Solarrecht – Ihre Rechte bei Problemen mit Photovoltaikanlagen
jetzt Rechtsanwalt beauftragen

Was Eigentümer von Solaranlagen über Mängel, Minderertrag, Finanzierung und Anbieterinsolvenz wissen sollten

Ihre Photovoltaikanlage liefert zu wenig Strom, zeigt technische Mängel oder der Anbieter ist insolvent? Dann haben Sie je nach Vertrag Anspruch auf Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung. Rogert & Ulbrich prüft Ihren Vertrag, die Zusagen des Verkäufers und die tatsächliche Leistung Ihrer Anlage. Wir setzen Ihre Ansprüche bundesweit durch.

Unsere Fachgebiete

Solaranlage bringt zu wenig Ertrag

Ihre Solaranlage erzeugt deutlich weniger Strom als versprochen oder die Einsparung bleibt weit hinter der Kalkulation zurück? Dann können Mängelrechte oder Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung bestehen.

Mängelhaftung bei Photovoltaikanlagen

Wir beraten Sie zu Ihren Rechten bei Mängeln an Photovoltaikanlagen, einschließlich Nachbesserung, Ersatzlieferung, Schadensersatz und Garantie. Lassen Sie sich von uns zu allen relevanten Fristen und rechtlichen Optionen im Kauf- oder Werkvertrag unterstützen.

Solarfirma insolvent?

Ihr Solaranbieter ist insolvent und die Anlage ist bezahlt, aber unfertig oder mangelhaft? Ihre Ansprüche sind damit nicht automatisch verloren. Neben der Anmeldung zur Insolvenztabelle können Hersteller, Bürgen, Finanzierer oder Vermittler haften. Rogert & Ulbrich prüft, gegen wen Sie vorgehen können, und setzt Ihre Rechte durch.

1
2
3

Solarrecht: Wenn die Photovoltaikanlage nicht hält, was versprochen wurde

Hunderttausende Haushalte haben in den vergangenen Jahren eine Solaranlage gekauft. Viele Anlagen wurden über Außendienst, Onlineportale oder Vertriebspartner verkauft, oft mit Ertragsprognosen, Einsparversprechen und kurzen Amortisationszeiten. In der Praxis zeigt sich häufig: Die Anlage bringt weniger Strom als berechnet, Komponenten fallen aus oder der Anbieter ist nicht mehr erreichbar.

Das Solarrecht ist kein eigenes Gesetzbuch. Es verbindet mehrere Rechtsgebiete: das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht des BGB, das Verbraucherrecht mit seinen Widerrufsregeln, das Energierecht mit EEG und Solarspitzengesetz, das Insolvenzrecht und das Recht der Verbraucherfinanzierung. Welche Regeln greifen, hängt davon ab, wie Ihr Vertrag gestaltet ist und was genau schiefgelaufen ist.

Zusätzlichen Druck bringt die geplante Reform des EEG. Nach dem Regierungsentwurf, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab dem 1. Januar 2027 entfallen. Viele Anbieter werben deshalb mit knappen Fristen. Wer unter Zeitdruck unterschreibt, sollte Angebot und Wirtschaftlichkeitsberechnung besonders sorgfältig prüfen lassen.

Ihre Anlage bleibt hinter den Zusagen zurück? Lassen Sie prüfen, ob Sie das hinnehmen müssen.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Kaufvertrag oder Werkvertrag: Warum die Vertragsart über Ihre Rechte entscheidet

Ob Sie einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder einen Werkvertrag abgeschlossen haben, ist die zentrale Weichenstellung im Solarrecht. Entscheidend ist nicht die Überschrift des Vertrags, sondern der Schwerpunkt der Leistung. Steht die Lieferung der Komponenten im Vordergrund, gilt in der Regel Kaufrecht. Schuldet der Anbieter die Planung und Errichtung einer funktionsfähigen Anlage mit Eingriffen in das Gebäude, spricht vieles für einen Werkvertrag.

Die Unterscheidung hat erhebliche Folgen für die Verjährung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Aufdachanlage, die fest mit dem Gebäude verbunden ist und für die in die Gebäudesubstanz eingegriffen wurde, als Arbeit an einem Bauwerk gelten kann. Dann verjähren Mängelansprüche erst nach fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Beim reinen Kauf von Komponenten hat der BGH dagegen die zweijährige Frist angewendet (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Welche Frist für Sie gilt, ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Zuerst können Sie Nacherfüllung verlangen: Der Anbieter muss den Mangel beseitigen oder mangelfreie Komponenten liefern (§ 439 BGB, § 635 BGB). Scheitert die Nacherfüllung oder wird sie verweigert, können Sie den Preis mindern (§ 441 BGB, § 638 BGB) oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB). Daneben kommt Schadensersatz in Betracht, etwa für entgangenen Stromertrag, Gutachterkosten oder Folgeschäden am Dach (§§ 280, 281 BGB). Beim Werkvertrag dürfen Sie den Mangel nach erfolglosem Fristablauf zudem selbst beseitigen lassen und die Kosten verlangen (§ 637 BGB).

