Daimler Rueckruf Mercedes Software-Update

Abgasskandal bei Daimler – Kaum noch ein Mercedes ohne Rückruf!

Die Rückrufwelle bei Daimler ebbt nicht ab.

Erst im Juni dieses Jahres wurden zahlreiche Mercedes Dieselmodelle der A- und B-Klasse, sowie der C-, E- und S-Klasse vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen. Ende August folgten Rückrufe für E-Klasse Modelle der Baujahre 2010 bis 2014. Nun geht die Rückrufwelle bei Daimler Benz munter weiter.

Rückruf um Rückruf- Abgasskandal bei Daimler schreitet fort

Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Abgassystem gibt es aktuelle Rückrufe für folgende Mercedes Dieselmodelle:

  • C-Klasse Baujahr 2009 – 2010
  • E-Klasse Baujahr 2009 – 2010
  • GLC Baujahr 2015 – 2016
  • GLE Baujahr 2015 – 2017
  • GLK Baujahr 2014 – 2015
  • GLS Baujahr 2015 – 2017
  • ML Baujahr 2015 – 2016

Vielen Haltern eines Daimler Benz Diesel -Fahrzeugs flattert zudem Post vom Hersteller ins Haus. Die Daimler AG selbst schreibt die Fahrzeugbesitzer an wegen einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme. Aber was verbirgt sich dahinter?

Wie freiwillig ist eine freiwillige Mercedes Kundendienstmaßnahme?

Wir fragen nach, wie freiwillig eine sogenannte „freiwillige Kundendienstmaßnahme“ wirklich ist! Nur eines gleich vorweg- für Sie als Kunden ist sie definitiv freiwillig, auch wenn Ihnen manches Autohaus oder manche Vertrags-Werkstatt etwas anderes erzählen möchte. Hierbei sollte man allerdings als Autofahrer hellhörig werden.

 „Erst bekamen wir zwei Schreiben, dass wir einen Termin bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers ausmachen sollen, dann rief man mich sogar zuhause an und sagte, ich müsse unbedingt in die Werkstatt kommen!“ Dies erzählte eine total verunsicherte Mandantin. Im Anschreiben des Herstellers stand etwas von einer „freiwilligen Mercedes Kundendienstmaßnahme“, aber jetzt machte man der Mandantin Druck. Warum? Was passiert denn wenn man dem freiwilligen Rückruf nicht Folge leistet?

Freiwillige Kundendienstmaßnahme – doch nicht so freiwillig?

Solche Anrufe erhalten die Anwälte von Rogert & Ulbrich in diesem Jahr fast täglich und raten ihren Mandanten: Fahren Sie nicht in die Vertrags-Werkstatt ihres Autoherstellers, nicht mal mehr zum Reifenwechsel. Wieso?

Tobias Ulbrich: „Es ist schon vorgekommen, dass eines dieser angeblich freiwilligen Updates einfach heimlich aufgespielt wurde, anlässlich eines Reifenwechsels.“

Warum raten die Anwälte von diesen Updates ab?

„Ganz vereinfacht gesagt, die Autos sind nicht dafür ausgelegt, dass nun nach dem Software Update mehr Dreck in den Motor zurückgeführt wird. Das kann zu Folgeschäden führen, für die die Hersteller immer noch keine Garantie übernehmen wollen. Und: Die Autos sind auch nach dem Update nicht sauber!“

Partner Dr. Marco Rogert

Daimler Software Update birgt Gefahr von Folgeschäden

Das beweist zum Beispiel im Falle von VW ein kürzlich ergangener Rückruf für den VW EOS, der im September 2020 ausdrücklich nach dem Software Update zurückgerufen wurde, weil die Einhaltung der Stickoxid Grenzwerte auch nach dem Software Update nicht sicher ist.

Im Januar 2020 hatte auch schon das ZDF- Magazin „Frontal“ berichtet, dass die freiwilligen Serviceaktionen von Daimler nicht den gewünschten Effekt hatten und den Ausstoß von Stickoxiden nicht um 25-30 Prozent senken, sondern sogar noch eine Verschlimmerung herbeiführten. Updates bringen also überhaupt nichts, außer eventuell noch mehr Probleme.

„Wichtig zu wissen ist, kein Auto-Hersteller und auch nicht das Kraftfahrtbundesamt kann ein Fahrzeug stilllegen! Vertrauen Sie bitte auf keinen Fall solchen Auskünften auf Homepages des Herstellers oder in Werkstätten. Erst wenn Sie ein Schreiben Ihres örtlichen Straßenverkehrsamtes erhalten, müssen Sie reagieren, vorher nicht!“

Partner Tobias Ulbrich

Aber warum wollen die Werkstätten und Hersteller die Kunden dann unbedingt zum Software Update verleiten?

Ganz einfach, es erschwert die Beweisführung in einem Gerichtsverfahren. Soll nämlich in einem Prozess Beweis darüber erhoben werden, ob vor dem Update eine illegale Abschalteinrichtung verbaut war, ist das gar nicht so leicht festzustellen, wie die Software vor dem Update programmiert war. Dabei muss dann der verklagte Autohersteller helfen, denn nur er weiß, was nachträglich aufgespielt wurde. Das wird dann in der Regel unter fadenscheinigen Ausreden verweigert.

So redete sich die Daimler AG in einem Verfahren damit raus, es handele sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die man nicht offen legen könne. In diesem Fall ließ sich das Gericht aber nicht damit abspeisen. Das Landgericht Stuttgart dreht dem Autohersteller genau daraus einen Strick und verurteilte Daimler zur Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 45.000 EUR abzüglich Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer. Im Urteil ließen die Stuttgarter Richter verlauten dass auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Daimler zu offenbaren sind. (LG Stuttgart, Az.14 O 89/20, Urteil vom 09.10.2020). Bleibt zu hoffen, dass sich noch mehr Richter dieser Auffassung anschließen.

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