Wettbewerbsstrafen gegen BMW und Volkswagen in Millionen Höhe

BMW und Volkswagen wird vorgeworfen, rechtswidrige Absprachen mit der Konkurrenz geführt zu haben. Im Detail sollen die beiden Konzerne sich abgesprochen haben, um die Entwicklung und Markteinführung von Abgasreinigungssystemen zu bremsen. Dabei sind Tanks für den Kraftstoffzusatz „AdBlue“ betroffen, die eine entscheidende Rolle bei der Reinigung von Autoabgasen (sog. Stickoxiden) spielen.

Kartellrechtsverstoß – Die Technologie von Adblue-Tanks wurde nicht ausgeschöpft

Die Technologie von Adblue-Tanks verfügt über die Möglichkeit, schädliche Emissionen über die Vorgabe der EU-Abgasnorm zu reduzieren. Die Ausschöpfung dieses Potenzials wurde aber durch die Absprachen von Daimler, BMW und Volkswagen unterbunden. Adblue-Tanks nehmen in Dieselfahrzeugen neuerer Katalysator-Generationen spezielle Harnstoff-Lösungen auf, mit Hilfe derer eine effizientere Abgasreinigung und eine damit einhergehende Senkung von schädlichen Emissionen ermöglicht werden könnte.

Adblue-Strategie auch in EA288-Dieselmotoren verbaut

Unserer Kanzlei liegen erste positive Urteile (u.a. LG Offenburg Az. 3 O 39/20; LG Kleve Az.3 O 421/20) vor, in denen das Gericht einen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verbaus unzulässiger AdBlue-Dosierstrategien auch bei Fahrzeugen mit EA288-Dieselmotoren (Nachfolger von EA189) bejaht. Das bedeutet, dass ein sogenannter SCR-Katalysator im Fahrzeug die Einspritzmenge des AdBlue situationsabhängig steuert. Die Werte werden dabei auf dem Prüfstand, im Gegensatz zum normal Betrieb, reduziert.

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