Dieselskandal 2.0 – Schadensersatz bei VW Beetle

Ein weiterer Rückschlag für die VW AG im Dieselskandal 2.0: Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat die VW AG ein weiteres Mal aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadensersatz in Höhe von € 10.553,- verurteilt (Urt. 12.11.2021, Az. 8 U 46/21).

Der Kläger hatte den VW Beetle 2.0 TDI Cabrio im Juli 2018 gebraucht für € 29.770 gekauft. Der Wagen ist mit dem Motor EA288 mit einem NOx-Speicherkatalysator der Abgasnorm Euro 6 ausgestattet.

Zugeständnis durch Nichterscheinen im Dieselskandal 2.0?

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Der Senat sah in dem Nichterscheinen der VW-Anwälte ein Zugeständnis. Aufgrund einer Abschalteinrichtung hält das Fahrzeug nur auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte ein. Eine Software zum Zwecke der Erkennung des Prüfstands ist in Form der Fahrkurvenerkennung in den entsprechenden Fahrzeugen mit dem Motorentyp EA288 verbaut. Im realen Fahrbetrieb auf der Straße werden die Grenzwerte hingegen um ein Vielfaches überschritten.

Das OLG Naumburg hatte die VW AG bereits im April 2021 bei einem Golf VII mit dem Motor EA 288 zu Schadenersatz in Höhe von € 20.885,- verurteilt (Urt. 09.04.2021, Az. 8 U 68/20).

Klagen im Dieselskandal 2.0 um den EA288 erfolgversprechend

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich bei den Gerichten immer mehr durch. Ihre Chance vor Gericht gegen die VW AG stehen so gut wie noch nie. Weitere Informationen zur Thematik sowie eine nicht-abschließende Übersicht ergangener Urteile finden Sie auf unserer Internetseite unter https://ru.law/expertise/abgasskandal/ea288/

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