Impfschaden?
Schadensersatz und Entschädigung jetzt geltend machen.
Sie haben gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Folgeerkrankungen im Zusammenhang mit einer mRNA-Impfung erlitten?
Ganz aktuell treten immer mehr Berichte über Impfschäden auf. In den allermeisten Fällen verlaufen Impfungen völlig problem- und komplikationslos. Treten aber nach einer Impfung Komplikationen auf, sind diese häufig schwerwiegend und langanhaltend. Es stellt sich die Frage, ob – und gegen wen – der Geschädigte einen Anspruch auf Entschädigung zur Kompensation des eingetretenen Schadens hat.
Lassen Sie sich jetzt von unseren spezialisierten Anwälten kostenlos beraten.
Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz.

Was ist ein Impfschaden?
Der Begriff „Impfschaden“ bezeichnet gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung („Impfkomplikation”).
§ 2 Nr. 11 IfSG
Gemeldete Nebenwirkungen bei der EMA
Im Bezug auf die statistische Auswertung der gemeldeten Impfnebenwirkungen verweisen wir auf die aktuelle, zusammenfassende Darstellung der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).
EMA Auflistung der Nebenwirkungen nach Impfstoff:
Comirnaty (BioNTech, Pfizer) »
Spikevax (Moderna) »
Sind Sie mit einem mRNA-Imstoff von Biontech oder Moderna immunisiert worden und leiden an Impfnebenwirkungen? Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie telefonisch und kostenlos zu Ihren Optionen.

Pressemitteilung von Rogert & Ulbrich
Was ist V-Aids nach einer Impfung?
Wie wird V-Aids diagnostiziert?

Pressemitteilung auf Focus Online
Impfschäden schwerwiegender als erwartet – Mandanten klagen über Hilflosigkeit der Ärzteschaft.
Jetzt Schadensersatz geltend machen
Liegt ein Impfschaden vor, kommen unterschiedliche Schadensersatzansprüche in Betracht (u.a.):
- Heilbehandlung und Krankenbehandlung
- Schmerzensgeld / Schmerzensgeld-Rente
- Haushaltführungsschaden
- Verdienstausfall
- Pflegekosten
- Bestattungskosten und Sterbegeld
Aktuelle Medienberichte zum Thema Impfnebenwirkungen
zdf heute | 04.12.2022 Long Covid nach Impfung - Impfgeschädigte fühlen sich im Stich gelassen zum Video bei zdf heute »
Focus Online | 23.06.2022 Wie beweist man einen Impfschaden - und wie stehen die Chancen auf Entschädigung? Zum Artikel auf Focus Online »
WELT Wissen | 04.06.2022 Herzmuskelentzündungen geben US-Behörden „Anlass zur Sorge“ Zum Artikel auf welt.de »
ARD Mittagsmagazin | 02.05.2022 Corona: Impffolgeschäden ausreichend erfasst? Zum Video in der ARD Mediathek »
MDR-Fernsehen | 26.04.2022 Impfkomplikationen: Mehr schwere Nebenwirkungen als gedacht? Zum Video auf der MDR Seite »
MDR-Fernsehen | 22.03.2022 Impfkomplikationen: Warum sich Betroffene alleingelassen fühlen Zum Video auf der MDR Seite »
Kölner Stadt-Anzeiger | 06.09.2022 Wegen Impfschäden nach Corona-Impfung – Düsseldorfer Kanzlei verklagt Biontech Artikel lesen »
NDR Nordmagazin | 16.06.2022 Folgeschäden der Corona-Schutzimpfung Zum Video »
Focus Online | 05.05.2022 Charité-Forscher fordert Ambulanzen für Impfgeschädigte - wo Betroffene Hilfe finden Zum Artikel auf Focus Online »
Focus Online | 25.04.2022 Impfnebenwirkungen? Was Sie tun können, wenn Ihr Arzt Sie nicht ernst nimmt Zum Artikel auf Focus Online »
Plusminus / Das Erste | 23.03.2022 Impfschäden – wie Deutschland bei der Erforschung hinterherhinkt Zum Video bei Plusminus »

