VW muss erneut ein Urteil zugunsten einer geschädigten VW-Fahrerin mit EA288-Motor einstecken

Vor dem Landgericht Berlin (Az.: 13 O 37/20) wurde der Klägerin Schadensersatz in Höhe von € 14.539,- zugesprochen. Im Verfahren geht es um einen VW-Golf, der mit dem Nachfolgemotor des „Skandalmotors“ EA189 ausgestattet ist. Im Fahrzeug sollen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden sein.

Zunehmend mehr Gerichte sprechen Schadensersatz auch beim EA288 zu

Immer mehr Gerichte sprechen auch beim Nachfolgemotor des EA189 Schadensersatz zu. Beim Nachfolgemodell handelt es sich um den Motortyp EA288. Die unzulässige Abschalteinrichtung ermöglicht die Einhaltung der EU6-Abgasnorm durch eine sogenannte Fahrkurvenerkennung. Diese stellt die Motorsoftware das Abgasreinigungssystem speziell für den sich anschließenden Testzyklus ein. Damit werden Ausgangsbedingungen geschaffen, die im realen Fahrbetrieb nicht dauerhaft aufrecht erhalten werden können.

Diesel-Skandal 2.0 im Vormarsch – Klagen lohnt sich!

Erneut ist es unserer Kanzlei gelungen, ein weiteres Gericht von den Schadensersatzansprüchen unserer Mandantschaft zu überzeugen. Der Diesel-Skandal 2.0 rund um den EA288-Dieselmotor nimmt zunehmend an Fahrt auf. Ihre Klage kann sich lohnen, wir beraten Sie gerne.

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