Justice

BGH Urteil: VW hat seine Kunden vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht

Volkswagen muss Schadensersatz zahlen.

Volkswagen hat seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und muss ihnen den Bruttokaufpreis der Fahrzeuge erstatten, allerdings abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die zurückgelegten Kilometer. Mit diesem Urteil schafft der Bundesgerichtshof (BGH) Rechtssicherheit für zigtausende Kläger. Den Volkswagen-Konzern dürfte die Entscheidung aus Karlsruhe teuer zu stehen kommen.

Fünf Jahre nach Bekanntwerden des VW-Dieselabgasskandals und drei Jahre nach unserem bundesweit ersten Urteil wegen des Abgasbetrugs im Januar 2017 in Hildesheim hat der BGH einen Meilenstein gesetzt: Als höchste Instanz hat der VI. Zivilsenat festgestellt, dass Volkswagen seine Kunden durch den Einbau von Abschalteinrichtungen nach § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat – und das über Jahre hinweg und strategisch geplant. Deshalb schuldet VW seinen Kunden Schadenersatz in Höhe des Bruttokaufpreises. Das gilt auch für Gebrauchtwagen. Dabei, so der Vorsitzende Richter Stephan Seiters, sei der Schaden bereits beim Vertragsschluss zum Kauf des manipulierten Fahrzeugs entstanden. Ein Software-Update ändere daran nichts. Im Rahmen des sogenannten Vorteilsausgleichs müssen sich geschädigte Kunden allerdings eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer anrechnen lassen, das deutsche Recht einen „Strafschadensersatz“ nicht vor. Das spart VW eine Menge Geld – und zwar umso mehr, je länger sich die Verfahren hinziehen.

„Das Urteil ist sehr erfreulich, aber keine Überraschung. Der Bundesgerichtshof ist bei seiner vorläufigen Einschätzung aus der mündlichen Verfahren am 5. Mai 2020 geblieben. Es setzt die Rechtsprechungslinie der meisten Oberlandesgerichte und Landgerichte fort und gibt unteren Instanzen eine klare Richtschnur. Eine herbe Enttäuschung für Volkswagen dürfte die klare Absage des BGH an die mantrahaft vorgetragene Rechtsauffassung des Autokonzerns sein, die Kunden hätten keinen Schaden erlitten. Bei allen noch offenen Fragen wird dieses Urteil dramatische Folgen haben. Denn im Abgasskandal stehen allein mehr als 100.000 Verfahren gegen VW Urteile aus. Vergleiche dürften künftig noch teurer werden – und das nicht nur für Volkswagen. Denn auch BMW, Daimler und andere Hersteller haben illegale Abschalteinrichtungen verbaut – und müssen jetzt mit Konsequenzen rechnen.“

Partner Dr. Marco Rogert

Wie VW versucht hat, Verfahren von dem BGH zu verhindert

Dass es nun endlich ein höchstrichterliches Urteil gibt, ist nicht zuletzt dem Durchhaltewillen des Käufers eines manipulierten VW-Sharan zu verdanken, der beharrlich und unbeirrt durch alle Instanzen vom Landgericht Koblenz bis zum BGH gegangen ist und sämtliche Vergleichsangebote von VW abgelehnt hat.

Mit einem tiefen Griff in die Unternehmensschatulle ist es dem Wolfsburger Autokonzern – ebenso wie der Daimler AG – bislang stets gelungen, höchstrichterliche Urteile zu verhindern und den größten Industrieskandal der Bundesrepublik zu einer schier unendlichen Geschichte auszudehnen.

Verfahren gegen VW vor dem Bundesgerichtshof standen bereits 2018 und 2019 an, doch in beiden Fällen zogen die Kläger kurz vor dem Start ihre Klage zurück, nachdem sie einen – wahrscheinlich großzügig dotierten – Vergleich mit VW geschlossen hatten. Ihre Rechtsauffassung haben die Karlsruher Richter 2019 dennoch in einem Hinweisbeschluss dargelegt. Darin vertraten sie die Auffassung, „dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte“.

BGH-Urteil schaffts Rechtssicherheit im Abgasskandal

Was bleibt noch ungeklärt?

Das heutige Grundsatzurteil des BGH bringt Klarheit und Rechtssicherheit in der zentralen Frage nach der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Weitere entscheidende Fragen sind aber noch offen geblieben: etwa nach deliktischen Zinsen, die Geschädigten von vielen Landgerichten und einigen Oberlandesgerichten zugesprochen wurden. Diese spannende, wirtschaftlich bedeutende Rechtsfrage wird in den weiteren, für Juli anberaumten Verhandlungsterminen geklärt werden. Ebenfalls offen bleiben die Fragen nach dem Verjährungsbeginn und damit dem Verjährungseintritt sowie die Frage, ob ein Fahrzeugerwerb nach Bekanntwerden des Abgasskandals in der Öffentlichkeit dennoch zu Schadenersatz berechtigt.

Wer profitiert vom BGH-Urteil?

Von der heutigen Entscheidung des BGH profitieren alle Kläger, in deren Verfahren es noch kein höchstrichterliches Urteil gibt, ebenso Verbraucher, die an der Musterfeststellungsklage gegen VW teilgenommen hatten, aber das Vergleichsangebot von VW nicht akzeptiert haben. Autokäufer, die bis heute nichts unternommen haben, können ebenfalls noch klagen. Für sie besteht allerdings ein erhöhtes Prozessrisiko, weil einige Gerichte von Verjährung ausgehen. Außerdem sind nicht nur Käufer von Dieselfahrzeugen mit EA189-Motoren betroffen. Auch weitere Motoren wurden manipuliert und neben VW haben auch BMW, Daimler und andere Hersteller ihre Kunden getäuscht.

„Endlich gibt es Rechtssicherheit für Millionen betrogene Dieselfahrer! Bei allen noch offenen Fragen wird das BGH-Urteil dramatische Folgen haben. Denn im Abgasskandal stehen allein mehr als 100.000 Verfahren gegen VW Urteile aus. Professor Dr. Marco Rogert, erklärt die Auswirkungen des BGH-Urteils auf laufende und zukünftige Klagen gegen die Automobilhersteller.“

Partner Dr. Marco Rogert

Das könnte Sie auch interessieren: