Verkehrsunfall, Knöllchen oder Führerscheinentzug

Sie hatten einen Verkehrsunfall oder haben aufgrund einer Verkehrswidrigkeit einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann sollten Sie sich hinsichtlich Ihrer Rechte am besten von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. Wir unterstützen Sie gerne, wenn Ihnen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen oder Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

Verkehrsrecht: Einspruch lohnt sich!

Jährlich werden deutschlandweit Millionen Bußgeldbescheide erlassen. Erfahrungsgemäß ist allerdings jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft. Grund dafür: Fehlerhafte Beschilderungen oder Messungen, inkorrekte Auswertungen, unzureichend geschulte Messbeamte, mangelhafte Eichprotokolle, unregelmäßig gewartete Blitzer oder verpasste Fristen. Es gibt zahlreiche Gründe um Einspruch einzulegen.

Das Straßenverkehrsgesetz nennt keinen Bußgeldrahmen. Geldbußen sind daher nach den Regelsätzen der Bußgeldkatalogverordnung zu bestimmen. Die in der Bußgeldkatalogverordnung enthaltenen Regelsätze sind nur Richtwerte für die Bemessung der Geldbuße. Sie sind für die Gerichte nicht verbindlich, können also sowohl erhöht als auch verringert werden.
Ein Verkehrsanwalt kennt die Gründe, die entweder für eine Verringerung der Geldbuße oder für ein Absehen von einem etwaigen Fahrverbot sprechen.

Aus diesem Grund sollte man jeglichen Vorwurf, der teuer ist, Punkte in Flensburg kostet oder im schlimmsten Fall den Führerschein gefährdet, umgehend durch einen Verkehrsanwalt prüfen lassen. Wir beraten Sie hierzu gerne kostenlos und unverbindlich.

Wir von Rogert & Ulbrich sind für Sie da!

Wir vertreten Sie gerichtlich wie außergerichtlich im Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht sowie bei Ordnungswidrigkeiten. Bei einem Verkehrsunfall kümmern wir uns um eine schnelle Abwicklung mit der Versicherung. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid auf Rechtmäßigkeit. Sollte Ihnen z.B. wegen Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht ein Strafverfahren bevorsteht, dann vertreten wir Sie kompetent in allen Belangen. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Das könnte Sie auch interessieren: