberichte, Laborwerte, Blutbilder
- Optional: Feststellungsbescheid des zuständigen Versorgungsamts
Anhand dieser Unterlagen wird belegt, dass die Person geimpft wurde und der daraufhin eingetretene Gesundheitsschaden eine mögliche Folge der Impfung ist.
Wer haftet für Impfschäden?
Die Haftungsfrage bei Impfschäden betrifft in erster Linie den Hersteller des Impfstoffs.
Wie hoch kann der Schadensersatz liegen?
Schmerzensgeld und eine Schmerzensgeldrente sind erstattungsfähig ebenso wie der materielle Schaden wie Verdienstausfall und Zuzahlungskosten für Medikamente. Im Falle von nachhaltigen Schäden des Immunsystems oder schweren Dauerschäden kann Schadenersatz im 6-stelligen Bereich d.h. von rund € 150.000 erwartet werden.
Wer hat Anspruch auf Leistungen des Versorgungsamts?
Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Personen, die durch vorgeschriebene oder öffentlich empfohlene Impfungen geschädigt wurden, Anspruch auf Leistungen, die beim Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes zu beantragen sind. Laut Robert Koch-Institut kann das Gesundheitsamt Hilfestellung bei der Klärung des Falls und bei der Einleitung des Entschädigungsverfahrens bieten. Wenn das Versorgungsamt den Antrag ablehnt, kann der Rechtsweg an den Sozialgerichten beschritten werden. Wesentlich interessanter ist jedoch die Zivilklage gegen den Hersteller. Gegen diesen können Ansprüche auf Schadenersatz in Form des materiellen und immateriellen Schadens (Schmerzensgeld) bestehen.
Dr. Marco Rogert im FOCUS online Interview:
So gut stehen Ihre Chancen auf Entschädigung bei Impfschäden
Welche Voraussetzungen für eine Klage erfüllt sein müssen und was sich seit Beginn der Impfkampagne geändert hat, erklärt Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert im Interview mit FOCUS online.
Wir benötigen von Ihnen bitte:
- Impfausweis (nicht die Impfzertifikate)
- Persönliche Schilderung des Gesundheitsverlaufs
- Diagnosen, Arztberichte, Laborwerte, Blutbilder
- Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
- Optional: Feststellungsbescheid des zuständigen Versorgungsamts
Zur fortlaufenden Dokumentation des Gesundheitszustands empfiehlt sich das Führen eines Krankentagebuchs,
spätestens ab der Entscheidung Klage zu erheben.
Wie ist die rechtliche Situation?
„Derzeit gibt es uneinheitliche rechtliche Bewertungen bezüglich Impfschäden. Gerichte gehen teilweise davon aus, dass jedenfalls Ansprüche nach dem Arzneimittelgesetz deshalb nicht bestünden, weil ihnen erfolgreich der Einwand eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses entgegengehalten werden könne. Das beurteilen wir anders. Empirisch belegen lässt sich dieser Einwand nämlich nicht. Der Hersteller ist hierfür beweisbelastet. Es wird sich zeigen, welche Rechtsauffassung sich durchsetzt. Neben den Ansprüchen aus dem Arzneimittelgesetz gibt es auch allgemein zivilrechtliche Ansprüche, die allerdings den Nachteil aufweisen, dass die Kausalität zwischen Impfung und Gesundheitsschaden hier voraussichtlich durch den Geschädigten bewiesen werden muss.“


Gemeldete Nebenwirkungen bei der EMA
Im Bezug auf die statistische Auswertung der gemeldeten Impfnebenwirkungen verweisen wir auf die aktuelle, zusammenfassende Darstellung der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).
EMA Auflistung der Nebenwirkungen nach Impfstoff:
Comirnaty (BioNTech, Pfizer) »
Spikevax (Moderna) »
Sind Sie mit einem mRNA-Imstoff von BioNTech oder Moderna immunisiert worden und leiden an Impfnebenwirkungen? Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie telefonisch und kostenlos zu Ihren Optionen.
„MDR Umschau“ in der ARD Mediathek:
Erste Prozesse wegen Corona-Impfschäden starten
Es ist eine schwierige Situation für die Betroffenen, die nun nicht nur mit den physischen und emotionalen Folgen der Impfung zu kämpfen haben, sondern auch mit einem komplizierten bürokratischen Prozess. Die Spahn-Verordnung schützt die Hersteller und erschwert es den Geschädigten, ihre Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen.
Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Sollten Sie selbst keine finanziellen Mittel für ein Verfahren zur Verfügung haben, dann können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen.
Ablauf Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe wird in der Regel gemäß § 114 ZPO gewährt. Für die Beantragung von Prozesskostenhilfe müssen Sie die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen und alle entsprechenden Unterlagen beifügen. Diese können Sie danach gerne an uns übersenden. Wir kümmern uns dann um die Beantragung vor Gericht.
Nach der Gewährung von Prozesskostenhilfe werden die Kosten direkt mit der Staatskasse abgerechnet. Für Sie entfallen die Kosten entweder vollständig oder werden (anteilig) in Raten zurückgezahlt.