Die Vertragsart bestimmt, wie viel Zeit Ihnen bleibt. Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, bevor Fristen ablaufen.

Unsere Leistungen im Solarrecht

Wir vertreten Eigentümer von Photovoltaikanlagen in allen typischen Konfliktlagen. Die folgenden Schwerpunkte zeigen, wo wir ansetzen:

Solaranlage mangelhaft

Defekte Module, ein ausfallender Wechselrichter, ein Speicher ohne die zugesagte Kapazität oder Montagefehler am Dach: Wir prüfen, ob ein Mangel im Rechtssinn vorliegt, und setzen Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt durch. Weitere Informationen zu Ihren Rechten bei einer mangelhaften Solaranlage finden Sie hier.

Zu geringer Ertrag und falsche Wirtschaftlichkeitsberechnung

Bleibt der Stromertrag dauerhaft hinter der Prognose zurück oder geht die Rechnung aus Eigenverbrauch, Einsparung und Amortisation nicht auf, kann ein Mangel oder ein Beratungsfehler vorliegen. Weitere Informationen zu Ihren Ansprüchen, wenn die Solaranlage zu wenig Ertrag bringt, finden Sie hier.

Solarfirma insolvent

Ist der Anbieter pleite, sind Ihre Ansprüche nicht automatisch verloren. Wir melden Forderungen zur Insolvenztabelle an und prüfen, ob Hersteller, Bürgen, Finanzierer oder Vermittler haften. Weitere Informationen zum Vorgehen, wenn Ihre Solarfirma insolvent ist, finden Sie hier.

Finanzierte Solaranlage

Viele Anlagen werden über einen Kredit bezahlt, den der Anbieter vermittelt hat. Bei verbundenen Verträgen können Sie Einwendungen gegen den Verkäufer auch der Bank entgegenhalten. Für Fragen rund um Kreditverträge steht Ihnen zusätzlich unser Team im Bankrecht zur Seite.

Sie wissen nicht, welcher Bereich auf Ihren Fall zutrifft? Schildern Sie uns Ihre Situation, wir ordnen sie rechtlich ein.

Typische Probleme mit Photovoltaikanlagen

In unserer Praxis begegnen uns immer wieder dieselben Fallkonstellationen:

  • Minderertrag: Die Anlage erzeugt über Monate deutlich weniger Strom als prognostiziert, obwohl das Wetter keine Erklärung liefert.
  • Defekte Module: Hotspots, Mikrorisse oder Leistungsverluste führen dazu, dass Module unter der zugesagten Leistung bleiben.
  • Wechselrichter und Speicher: Der Wechselrichter schaltet ab oder der Batteriespeicher erreicht die vereinbarte Kapazität nicht.
  • Andere Komponenten als vereinbart: Statt der beworbenen Markenprodukte wurden günstigere oder leistungsschwächere Bauteile verbaut.
  • Montagefehler: Fehlerhafte Befestigung oder Dachdurchdringungen verursachen Undichtigkeiten und Folgeschäden am Gebäude.
  • Unrealistische Kalkulation: Eigenverbrauchsquote, Strompreissteigerung oder Einspeiseerlöse wurden zu optimistisch angesetzt.

Treten Folgeschäden am Dach auf, kann neben dem Anbieter auch die Gebäudeversicherung betroffen sein. Wie wir Sie gegenüber dem Versicherer unterstützen, lesen Sie auf unserer Seite zur Gebäudeversicherung.

Erkennen Sie Ihr Problem wieder? Dokumentieren Sie den Zustand jetzt und lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen.

Finanzierung, Widerruf und Garantie: Weitere Ansatzpunkte

Neben den Mängelrechten gibt es weitere Hebel, die oft übersehen werden. Wurde die Anlage über einen Kredit finanziert, den der Anbieter vermittelt hat, liegt häufig ein verbundener Vertrag vor. Dann können Sie Einwendungen aus dem Kaufvertrag auch gegenüber der Bank geltend machen (§ 359 BGB). Ein wirksamer Widerruf des Kaufvertrags kann sich zudem auf den Kreditvertrag erstrecken (§ 358 BGB).

