Abgasskandal Rechtsweg

Neue Richtlinie zur EU-Sammelklage

Europäische Union stärkt die Verbraucherechte.

Mit der europäischen Sammelklage können Verbraucher ihre Rechtsansprüche gegen Unternehmen künftig leichter durchsetzen. Eine neue EU-Richtlinie zu Kollektivklagen sieht vor, dass Verbraucherschutzorganisationen künftig direkt Schadenersatz einklagen können und geht damit deutlich weiter als die Musterfeststellungsklage in Deutschland.

Mit dem neuen Instrument Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen haben wir 2018 juristisches Neuland betreten und Rechtsgeschichte geschrieben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im März 2020 mit unserer Unterstützung einen bahnbrechenden außergerichtlichen Vergleich  mit Entschädigungen für mehr als 200.000 geprellte Autokäufer im Diesel-Abgasskandal ausgehandelt. Jetzt werden Sammelklagen, die sonst bislang nur in Frankreich, Italien und Spanien möglich sind, auch auf europäischer Ebene Realität.

Diesel-Abgasskandal gab den Anstoss für Europäische Initiative

Die EU-Kommission hatte 2018 unter dem Eindruck des VW-Abgasskandals vorgeschlagen, Sammelklagen europaweit zu ermöglichen. „Fälle wie Dieselgate haben gezeigt, dass es höchste Zeit ist, den Verbrauchern Instrumente zu geben, mit denen sie ihre Rechte durchsetzen können,“ brachte es Justiz- und Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourová auf den Punkt. Am 22. Juni 2020 haben sich die EU-Staaten und das Europaparlament auf die Richtlinie für europäische Verbandsklagen geeinigt. Die EU-Staaten müssen sie nun innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umsetzen.

Europaweite Verbandsklagen bei vielen Verbraucherschutzthemen möglich

Verbraucher in Europa können ihre Rechte damit künftig besser durchsetzen. Denn die Verbandsklage ermöglicht es Verbraucherschutzorganisationen, Klagen von Kunden wegen Verletzung von Verbraucherschutzvorschriften in der EU zu bündeln und ein Unternehmen im Namen der Geschädigten beispielsweise auf Schadenersatz, Rückabwicklung, Nacherfüllung oder Unterlassung zu verklagen. Das gilt bei zentralen Verbraucherschutzthemen, bei Finanzdienstleistungen, Datenschutz, Telekommunikation, Verkehr, Energie, Umwelt und Gesundheit und umfasst ausdrücklich auch die Rechte von Flug- und Zugreisenden.

EU-Sammelklage beseitigt Schwachpunkt der Musterfeststellungsklage

Die europäische Sammelklage bietet Verbrauchern größere Vorteile als die Musterfeststellungklage in Deutschland. Hierzulande können Verbraucherschutzorganisationen nur gerichtlich feststellen lassen, dass ein Unternehmen seine Kunden geschädigt hat. Ihre Entschädigungen müssen die Kunden dann jedoch individuell einklagen. Die europäische Lösung sieht nun vor, dass die klageberechtigten Verbraucherschutzorganisationen im Namen der Verbraucher direkt Entschädigungen erstreiten können. 

„Bei der Musterfeststellungsklage konnten sich Verbraucher in Deutschland erstmals gemeinsam gegen einen Betrug zur Wehr setzen. Vor diesem Hintergrund ist die neue EU-Sammelklage ein Meilenstein für den Verbraucherschutz in Europa. Zumal sie einen Schwachpunkt der Musterfeststellungsklage beseitigt und direkte Lösungen vorsieht, zum Beispiel Schadenersatzzahlungen. Unternehmen werden es sich daher künftig genauer überlegen, ihre Kunden so beharrlich zu täuschen, wie es die Autokonzerne im Diesel-Abgasskandal getan haben.“

Partner Dr. Marco Rogert

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