Fiat-Abgasskandal: Abschalteinrichtungen in Sunlight-Wohnmobil


Das Oberlandesgericht Naumburg hat am 15. September 2023 entschieden, dass Stellantis, der Mutterkonzern von Fiat-Chrysler, im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal Schadensersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises für ein betroffenes Wohnmobil zahlen muss (Az.: 8 U 24/23).

Thermofenster in Sunlight-Wohnmobil nachgewiesen

In diesem Fall wurden illegale Abschalteinrichtungen darunter auch das sog. Thermofenster in einem Sunlight-Wohnmobil festgestellt, dessen Basisfahrzeug ein Fiat Ducato ist. Das Gericht stützt sich auf eine neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Juni 2023. Laut dieser neuen Rechtsprechung reicht bereits fahrlässiges Handeln der Hersteller aus, um Ansprüche der Verbraucher auf Schadensersatz zu rechtfertigen.

Schadensersatz: 10 Prozent des Kaufpreises

Der Kläger hatte sein Wohnmobil im Juli 2020 gekauft und forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das Landgericht (LG) Halle wies die Klage ab, da ein Rückruf des KBAs (Kraftfahrtbundesamt) oder der italienischen Aufsichtsbehörde MIT bislang nicht vorliegen. In der Berufungsinstanz beim OLG Naumburg hatte der Kläger teilweise Erfolg. Ihm wurden 10 Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz zugesprochen. Das OLG Naumburg entschied, dass die verbauten Abschalteinrichtungen fahrlässig installiert wurden.

Italienische Aufsichtsbehörde MIT

Da die italienische Aufsichtsbehörde MIT bislang nicht tätig wurde, obwohl die Abgasnormen nachweislich überschritten werden, stellte das OLG Naumburg ein nicht vollziehbares Verständnis der geltenden Normen und Regelungen fest. Im Rahmen der Festsetzung der Schadensersatzhöhe stufte das Oberlandesgericht das Risiko einer behördlichen Anordnung aufgrund der bisherigen Praxis des MIT als gering ein. Dennoch wurde der Verstoß gegen die Abgasnormen von Seiten des deutschen Gerichts als erheblich angesehen und das Verschulden des Herstellers als mittelschwer eingestuft.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt seit Sommer 2020 im Fiat-Abgasskandal und durchsuchte die Geschäftsräume. Bislang wurden keine Ergebnisse veröffentlicht. Insbesondere Wohnmobile sind von diesem Skandal betroffen, da die meisten Hersteller auf den Fiat Ducato als Basisfahrzeug setzen. 2020 sprach die Staatsanwaltschaft von etwa 200.000 Caravans, die betroffen sind. Der Fiat-Diesel Multijet soll durch verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte lediglich während der Tests auf dem Prüfstand einhalten, jedoch nicht im alltäglichen Straßenverkehr. Diese Abschalteinrichtungen umfassen einen sogenannten Timer, der die Abgasreinigung nach 21 Minuten abschaltet, sowie das Thermofenster, das die Abgasregulierung in Abhängigkeit von der Außentemperatur steuert. Unabhängige Abgastests und Überprüfungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) belegen die Abschaltung der Abgasreinigung.

BGH senkt die Hürden für erfolgreiche Verbraucherklagen

Die neue Diesel-Rechtsprechung des BGHs senkt die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen erheblich, da nun der Nachweis fahrlässigen Handelns der Auto- und Wohnmobilhersteller genügt, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Weitere Wohnmobil-Verfahren im Zuge des Dieselskandals folgen im November 2023 vor dem BGH. Die Frage nach dem fahrlässigen oder möglicherweise vorsätzlichen und sittenwidrigen Verhalten von Stellantis/Fiat-Chrysler wird juristisch aufgeklärt. Bei einer Verurteilung wegen Vorsatzes und Sittenwidrigkeit wird die komplette Rückabwicklung des Kaufvertrags abzüglich einer Nutzungsentschädigung möglich.

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