Abgasskandal Schadensersatz Euro

45.000+ EUR Schadensersatz für Audi Q5 Fahrer

Audi legt keine Berufung gegen Urteil ein.

Ein weiterer Sieg für Verbraucher im Abgasskandal. In einem aktuellen Verfahren klagte der Eigentümer eines Audi Q5 mit einer 3.0l- Maschine gegen die Audi AG und bekam Recht.

Das Landgericht Ingolstadt verurteilte Audi zur Zahlung von 45.866,81 Euro Schadensersatz und zur Rücknahme des manipulierten Wagens.

Der Fahrzeughalter hatte das Auto im Juni 2015 für 58.770 Euro neu gekauft und ist damit bis zum Tag der Gerichtsverhandlung knapp 77.000 km gefahren. Bei einer vom Gericht angenommenen Gesamtlaufleistung von 300.000 km errechnet sich eine Nutzungsentschädigung von gut 15.700 Euro, die dem Kläger anzurechnen ist.

Das Landgericht Ingolstadt bescheinigte dem Autobauer erneut, dass sein Verhalten gegen die guten Sitten verstieß. Die Täuschung diente – andere Motive seien weder von Audi dargelegt noch sonst ersichtlich – dem Zweck, zur Kostensenkung rechtlich und technisch einwandfreie, aber teurere Lösungen der Abgasreinigung zu vermeiden. Zudem hatte der Automobil Hersteller mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile erzielt. Schon dieses Gewinnstreben um den Preis der Täuschung und Benachteiligung von Kunden gebe dem Handeln von Audi das Gepräge der Sittenwidrigkeit, heißt es in dem Urteil.

Es ist erstaunlich, aber die Audi AG hat gegen ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt keine Berufung eingelegt.

Die VW-Tochter legt keine Berufung ein. Urteil rechtskräftig! und dieses Urteil rechtskräftig!

Gegen dieses Urteil hat die VW-Tochter wie sonst üblich keine Berufung eingelegt. Darüber was Audi dazu bewogen hat, nicht weiter gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vorzugehen, mag man nur spekulieren.

Sind es die Kosten, die durch diesen Schritt auf beiden Seiten eingespart werden oder ist es die voraussichtliche Niederlage vor Gericht?

Negativer Nebeneffekt einer Berufung wäre, dass sich das Verfahren in die Länge gezogen hätte. Der Fahrzeughalter hätte den Wagen voraussichtlich weiter gefahren und höhere Nutzungs-entschädigung beanspruchen können. Der von Audi auszuzahlende Betrag verringert sich also deutlich.

Alle Betroffenen Audi-Besitzer wird es auf jeden Fall freuen. Denn so bekommen sie schneller als erwartet ihren Schaden ersetzt und können den Wagen abgeben.

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