Professionelle Betreuung
Wir bieten Ihnen eine professionelle und kostenlose Rechtsberatung. Durch die zusätzliche Kooperation mit der Kanzlei Falch & Partner aus München bieten wir bundesweite Betreuung und Expertise in Arbeits- und Medizinrecht.
Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Sollten Sie selbst keine finanziellen Mittel für ein Verfahren zur Verfügung haben, dann können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen.
Ablauf Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe wird in der Regel gemäß § 114 ZPO gewährt. Für die Beantragung von Prozesskostenhilfe müssen Sie die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen und alle entsprechenden Unterlagen beifügen. Diese können Sie danach gerne an uns übersenden. Wir kümmern uns dann um die Beantragung vor Gericht.
Nach der Gewährung von Prozesskostenhilfe werden die Kosten direkt mit der Staatskasse abgerechnet. Für Sie entfallen die Kosten entweder vollständig oder werden (anteilig) in Raten zurückgezahlt.

In nur 3 Schritten zur Entschädigung
Einfach, bequem & schnell
Prüfung
Wir prüfen kostenfrei, ob Sie Ansprüche geltend machen können.
1Beratung
Unsere Anwälte beraten Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten.
2Beauftragung
Sie entscheiden, ob Sie uns Ihr Mandat übertragen wollen und wir Ihre Interessen vertreten.
3Das sagen unsere Kunden:
Nachweispflicht im Gesundheitssektor
Sie sind auf Grund der „Impfpflicht“ am Arbeitsplatz gekündigt worden und möchten dagegen vorgehen?
Wir haben alle relevanten Informationen für Sie zusammengestellt.
Fragen & Ratgeber zum Thema Impfschäden
Von einem Impfschaden ist auszugehen, wenn, wie es im § 2 Nr. 11 Impfschutzgesetz (IfSG) beschrieben ist, die Immunreaktion über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht und sich dadurch schwere gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen einstellen.
Ebenfalls handelt es sich um einen Impfschaden, wenn die Impfung mit vermehrungsfähigen Erregern erfolgte und Angehörige oder Dritte gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen erleiden müssen, weil sie durch die Erreger des Geimpften infiziert wurden.
Die Krankenkassen übernehmen bei einem Impfschaden die ärztlichen Behandlungskosten ihrer krankenversicherten Mitglieder. Doch aus § 63 (6) IfSG geht unter Bezug auf § 20 BVG ganz klar hervor, dass ein bestimmter Anteil der übernommenen Behandlungskosten durch das Land an die Krankenkassen erstattet wird.
Handelt es sich um Behandlungsfehler / Beratungsfehler, bietet eine Rechtsschutzversicherung Schutz bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Je nach Tarifumfang übernimmt sie die Prozesskosten. Rechtsschutzversicherungen treten allerdings erst ein, wenn der Vertrag bereits drei Monate vor Eintritt des Schadens bestand.
Sollten Sie selbst keine finanziellen Mittel für ein Verfahren zur Verfügung haben, dann können Sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Durch die PKH übernimmt der Staat die Kosten, die durch das Gericht und den eigenen Anwalt anfallen. Dabei werden nur die eigenen Kosten übernommen.
Die Kosten werden dann direkt mit der Staatskasse abgerechnet. Für betroffene Person entfallen die Kosten entweder vollständig oder werden (anteilig) in Raten zurückgezahlt.
Sie haben auch, wenn Sie PKH beantragen, weiterhin das Recht, sich Ihren Rechtsanwalt selbst auszusuchen. Das Gericht stellt dann auf Antrag den gewünschten Anwalt zur Seite. Diesen Antrag stellen wir selbstverständlich für Sie.
Prozesskostenhilfe (PKH) wird in der Regel gemäß § 114 ZPO gewährt. Dabei gilt es zu beachten, dass man wegen seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die notwendigen finanziellen Mittel für den Prozess entweder gar nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen kann (finanzielle Bedürftigkeit). Dazu darf die Klage jedoch nicht völlig aussichtslos sein und keine Rechtschutzversicherung vorliegen, die die Kosten übernehmen würde.
Wenn Sie PKH beantragen wollen, wenden Sie sich gerne an uns, wir beantragen diese im Rahmen der Klageeinreichung für Sie.
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