VW will neue Klagewelle beim Nachfolger des Skandalmotors verhindern
Bezüglich des von Volkswagen entwickelten Motors EA288 sind interne Papiere des Konzerns bekannt geworden, aus denen hervorgeht, dass mindestens bis zur 22. Kalenderwoche des Jahres 2016 auch in diesem Motor weiterhin eine Software zur Manipulation von Abgaswerten auf dem Prüfstand verbaut wurde.
Der EA288 ist der Nachfolgemotor vom Skandal Motor EA189 in den 2-Liter-Fahrzeugen des VW-Konzerns, mit dem der Abgasskandal bekannt geworden ist. Ihn gibt es mit der Schadstoffklasse Euro 5 und Euro 6 und er ist in folgenden Fahrzeugen verbaut:
EA288 wurde in folgenden Fahrzeugen verbaut:
Betroffene Volkswagen-Modelle
- Amarok (2.0 TDI)
- Arteon (2.0L)
- Beetle (2.0 TDI)
- Caddy (2.0 TDI)
- Crafter (2.0 TDI)
- Golf VII (1.6 TDI)
- Golf VII (2.0 TDI)
- Golf Sportsvan (1.6 TDI)
- Golf Sportsvan (2.0 TDI)
- Jetta VI (1.6 TDI)
- Jetta VI (2.0 TDI)
- Passat B8 (1.6 TDI)
- Passat B8 (2.0 TDI)
- Polo V (1.4 TDI)
- Polo VI (1.6 TDI)
- Sharan II (2.0 TDI)
- Scirocco III (2.0 TDI)
- T6 2.0 (TDI)
- Tiguan (2.0 TDI)
- Tiguan II (2.0 TDI)
- Touran II (1.6 TDI)
- Touran II (2.0 TDI)
- T-Roc (1.6 TDI)
- T-Roc (2.0 TDI)
Betroffene Audi-Modelle
- A1 8X (1.4 TDI)
- A1 8X (1.6 TDI)
- A3 8V (1.6 TDI)
- A3 8V (2.0 TDI)
- A4 B8 (2.0 TDI)
- A4 B9 (2.0 TDI)
- A5 F5 (2.0 TDI)
- A6 C7 (2.0 TDI)
- Q2 GA (1.6 TDI)
- Q2 GA (2.0 TDI)
Betroffene SEAT-Modelle
- Alhambra II (2.0 TDI)
- Ateca (1.6 TDI)
- Ateca (2.0 TDI)
- Ibiza (1.4 TDI)
- Leon III (1.6 TDI)
- Leon III (2.0 TDI)
- Tarraco (2.0 TDI)
- Toledo IV (1.4 TDI)
- Toledo IV (1.6 TDI)
Betroffene Skoda-Modelle
- Fabia III (1.4 TDI)
- Karoq (1.6 TDI)
- Karoq (2.0 TDI)
- Kodiaq (2.0 TDI)
- Kodiaq RS (2.0 TDI)
- Octavia III (1.6 TDI)
- Octavia III (2.0 TDI)
- Rapid ((2012) 1.4 TDI)
- Rapid ((2012) 1.6 TDI)
- Superb III (1.6 TDI)
- Superb III (2.0 TDI)
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„Das interne Papier die sog. „Entscheidungsvorlage zum EA 288“ ist nicht der Phantasie geldgieriger Anwälte entsprungen- wie VW gerade in einer Hetzkampagne auf seiner Homepage glauben machen möchte.Das belegen auch Tests der deutschen Umwelthilfe. Die Abgas-Grenzwerte wurden bei Messungen im Betrieb auf der Straße um ein Vielfaches überschritten! Wie also ist das möglich, dass Fahrzeuge mit dem EA 288 Motor auf der Straße dreckig sind, auf dem Prüfstand aber die gesetzlichen Grenzwerte einhalten? Nur durch Manipulation!“
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EA288-Klagen sind erfolglos – von wegen! Hetzkampagne von VW spiegelt falsche Tatsachen vor
Dass es für Käufer eines Fahrzeugs mit dem Motor EA288 völlig aussichtslos ist, Schadensersatz zu verlangen, möchte der große VW-Konzern dem kleinen Mann auf der Straße nun weiß machen. Doch die Realität sieht anders aus.
Einige Landgerichte und ein Oberlandesgericht haben Schadensersatzklagen in Bezug auf Fahrzeuge mit dem EA288-Dieselmotor bereits stattgegeben, so das OLG Naumburg, das LG Düsseldorf, das LG Offenburg, das LG Regensburg, das LG München I, das LG Duisburg, das LG Heilbronn, das LG Darmstadt, das LG Potsdam, das LG München II, das LG Münster, das LG Flensburg, das LG Bonn, das LG Aachen, das LG Kleve, das LG Mühlhausen, das LG Gießen, das LG Freiburg, das LG Karlsruhe, das LG Oldenburg, das LG Hagen.
Viele weitere Landgerichte sind im Umbruch und ändern ihre anfänglich abweisende Haltung.
