OLG Köln bestätigt Schadensersatzanspruch beim VW T5

Das OLG Köln spricht unserem Mandanten (Az. I-25 U 91/20) einen Schadensersatz in Höhe von € 48.000,- zu. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um ein Wohnmobil der Marke VW. Das Wohnmobil des Klägers ist mit dem Skandalmotor EA189 ausgestattet, welcher – so das Gericht – ebenfalls mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen ist.

Entschädigung auch ohne offiziellen KBA-Rückruf

Obwohl es für den VW T5 nie einen offiziellen Rückruf vom Kraftfahrtbundesamt gab, sprach das Gericht unserem Mandanten Schadensersatz zu. Das Wohnmobil ist nämlich mit dem selben Motor (EA189) ausgestattet, wie auch andere VW-Fahrzeuge mit offiziellem KBA-Rückruf. Der Vorteil: Da es für dieses Modell bislang keinen offiziellen Rückruf gab, ist auch keine Verjährung eingetreten. „Ich rate jedem, der einen T5 sein Eigen nennt, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen,“ sagt Dr. Marco Rogert, dessen Kanzlei diesen Prozess in Köln geführt hat.

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