Haben Sie den Vertrag an der Haustür, auf einer Messe außerhalb fester Geschäftsräume oder ausschließlich online geschlossen, kann Ihnen ein Widerrufsrecht zustehen. Die Frist beträgt grundsätzlich 14 Tage (§ 355 BGB). Wurden Sie nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sie sich auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Ob ein Widerrufsrecht besteht, hängt von der Vertragsgestaltung ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung geben viele Hersteller Produkt- und Leistungsgarantien auf Module, Wechselrichter und Speicher. Diese Garantien bestehen eigenständig neben Ihren Rechten gegenüber dem Verkäufer (§ 443 BGB). Gerade bei einer Insolvenz des Anbieters werden sie wichtig.

Vertrag an der Haustür unterschrieben oder über den Anbieter finanziert? Prüfen Sie jetzt, ob Widerruf oder Einwendungsdurchgriff möglich sind.

So gehen Sie bei Problemen mit Ihrer Solaranlage richtig vor

Mit den richtigen ersten Schritten verbessern Sie Ihre Position deutlich. Bewahren Sie Vertrag, Angebot, Ertragsprognose, Datenblätter, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Finanzierungsunterlagen vollständig auf. Exportieren Sie regelmäßig die Daten aus Ihrem Monitoring oder notieren Sie die Zählerstände mit Datum. Mängel zeigen Sie dem Anbieter schriftlich an, beschreiben sie genau und setzen eine angemessene Frist zur Beseitigung.

Lassen Sie ohne rechtliche Prüfung keine Dritten an der Anlage reparieren, denn sonst wird der Nachweis des ursprünglichen Mangels schwieriger. Auch Kulanzangebote und Vergleiche sollten Sie nicht vorschnell unterschreiben, weil Sie damit auf weitergehende Ansprüche verzichten können. Behalten Sie zudem die Verjährung im Blick: Verhandlungen hemmen sie nur, solange sie tatsächlich geführt werden (§ 203 BGB).

Jeder Monat ohne Prüfung kostet Ertrag und kann Fristen verkürzen. Handeln Sie, solange Ihre Ansprüche durchsetzbar sind.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Solarrecht

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im Solarrecht

Rogert & Ulbrich ist eine bundesweit tätige Kanzlei für die Durchsetzung wirtschaftlicher Verbraucheransprüche. Die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich haben mit ihrem Team über 40.000 Mandate übernommen und mehr als 25.000 Klagen eingereicht. Im Solarrecht verbinden wir Erfahrung im Kauf- und Werkvertragsrecht mit dem Blick für technische Zusammenhänge und für die Vertriebspraxis der Solarbranche.

Wir prüfen Ihren Vertrag, das Angebot, die Ertragsprognose, Rechnungen, Finanzierungsunterlagen und den bisherigen Schriftverkehr. Außergerichtlich setzen wir Ihre Forderungen gegenüber Verkäufer, Installateur, Hersteller, Finanzierer oder Insolvenzverwalter durch. Wenn nötig, führen wir das selbständige Beweisverfahren und die Klage vor Gericht. Mandatsannahme und Korrespondenz laufen vollständig digital, Ihre Online-Akte ist jederzeit abrufbar.

Ihre Photovoltaikanlage bringt nicht die versprochene Leistung, ist mangelhaft oder der Anbieter ist insolvent? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

EXO - Neuanfrage

Ihr Anliegen

Sind Sie Rechtsschutzversichert?

Sind Sie Rechtsschutzversichert?

Angaben zu Ihrer Person

Anrede
Titel
Datenschutzerklärung
AGB
Online Mandat
Die Online-Vergabe des Mandats ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit und eine schnellere Bearbeitung, da die Rechtsanwälte sofort außergerichtlich tätig werden können.

Dokumente für Mandatserteilung

Eine ausgefüllte Abschrift aller Dokumente erhalten Sie per E-Mail.
Vollmacht
Wertgebührenhinweis
Widerrufsbelehrung
Halten Sie die linke Maustaste gedrückt und ziehen Sie die Maus, um Ihre Unterschrift in das Feld zu zeichnen. Alternativ können Sie Ihren Finger oder einen kompatiblen Eingabestift verwenden, um Ihre Unterschrift auf dem Bildschirm zu zeichnen.

Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung erteilt, zahlen Sie selbstverständlich lediglich eine etwaige vereinbarte Selbstbeteiligung.

Aktenanlage

Bearbeitungsstatus

Uhrzeit Erstberatung
EHV
Erfolgshonorarvereinvarung

Maximale Dateigröße: 20MB

Kontakt

UTM patameter

Professionelle Beratung & Betreuung

Wir bieten Ihnen eine professionelle & umfassende Erstberatung im Bereich Erbrecht an. Nutzen Sie Ihre Chance & vermeiden Sie Fehler.