Den Angaben des Herstellers sollte man hierzu nicht vertrauen. Besonders einhellig dazu sind die Meinung und Feststellungen der Landgerichtsrichter in Offenburg. Hier weist man den VW-Konzern im Urteil ausdrücklich auf seine Wahrheitspflicht und den Umgang der Konzernanwälte damit hin:
„Ergänzend ist in diesem Zusammenhang, dass es auch konkrete Indizien dafür gibt, dass die Beklagte (VW) bezüglich der Teststandserkennung keinesfalls das zuletzt behauptete reine Gewissen hatte….hat sie in dem Prozess die Teststandserkennung zunächst nicht eingeräumt, sondern als pauschal unzutreffend bezeichnet….zudem hat die Beklagte (VW) die ausdrückliche Frage, ob in dem Fahrzeug eine Umschaltlogik verbaut sei , verneint. Eingeräumt wurde die Teststandserkennung erst auf ausdrückliche schriftliche Nachfrage des Gerichts, wobei zunächst die weitere Frage, ob anknüpfend an die Teststandserkennung irgendwelche Änderungen gegenüber dem Normalbetrieb vorgenommen wurden, wahrheitswidrig mit „Nein“ beantworten wurden.“
„Man möge sich dies in Wolfsburg vielleicht auch für die Homepage des Konzerns zu Herzen nehmen. Denn auch vier Oberlandesgerichte, nämlich Köln, Celle, Oldenburg und München haben ebenfalls für die Autokäufer positive Hinweis- und Beweisbeschlüsse erlassen und man ist dort der Ansicht, dass unser Vortrag zur Manipulation beim EA 288 alles andere als aus der Luft gegriffen ist.
Dabei stützen sich die Richter in den genannten Oberlandesgerichten auf die von uns in sämtliche EA288-Verfahren eingeführte VW-interne „Entscheidungsvorlage zum EA288“, in welcher dargelegt wird, wie durch die Erkennung von Fahrkurven, Lenkwinkeln und einer Zeiterfassung, das Auto weiß, dass es jetzt auf dem Prüfstand ist und die Abgasemissionen dann verringert werden.“
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Wenn dem so ist und VW nicht mit offenen Karten gespielt hat, dann wäre das Genehmigungsverfahren rechtswidrig gewesen und die mit dem EA288 versehenen Fahrzeuge hätten weder zugelassen geschweige denn verkauft werden dürfen.
Nur VW profitiert davon, wenn keine Klagen eingereicht werden – und zwar doppelt!
Der Diesel-Abgasskandal ist nicht mehr nur lästig, sondern teuer für die VW AG geworden. Nachdem man es in Wolfsburg nach dem Grundsatzurteil des BGH aus Mai diesen Jahres trotz vollmundiger Bekundungen immer noch nicht geschafft hat, die noch in Einzel-Klageverfahren befindlichen ca. 60.000 Kläger vom Tisch zu bekommen, spitzt sich die Lage weiter zu, statt sich zu entspannen. Der Konzern hat bis dato Millionen Euro allein für seine Anwälte bezahlt und mittlerweile scheinen die Nerven u.a. deswegen blank zu liegen.
Tatsächlich sind auch fast alle 3.0 Liter Diesel-Fahrzeugmodelle der Marken VW, Audi und Porsche, der Schadstoffklasse Euro 6, bereits wegen illegaler Abschaltvorrichtungen vom KBA zurückgerufen worden. Weitere Rückrufe ergehen derzeit auch bei den 3.0 Liter Modellen des Konzerns der Schadstoffklasse Euro 5. Auch hier gibt es Klagen und Urteile gegen die Autohersteller.
Die nächste Klagewelle durch den EA288 will man wohl im Keim ersticken. Der Konzern startet eine Medienkampagne gegen die Verbraucher-Anwälte, die die Käufer gegen den Konzern vertreten und bedient sich dabei angestaubter Vorurteile. Dabei gibt man sich bei VW nach außen geläutert.
„Die nächste Klagewelle im Abgasskandal scheint sich ähnlich aufzubauen wie am Beginn des Skandals 2016. Auch da sind wir Anwälte von Rogert und Ulbrich weitestgehend belächelt worden, gegen den VW Konzern klagen zu wollen und zu glauben, die Kleinen könnten gegen den Großen gewinnen. Bis zum 05.05.2020 und dem Grundsatz- Urteil des BGH. Seitdem lächelt keiner mehr. Vor allem nicht bei VW!“
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VW-Konzern gelobt Besserung – aber nur nach außen!
Laut eigener Darstellung auf der Homepage der VW AG, die jetzt die Verbraucheranwälte diffamiert, werden „Integrität und bestehende Probleme offen anzusprechen“ im Konzern ganz groß geschrieben. Dass das aber wohl intern ganz anders gelebt wird, belegt ein Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 09.10.2020, mit dem Titel „Aufklärung unerwünscht“. Eine Ex-Verfassungsrichterin wurde als Vorständin extra zur Aufklärung des Dieselabgasskandals zu VW geholt und dann im Konzern anscheinend erst kalt gestellt und nach einem Jahr – ohne Ergebnis – wieder vor die Tür gesetzt.
Liebe Verantwortliche des VW Konzerns – mit Anstand einen solchen Skandal aufzuklären und zu überwinden, sieht anders aus! Wenn man jetzt auch noch dazu greifen muss, auch die Kläger-Vertreter zu diskreditieren, zeugt das nicht gerade von Größe! Schon gar nicht bei einem Weltkonzern! Anstand wäre vor allem aber den Geschädigten im Diesel-Abgasskandal geschuldet – dem kleinen Mann auf der Straße – Ihrem Kunden!
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