Abgasskandal EUGH Erklaerung

Abgasskandal vor dem Europäischen Gerichtshof

EuGH-Generalanwältin erklärt Abschalteinrichtungen für illegal.

Jetzt wird es eng für die Autohersteller. In ihrem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Generalanwältin Eleanor Sharpston Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen für unzulässig erklärt; auch Ausnahmen gelten nur in einem sehr engen Rahmen. Damit steht zwar noch kein Urteil fest, doch in der Regel folgen EuGH-Richter dem Antrag der Generalanwaltschaft und urteilen tendenziell eher verbraucherfreundlich.

Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen sind unzulässig. Dieser Rechtsauffassung ist nach zahlreichen deutschen Landes- und Oberlandesgerichten nun auch die Generalanwältin beim EuGH gefolgt. In ihrem Gutachten (Aktenzeichen C-693/18) berief sie sich auf die europäische Verordnung 715/2007. Diese verbietet die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen unter normalen Nutzungsbedingungen verringern.

Autohersteller müssen für die Einhaltung der Grenzwerte sorgen

Unter Art 3, Nr. 10 sieht die EU-Verordnung allerdings Ausnahmen vor: nämlich wenn es um die Sicherheit beim Fahren und um den Schutz des Motors vor Beschädigungen geht. Auf diese Ausnahmen berufen sich zahlreiche Autohersteller, um Manipulationen der Abgasreinigung durch Zykluserkennung oder Thermofenster zu rechtfertigen. Diese Ausnahmen, so Eleanor Sharpston, seien aber eng auszulegen: „Sie umfassen nur den Schutz des Motors vor dem Eintreten von unmittelbaren oder plötzlichen Schäden (und nicht vor langfristigen Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust).“ Im Übrigen hätten die Automobilhersteller dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge die vorgeschriebenen Emissionsgrenzen während ihres gesamten normalen Betriebs einhalten.

Diese Fragen müssen im Abgasskandal vom EuGH geklärt werden

Das Verfahren vor dem höchsten europäischen Gericht hat ein Richter des Tribunal de Grande Instance de Paris angeregt. Im Rahmen eines Verfahrens gegen VW hat er zentrale Fragen zur Klärung an das EuGH verwiesen:

  • Hat der Autohersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet?
  • Hat diese zu erhöhten NOx-Emissionen im Straßenverkehr geführt?
  • Ist dem Autokäufer dadurch ein Schaden entstanden?
  • Unter welchen Bedingungen dürfen Abschalteinrichtungen aktiviert werden.

9 Verfahren zum Abgasskandal beim EuGH

Mit einem Urteil aus Luxemburg ist erst in einigen Wochen zu rechnen, doch das Gutachten der Generalanwältin wird sich auch auf die übrigen insgesamt neun Verfahren im Abgasskandal auswirken, die beim EuGH noch anhängig sind. Bei diesen Verfahren geht es u.a. um die Rechtmäßigkeit von Thermofenstern bei Porsche, um die Rechtskonformität von Software-Updates sowie um die Frage, ob geschädigte Verbraucher eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen.

„Diese Fragen hat die Generalanwältin in Luxemburg mit einer klaren Ansage an die Automobilindustrie beantwortet – und zwar nicht nur an VW, sondern an alle Hersteller. Ihr Votum kann schon als Vorentscheidung betrachtet werden und dürfte richtungsweisend für viele wichtige Entscheidungen im Abgasskandal sein, allen voran die des Bundesgerichtshofs am 5. Mai. Für die Autohersteller wird es jetzt ernst. Wir empfehlen allen Geschädigten, die keinen Vergleich mit VW abgeschlossen haben, sich jetzt anwaltlich beraten zu lassen und ihre Chance auf Rückabwicklung des Autokaufs zu nutzen.“

Partner Dr. Marco Rogert

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