Krankentagegeld

Krankentagegeld gekürzt – BGH erklärt nachträgliche Kürzungsklauseln für unwirksam

Was das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2026 für Versicherte mit Krankentagegeldversicherung bedeutet

Ihr Krankentagegeld wurde wegen gesunkenen Einkommens gekürzt? Dann lohnt sich ein genauer Blick auf Ihre Vertragsbedingungen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.05.2026 (Az. IV ZR 27/25) entschieden, dass ein Versicherer eine unwirksame Herabsetzungsklausel nicht ohne Weiteres durch eine neue Kürzungsregelung ersetzen darf. Rogert & Ulbrich prüft, ob Ihre Kürzung wirksam war.

Worum es geht: Herabsetzung des Krankentagegeldes bei gesunkenem Einkommen

Die Krankentagegeldversicherung soll den Verdienstausfall während einer Arbeitsunfähigkeit ausgleichen. Viele Verträge enthielten eine Klausel, nach der der Versicherer das Krankentagegeld und den Beitrag herabsetzen durfte, wenn das Nettoeinkommen der versicherten Person dauerhaft sank. Diese Regelung entsprach § 4 Abs. 4 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009).

Bereits mit Urteil vom 06.07.2016 (Az. IV ZR 44/15) hatte der Bundesgerichtshof diese Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) für unwirksam erklärt. Für Versicherer bedeutete das: Sie konnten sich auf die Herabsetzungsklausel nicht mehr berufen.

Ihr Versicherer hat das Krankentagegeld unter Hinweis auf Ihr Einkommen gekürzt? Prüfen Sie, auf welcher Klausel die Kürzung beruht.

Der Fall: Ersatzklauseln per Anpassungsmitteilung

Der Versicherer im aktuellen Verfahren reagierte auf das Urteil von 2016. Im Jahr 2018 ersetzte er die unwirksame Klausel durch eine neue Bestimmung und teilte dies seinen Versicherungsnehmern mit einer Anpassungsmitteilung mit. Zugleich ergänzte er die Tarifbedingungen um Regeln zur Bestimmung des maßgeblichen Nettoeinkommens. Die neuen Bestimmungen sollten ihm erneut ermöglichen, das Krankentagegeld bei geringerem Einkommen anzupassen.

Ein als qualifizierte Einrichtung anerkannter Verbraucherschutzverband klagte gegen diese Ersatzklauseln auf Unterlassung. Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln wiesen die Klage ab. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidungen auf und gab dem Verband recht.

Ein Änderungsschreiben Ihres Versicherers bedeutet nicht, dass die neuen Bedingungen wirksam sind. Lassen Sie solche Mitteilungen prüfen.

Die Entscheidung des BGH: Keine wirksame Klauselersetzung

Ein Versicherer darf eine unwirksame Bestimmung in bestehenden Verträgen nur unter den engen Voraussetzungen des § 164 VVG ersetzen. In der Krankenversicherung gilt das über § 203 Abs. 4 VVG. Die Ersetzung ist danach nur zulässig, wenn sie zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder wenn das Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Der Bundesgerichtshof verneinte beide Voraussetzungen. Die wesentlichen Gründe:

  • Keine Notwendigkeit: Der Vertrag kann auch ohne Herabsetzungsklausel sinnvoll fortgeführt werden. Eine Ersetzung setzt voraus, dass das Festhalten am lückenhaften Vertrag für den Versicherer unzumutbar wäre.
  • Keine unzumutbare Härte: Die Krankentagegeldversicherung ist eine Summenversicherung. Dass Leistung und tatsächliches Nettoeinkommen auseinanderfallen können, begründet für den Versicherer keine unzumutbare Härte.
  • Prämienverhältnis unberührt: Das Verhältnis von Leistung und Beitrag bleibt durch den Wegfall der Klausel unverändert.
  • Überprüfung im Verbandsverfahren: Verbraucherverbände können gerichtlich klären lassen, ob eine Bedingungsanpassung wirksam war. Das schützt Versicherte vor einer nur scheinbaren Bindung an unwirksame Bedingungen.

Der Versicherer darf sich auf die streitigen Klauseln nicht mehr berufen, soweit er sie im Wege der Bedingungsanpassung in bestehende Verträge einbezogen hat.

Der Versicherer beruft sich auf neue Bedingungen aus einer Anpassungsmitteilung? Lassen Sie prüfen, ob diese Sie überhaupt binden.

