ARD zu Adgasskandal-Klagen

ARD-Beitrag – PlusMinus vom 11.11.2020 zu den Abgasskandal-Klagen

Doch noch Karnevalsbeginn?

Die Karnevalssession fällt aus. Trotzdem wähnt man sich beim Ansehen dieses Beitrags in einer solchen Sitzung oder in einer Satire-Sendung.

Die Kernaussage des Beitrags in der Sendung Plusminus vom 11.11.2020 zu den Klagen im Rahmen des Abgasskandals war, dass es eine regelrechte Klageindustrie gibt. Diese reicht immerwährend neue Klagen gegen Autohersteller ein und lähmt damit die deutschen Gerichte.
Gerichte müssten mittlerweile Abstellkammern zum Lagern von Akten umfunktionieren, Richter seien überlastet und kämpften sich wieder und wieder durch dieselben Klagen.

Doch dies ist nur die eine Seite der Medaille.

Der PlusMinus Beitrag zu den Klagen im Rahmen des Abgasskandals vom 11.11.2020

Warum werden diese Klagen überhaupt eingereicht?

Was der Beitrag verschweigt, ist die Frage nach dem „Warum“: Warum werden diese Klagen überhaupt eingereicht?

Die Antwort darauf ist sehr einfach – es liegt leider ausschließlich am Autohersteller.
Denn kein Autobauer, sei es Volkswagen, Audi oder Mercedes hat bislang ein Unrechtsbewusstsein in der Aufklärung des Abgasskandals an den Tag gelegt. Selbst nach dem klaren Urteil des BGH im Mai 2020 wurden Schadensersatzansprüche von betrogenen Kunden von Autoproduzenten nicht anerkannt.

Wäre dem so, wären die im Beitrag erwähnten Klagen gegen Audi und die damit einhergehenden Zustände am Landgericht in Ingolstadt gar nicht notwendig. Da die Audi AG aber keinerlei Anstalten macht, berechtigte und bestätigte Schadensersatzansprüche ihrer verärgerten Kunden anzuerkennen, muss der Konzern gerichtlich dazu gezwungen werden.


Es sind wohlgemerkt bereits tausendfach anerkannte Ansprüche, wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Die Vorschrift dazu ist der § 826 BGB. Diese Vorschrift ist ein sehr scharfes Schwert, jedoch mit hohen Anforderungen. Denn im Grunde ist diese Vorschrift die zivilrechtliche Aufarbeitung einer Straftat.

Obwohl dem VW-Konzern und seinen Tochterunternehmen wie die Audi AG ins Stammbuch geschrieben wurde, dass der Schadensersatzanspruch unter bestimmten Voraussetzungen gegeben ist, muss vom Geschädigten Klage eingereicht werden.

Die Quintessenz – Ohne Klage keine Entschädigung!

Was wären also geschädigte Verbraucher, wenn ihnen keine spezialisierten Anwaltskanzleien zur Seite stünden, um die Ansprüche geltend zu machen? Auch auf diese Frage gingen die Autoren des Beitrags mit keiner Silbe ein.

Wurde der Klage beim Landgericht stattgegeben und der Schadensersatzanspruch damit bestätigt, wird – anstatt die Niederlage einzugestehen – vom Konzern Berufung eingelegt.


Finanziell durchaus ein Vorteil für den Konzern, denn die wenigsten der Betroffenen können ihr Fahrzeug ungenutzt stehen lassen. Sie fahren es daher zwangsläufig weiter. So wächst mit jedem Kilometer die vom Halter zu tragende Nutzungsentschädigung an. Der Schadensersatz, den der Hersteller zu zahlen hat, verringert sich. Eine an Arroganz des vermeintlich Mächtigen kaum zu übertreffende Haltung.

Die Digitalisierung der Justiz wurde schlichtweg verschlafen.

Ein weiteres Problem innerhalb der Justiz wurde lediglich einseitig beleuchtet und das ist hausgemacht. Die dringend notwendige Digitalisierung der Justiz wurde in den letzten Jahren schlichtweg verschlafen. Zwar existiert seit gut 3 Jahren das sogenannte beA – das besondere Anwaltspostfach, welches einen verschlüsselten und sicheren elektronischen Briefverkehr innerhalb der Justiz – also auch zwischen Anwalt und Gericht – zulässt.  Allerdings wird jede Klage, jeder Schriftsatz, jede Anlage zum Schriftsatz ausgedruckt und in Papierform den Richterinnen und Richtern vorgelegt. Modernes Arbeiten geht anders.

E-Mail-Verkehr zwischen Anwälten und Gericht gibt es nur in wenigen Ausnahmefällen. Eine moderne Art der Kommunikation – Stichwort papierloses Büro – scheitert an der Zwanghaftigkeit der Justiz, alles elektronisch Vorgebrachte auf Papier auszudrucken. Dass man dann auf Abstellkammern zurückgreifen muss, ist klar. Und dass so Ressourcen gebunden werden, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, ist auch keine große Erkenntnis. Dass die Justiz zudem personell chronisch unterbesetzt ist, bedarf in diesem Zusammenhang keiner Erwähnung. Akten stapeln sich bereits seit Jahren und Verfahren dauern ewig. Das ist nichts Neues.

Wenn also halsstarrige Autohersteller Verbraucher dazu zwingen, Klagen einzureichen um berechtigte Schadensersatzansprüche zu stellen, wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, die Digitalisierung der Justiz voranzutreiben, schon allein um eine zeitgemäße Kommunikation und effizientes Arbeiten zu ermöglichen.

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