Aktuelle Medienberichte zum Thema Impfnebenwirkungen
Deutschlandfunk Kultur | 30.05.2023
Post-Vac-Syndrom – Sportler kämpfen nach einer Coronaimpfung gegen Impffolgeschäden. Prof. Dr. Bernhard Schieffer vergleicht die Symptome von Long-Covid- und Post-Vac-Patienten. Tobias Ulbrich erläutert die Anspruchsgrundlage bei Ziviklagen gegen den mRNA-Impfstoffhersteller.
Zum Beitrag auf Deutschlandfunk »
ZDF Volle Kanne | 28.04.2023
Mangelnde Aufklärung über Impfnebenwirkungen – Obwohl BioNTech im Rahmen seiner Periodic Safety Update Reports (PSUR) selbst eingeräumt hatte, dass Frauen im Alter von 30 bis 55 Jahren zu 75 % ein wesentlich höheres Impfrisiko tragen, wurden diese vor der Impfung nicht darüber aufgeklärt, erläutert Anwalt Tobias Ulbrich im Interview.
Zum Video auf ZDF »
Presseportal | 28.04.2023
Verstoß gegen die mediale Neutralitätspflicht in laufenden Gerichtsverfahren – Deutschlandweit bekannter Klägervertreter in Impfschadensfällen sieht sich kurz vor den ersten Gerichtsterminen rbb-Kampagnenjournalismus ausgesetzt. Dem Journalisten ging es nicht um das Schicksal der Betroffenen oder juristische Fragen rund um die anstehenden Zivilprozesse.
Zum Artikel auf Presseportal »
Schwäbische | 20.04.2023
Post-Vac-Syndrom – Piks mit Folgen: Sigmaringer erleidet Schlaganfall nach Corona–Impfung. Die Konsequenzen spürt er bis heute. Jetzt zieht er vor Gericht.
Zum Artikel auf Schwäbische »
Deutsche Welle | 19.03.2023
Post-Vac-Syndrom – die vergessenen Impfgeschädigten. Impfschäden müssen schneller anerkannt werden, fordert Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
Zum Artikel & Video auf Deutsche Welle »
Presseportal | 15.03.2023
Fragwürdige Aussagen des Bundesgesundheitsministers zu Corona-Impfschäden im „ZDF heute journal“ vom 12.03.2023
Zum Artikel auf Presseportal »
Professionelle Betreuung
Wir bieten Ihnen eine professionelle und kostenlose Rechtsberatung. Durch die zusätzliche Kooperation mit der Kanzlei Falch & Partner aus München bieten wir bundesweite Betreuung und Expertise in Arbeits- und Medizinrecht.

In nur 3 Schritten zur Entschädigung
Einfach, bequem & schnell
Prüfung
Wir prüfen kostenfrei, ob Sie Ansprüche geltend machen können.
1Beratung
Unsere Anwälte beraten Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten.
2Beauftragung
Sie entscheiden, ob Sie uns Ihr Mandat übertragen wollen und wir Ihre Interessen vertreten.
3Das sagen unsere Kunden:
Fragen & Ratgeber zum Thema Impfschäden
Von einem Impfschaden ist auszugehen, wenn, wie es im § 2 Nr. 11 Impfschutzgesetz (IfSG) beschrieben ist, die Immunreaktion über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht und sich dadurch schwere gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen einstellen.
Ebenfalls handelt es sich um einen Impfschaden, wenn die Impfung mit vermehrungsfähigen Erregern erfolgte und Angehörige oder Dritte gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen erleiden müssen, weil sie durch die Erreger des Geimpften infiziert wurden.
Die Krankenkassen übernehmen bei einem Impfschaden die ärztlichen Behandlungskosten ihrer krankenversicherten Mitglieder. Doch aus § 63 (6) IfSG geht unter Bezug auf § 20 BVG ganz klar hervor, dass ein bestimmter Anteil der übernommenen Behandlungskosten durch das Land an die Krankenkassen erstattet wird.
Handelt es sich um Behandlungsfehler / Beratungsfehler, bietet eine Rechtsschutzversicherung Schutz bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Je nach Tarifumfang übernimmt sie die Prozesskosten. Rechtsschutzversicherungen treten allerdings erst ein, wenn der Vertrag bereits drei Monate vor Eintritt des Schadens bestand.
Sollten Sie selbst keine finanziellen Mittel für ein Verfahren zur Verfügung haben, dann können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Durch die PKH übernimmt der Staat die Kosten, die durch das Gericht und den eigenen Anwalt anfallen. Dabei werden nur die eigenen Kosten übernommen.
Die Kosten werden dann direkt mit der Staatskasse abgerechnet. Für betroffene Person entfallen die Kosten entweder vollständig oder werden (anteilig) in Raten zurückgezahlt.
Sie haben auch, wenn Sie PKH beantragen, weiterhin das Recht, sich Ihren Rechtsanwalt selbst auszusuchen. Das Gericht stellt dann auf Antrag den gewünschten Anwalt zur Seite. Diesen Antrag stellen wir selbstverständlich für Sie.
Prozesskostenhilfe (PKH) wird in der Regel gemäß § 114 ZPO gewährt. Dabei gilt es zu beachten, dass man wegen seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die notwendigen finanziellen Mittel für den Prozess entweder gar nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen kann (finanzielle Bedürftigkeit). Dazu darf die Klage jedoch nicht völlig aussichtslos sein und keine Rechtschutzversicherung vorliegen, die die Kosten übernehmen würde.
Wenn Sie PKH beantragen wollen, wenden Sie sich gerne an uns, wir beantragen diese im Rahmen der Klageeinreichung für Sie.
Die passende Antwort war nicht dabei?
Schreiben Sie Ihre Frage an
office@ru.law
oder rufen Sie uns an:
+49 (0)211 / 819770
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