Hat Herbert Diess gelogen? Diese Frage wirft recht deutlich ein aktueller Artikel in Focus Online auf. Die Volkswagen AG hatte stets behauptet, in den EA288 Motoren und deren Softwaresteuerung gehe alles mit rechten Dingen zu. Mit einer beispiellosen Google-Kampagne versucht der Konzern, Geschädigte davon abzuhalten, wegen ihrer EA288-Fahrzeuge zu klagen.
VW immer mehr unter Druck
Tatsächlich scheint die Staatsanwaltschaft Braunschweig anderer Auffassung als Herr Diess zu sein. Ein der Redaktion von Focus Online vorliegender Bußgeldbescheid über 1 Mrd. EUR, der von der Volkswagen AG akzeptiert und bezahlt wurde, erstreckt sich nach dem Wortlaut nicht nur auf die bekannten EA189-Fahrzeuge von Volkswagen, Audi, Seat und Skoda bis 2.0 l Hubraum sondern auch auf den Nachfolgemotor EA 288 Gen 3, der in den Fahrzeugen derselben Hersteller verbaut wurde. Volkswagen hatte stets betont, die Sanktionen beträfen ausschließlich den US-amerikanischen Markt. Die von Focus Online veröffentlichten Textpassagen belegen jedoch das Gegenteil.
Damit ist dann wohl auch die Ad-Hoc-Mitteilung der Volkswagen AG falsch, in der es hieß, dass keine weiteren Fahrzeugtypen manipuliert worden seien. Das wiederum könnte enorme Konsequenzen haben, denn nicht wenige Gerichte meinen, dass die Ad-hoc-Mitteilung zum Entfall der Sittenwidrigkeit geführt habe. Ist die Mitteilung jedoch wieder eine Täuschung gewesen, wird dieses Argument nicht aufrecht zu erhalten sein.
Zudem wären Tausende Urteile objektiv falsch und es stellt sich die Frage, ob man nicht von einer erneuten sittenwidrigen Schädigung und einem Prozessbetrug ausgehen müsste, wenn sich die Manipulation der EA288 Gen 3 als wahr entpuppte.
Erfolgsaussichten im „Dieselskandal 2.0“ steigen stetig
Es bleibt spannend in diesem Wirtschaftskrimi. Aufgrund der veröffentlichten Feststellungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig haben sich die Chancen der EA288-Käufer jedoch nach unserer Einschätzung massiv gebessert, für ihren Schaden kompensiert zu werden. Weitere Informationen zur Thematik sowie eine nicht-abschließende Übersicht ergangener Urteile finden Sie auf unserer Internetseite unter https://ru.law/expertise/abgasskandal/ea288/.
Nehmen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung in Anspruch und lassen Sie Ihren Anspruch individuell prüfen.
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