Was das Urteil für Ihr Krankentagegeld bedeutet

Das Urteil bedeutet nicht, dass jede einkommensabhängige Kürzung des Krankentagegeldes unzulässig ist. Entscheidend ist, auf welcher Grundlage gekürzt wurde. Folgende Punkte sollten geprüft werden:

  • Ursprünglicher Vertrag: Welche Bedingungen galten bei Vertragsschluss? Enthielt der Vertrag bereits die alte Herabsetzungsklausel?
  • Spätere Änderungsmitteilungen: Wurden Bedingungen nachträglich durch eine Anpassungsmitteilung geändert?
  • Grundlage der Kürzung: Auf welche Klausel stützt der Versicherer die Herabsetzung?
  • Zeitpunkt der Kürzung: Wann wurde das Krankentagegeld herabgesetzt und in welcher Höhe?
  • Vereinbarte Neuregelung: Hat die versicherte Person einer Vertragsänderung ausdrücklich zugestimmt?

Wurde die Kürzung auf eine unwirksam ersetzte Klausel gestützt, können sich Ansprüche auf bislang nicht gezahltes Krankentagegeld ergeben. Auch ein angepasster Beitrag kann zu überprüfen sein. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Rechtsanwalt für Krankentagegeldversicherung.

Mögliche Nachzahlungsansprüche unterliegen der Verjährung. Warten Sie mit der Prüfung nicht zu lange.

Betrifft das Urteil auch andere Versicherer?

Das Urteil richtet sich unmittelbar gegen den beklagten Versicherer und die dort verwendeten Klauseln. Nach der Entscheidung von 2016 haben auch andere Krankenversicherer ihre Bedingungen zur Herabsetzung des Krankentagegeldes überarbeitet. Die vom Bundesgerichtshof formulierten Maßstäbe für eine Klauselersetzung nach § 164 VVG gelten allgemein.

Ob eine Kürzung bei Ihrem Versicherer angreifbar ist, hängt davon ab, wie und auf welcher Grundlage die Bedingungen geändert wurden. Eine Prüfung der Vertragsunterlagen und aller Änderungsmitteilungen schafft Klarheit. Hinweise zur Auslegung von Versicherungsbedingungen finden Sie auf unserer Seite zu Vertragsauslegung und Obliegenheitsverletzungen.

Auch wenn Ihr Versicherer nicht Partei des Verfahrens war, kann sich eine Prüfung lohnen. Halten Sie Ihre Vertragsunterlagen bereit.

So gehen Sie bei einer Kürzung des Krankentagegeldes vor

Sammeln Sie zunächst alle Vertragsunterlagen: den Versicherungsschein, die bei Vertragsschluss geltenden Bedingungen und sämtliche späteren Änderungsmitteilungen. Legen Sie außerdem das Schreiben vor, mit dem der Versicherer die Kürzung angekündigt oder umgesetzt hat.

Prüfen Sie, ob Sie einer Vertragsänderung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine einseitige Anpassungsmitteilung ist etwas anderes als eine vereinbarte Vertragsänderung. Notieren Sie, seit wann und in welcher Höhe Sie weniger Krankentagegeld erhalten.

Mit diesen Unterlagen lässt sich klären, ob die Kürzung wirksam war und welche Beträge gegebenenfalls nachgefordert werden können. Hinweise zum Vorgehen bei Streit mit dem Versicherer finden Sie auch auf unserer Seite zu Leistungsablehnungen durch Versicherer.

Ihr Krankentagegeld wurde gekürzt und Sie wissen nicht, auf welcher Grundlage? Lassen Sie es jetzt prüfen.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im Versicherungsrecht

Rogert & Ulbrich vertritt Versicherte bundesweit gegenüber privaten Krankenversicherern und Krankentagegeldversicherern. Die Kanzlei wird von Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich geführt und hat bereits über 40.000 Mandate übernommen. Im Versicherungsrecht prüfen wir regelmäßig die Wirksamkeit von Versicherungsbedingungen und Bedingungsanpassungen.

Wir prüfen Ihren Vertrag, alle Änderungsmitteilungen und die konkrete Grundlage der Kürzung. Außergerichtlich setzen wir Nachzahlungen und die Wiederherstellung des vereinbarten Tagessatzes gegenüber dem Versicherer durch. Wenn nötig, vertreten wir Sie auch vor Gericht.

Ihr Versicherer hat das Krankentagegeld wegen gesunkenen Einkommens herabgesetzt? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.rdert immer neue Unterlagen? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Kürzung des Krankentagegeldes