Vertragsauslegung und Obliegenheitsverletzungen – Ihre Rechte gegenüber dem Versicherer
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Vertragsauslegung im Versicherungsrecht

Der Inhalt eines Versicherungsvertrags ist für Versicherungsnehmer häufig schwer verständlich. Versicherungsbedingungen enthalten zahlreiche Klauseln, deren tatsächliche Bedeutung sich oft erst im Schadenfall zeigt – etwa nach einem Unfall, einer schweren Erkrankung oder bei Eintritt der Berufsunfähigkeit. Kommt es zu Streitigkeiten über die Auslegung des Vertrags, vertreten Versicherer häufig eine enge Interpretation, die zulasten des Versicherungsnehmers geht.

Unsere Kanzlei prüft Versicherungsverträge umfassend und bewertet die Vertragsauslegung nach den Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dabei zeigt sich in der Praxis regelmäßig, dass unklare, missverständliche oder widersprüchliche Klauseln von Versicherern einseitig ausgelegt werden, um Leistungen zu kürzen oder ganz zu verweigern. Solche Klauseln gehen jedoch regelmäßig zulasten des Versicherers. Ziel ist es, eine rechtssichere Auslegung zu erreichen und bestehende Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers konsequent durchzusetzen.

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Unklare Klauseln und ihre rechtliche Bewertung

Viele Versicherungsverträge enthalten Klauseln, die für Versicherungsnehmer nicht eindeutig verständlich sind. In der Praxis berufen sich Versicherer häufig auf solche Regelungen, um Leistungen zu reduzieren oder vollständig abzulehnen. Typische Beispiele sind weit gefasste Risikoausschlüsse, unklare Definitionen von Versicherungsfällen oder mehrdeutige Formulierungen zu Leistungsvoraussetzungen.

Gerade bei der Vertragsauslegung ist eine juristische Prüfung entscheidend. Unsere Tätigkeit im Versicherungsrecht umfasst die rechtliche Bewertung unklarer Klauseln sowie deren Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben. Dabei wird geprüft, ob die Auslegung des Versicherers rechtlich zulässig ist oder ob dem Versicherungsnehmer ein weitergehender Anspruch aus der Versicherung zusteht.

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Vorwurf der Obliegenheitsverletzung

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung. Versicherer machen geltend, der Versicherungsnehmer habe gegen vertragliche Pflichten verstoßen – etwa durch angeblich falsche oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss oder im Schadenfall. In der Praxis betrifft dies beispielsweise Gesundheitsfragen, Schadenmeldungen oder Mitwirkungspflichten.

Nach Auffassung des Versicherers soll eine solche Obliegenheitsverletzung häufig zum vollständigen oder teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Nach den Vorgaben des VVG ist jedoch nicht jede Obliegenheitsverletzung automatisch leistungsrelevant.

Unsere Kanzlei prüft, ob tatsächlich eine wirksame Obliegenheit bestand, ob diese verletzt wurde und ob der Versicherer sich rechtlich darauf berufen darf. In vielen Fällen erweisen sich entsprechende Vorwürfe als unbegründet oder rechtlich nicht ausreichend, um eine Leistungsablehnung zu rechtfertigen.

Verteidigung gegen unberechtigte Leistungsablehnungen

Wird eine Leistung wegen einer angeblichen Obliegenheitsverletzung verweigert, vertreten wir Versicherungsnehmer konsequent gegenüber dem Versicherer. Unsere rechtliche Prüfung umfasst insbesondere die vertraglich geregelten Obliegenheiten, den zeitlichen Zusammenhang zur behaupteten Pflichtverletzung sowie die Frage, ob dem Versicherer tatsächlich ein konkreter Nachteil entstanden ist.

Gerade bei komplexen Sachverhalten – etwa bei langwierigen Krankheitsverläufen oder umfangreichen Schadenereignissen – ist eine strukturierte anwaltliche Vertretung entscheidend. Unsere Kanzlei setzt sich dafür ein, dass Versicherer Obliegenheitsverletzungen nicht pauschal als Ablehnungsgrund nutzen, sondern ihrer Leistungspflicht aus der Versicherung nachkommen.

Bedeutung von Obliegenheiten im Versicherungsvertrag

Obliegenheiten sind Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers, die im Versicherungsvertrag oder gesetzlich im VVG geregelt sind. Sie sollen dem Versicherer ermöglichen, Risiken zutreffend einzuschätzen und Schäden ordnungsgemäß zu prüfen. In der Praxis werden diese Regelungen jedoch häufig herangezogen, um Leistungen aus der Versicherung zu kürzen oder ganz abzulehnen.

Unsere Kanzlei prüft, ob eine Obliegenheit tatsächlich wirksam vereinbart wurde und ob dem Versicherungsnehmer überhaupt ein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann. Nicht jede vermeintliche Verletzung rechtfertigt eine Leistungsreduzierung oder den Wegfall des Versicherungsschutzes.

Nachvertragliche Obliegenheiten und ihre Grenzen

Besondere Bedeutung haben sogenannte nachvertragliche Obliegenheiten, etwa Mitwirkungs- oder Aufklärungspflichten nach Eintritt des Versicherungsfalls. Versicherer behaupten häufig, der Versicherungsnehmer habe durch verspätete Schadenmeldungen, fehlende Unterlagen oder unvollständige Angaben eine Obliegenheitsverletzung begangen.

Nach dem VVG ist jedoch entscheidend, ob diese Verletzung tatsächlich kausal für die Leistungsprüfung oder die Schadenshöhe war. Unsere Kanzlei bewertet, ob der Versicherer sich rechtlich auf eine Obliegenheitsverletzung berufen darf oder ob die Leistung aus der Versicherung weiterhin geschuldet ist.

Wir stehen an Ihrer Seite

Vorwürfe einer Obliegenheitsverletzung oder Streitigkeiten über die Vertragsauslegung stellen Versicherungsnehmer vor erhebliche rechtliche Herausforderungen. Unsere Kanzlei begleitet Sie durch diese Auseinandersetzungen mit dem nötigen Fachwissen und der erforderlichen Durchsetzungsstärke.

Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag, bewerten Obliegenheiten nach dem VVG und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer – mit dem klaren Ziel, unberechtigte Leistungsablehnungen abzuwehren und Ihre Ansprüche aus der Versicherung zu sichern.

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