Zu den Voraussetzungen an einen Temperaturschaden bei Tiefkühlgut; qualifiziertes Verschulden bei Einsatz eines Kühlfahrzeuges ohne aktive Kühlung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt klar: Verstöße gegen die TLMV-Vorgaben zur Temperatur von Tiefkühlware während des Transports führen zu einem Verlust der Verkehrsfähigkeit. Der Frachtführer trägt die Verantwortung, ein geeignetes Kühlfahrzeug einzusetzen. Ein Fahrzeug ohne aktive Kühlung bei Verzögerungen stellt ein qualifiziertes Verschulden dar und kann zu erheblichen Haftungsfolgen führen.

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Bundesgerichtshof: Zum Beweis der ordnungsgemäßen Übernahme durch den Frachtführer bei (Tief-)Kühlgut

Der Bundesgerichtshof klärt: Der Anspruchsteller muss bei der Forderung nach Ersatz nachweisen, dass die Tiefkühlware unbeschädigt und ordnungsgemäß gekühlt übergeben wurde. Die Übernahmequittung gilt als widerlegliche Vermutung für die Richtigkeit der Angaben, wenn der Frachtführer ohne vorherige Prüfung unterschreibt. Dies stärkt die Position der Anspruchsteller und betont die Bedeutung einer sorgfältigen Überprüfung.

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