Abgasskandal Software-Update

Unzulässige Abschalteinrichtung auch im EA288

Die Wende im EA288-Abgasskandal kommt. Ein weiterer Grund liegt vor, warum die Erfolgsaussichten beim EA288 immer besser werden. Zunächst hatten die Gerichte zwar durch Hinweisbeschlüsse der Volkswagen AG Recht gegeben. Damit war im Nachfolgemotor des EA189 keine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut. Jedoch liegt nunmehr nach dem entscheidenden Urteil des OLG Naumburg, auch ein Beschluss des Landgericht Frankfurt am Main vor, indem auf das Urteil des OLG Naumburg Bezug genommen wird. Für Sie bedeutet dies, dass das Landgericht sich an der Entscheidung des OLG Naumburg orientiert. Letzteres hatte hinsichtlich der Funktionsweise der Motorsteuerung eine unzulässige Abschalteinrichtung auch beim EA288 Motor festgestellt und dem Kläger einen Schadensersatzanspruch zugesprochen. Dies entgegen der Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes. Das OLG Naumburg nimmt sowohl die Sittenwidrigkeit des Handelns als auch den Vorsatz an. Dies entspricht der Entscheidung des BGH beim EA189.

Mit diesem Beschluss eröffnet das Landgericht die Möglichkeit der erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Sollten weitere Gerichte dem Beispiel des OLG Naumburg und dem LG Frankfurt am Main folgen, so wird es zeitnah zu einer Wende im Abgasskandal kommen. Die Klagen lohnen sich, denn die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile im EA288-Abgassskandal steigt bereits.

Betroffenheit Ihres Fahrzeugs

Da die Volkswagen AG die Funktionsweise der Motorsteuerung geändert hat, ist eine Vielzahl von Fahrzeugen betroffen. Ob ihr Fahrzeug auch betroffen ist und Sie von diesem Urteil und dem nunmehr vorliegenden Beschluss profitieren können, erklären wir Ihnen gerne. Füllen Sie unser Kontaktformular aus, wir prüfen Ihren Anspruch auf Schadensersatz.

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