Audi AG zur Rücknahme eines Porsche Cayenne S verurteilt

Die Audi AG wurde vom OLG Köln zur Rücknahme eines Porsche Cayenne S 4.2l verurteilt. Das von uns geführte Verfahren führte dazu, dass das OLG Köln (Az.: 19 U 107/20) die Audi AG zur Rücknahme des Fahrzeuges, aber auch zu einer Schadensersatz-Zahlung in Höhe von knapp € 80.300,- verurteilte. Das Fahrzeug hatte unser Mandant 2015 für knapp € 106.000,- gekauft und ist bis zum Tage der Gerichtsverhandlung 73.000 km damit gefahren.

Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamts zufolge, konnte dieses bereits 2018 an verschiedenen Fahrzeugen der Audi AG und Porsche AG mit 4,2l-Dieselmotor und Euro 6-Abgasnorm unzulässige Abschalteinrichtungen feststellen.

Nicht Porsche, sondern Audi AG haftet

Auch wenn der erste Gedanke wäre – „wo Porsche drauf steht, ist auch Porsche drin“ und sich die Klage, dann zunächst gegen die Porsche AG richtet. Ist dem nicht so. Denn nicht die Porsche AG hat den Motor entwickelt, sondern die Audi AG, was sich im Verfahren klärte. Daher verurteilte das Landgericht Köln, sowohl die Audi AG als auch die Porsche AG (als sog. „Gesamtschuldner“) zur Rücknahme des Wagens sowie Rückzahlung des Kaufpreises an den Kläger. 

Erst vor dem Oberlandesgericht, übernahm dann die Audi AG die volle Verantwortung und zahlte dem Kläger Schadensersatz in Höhe von knapp € 80.300,-.

Audi AG bereits in mehreren Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

Dass die Audi AG für die Manipulationen an den von ihr entwickelten und produzierten 4,2l-Dieselmotoren haftet, haben bereits zwei weitere Urteile des Landgerichts Karlsruhe und des Oberlandesgerichts Hamm ergeben. In allen Fällen bejahten die Gerichte eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Käufer durch die Audi AG. Es komme schließlich darauf an, dass die Motoren mit einer Software ausgestattet worden sind, ohne die die Fahrzeuge weit von einer Eingliederung in die Schadstoffklasse EURO6 entfernt gewesen wären, so die Gerichte. Die Verantwortlichen handelten dabei zum Zwecke der Profitoptimierung. Die dafür bewusst gewählte Art und Weise von Gewinnerzielung begründet eine besondere Verwerflichkeit und somit Schadensersatzansprüche für Käufer dieser Fahrzeuge.

Rogert & Ulbrich erstreitet weiteren großen Erfolg im Diesel-Abgasskandal

Ein nächster Meilenstein für uns. Wir kämpfen bereits seit Beginn des Diesel-Abgasskandals 2015 bundesweit auf der Seite der Verbraucher gegen Großkonzerne. Das Urteil gegen die Audi AG bringt uns und unsere Mandanten wieder einen Schritt näher, Ansprüche für geschädigte Dieselfahrer geltend zu machen. Gerne können Sie Ihre Ansprüche kostenfrei von uns prüfen lassen.

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