Abgasskandal 2024: Klage gegen Kraftfahrt Bundesamt

Verwaltungsgericht Schleswig: Umwelthilfe attackiert Behörde wegen fragwürdiger Genehmigung von Software-Updates

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut vor dem Verwaltungsgericht Schleswig erfolgreich gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geklagt (Az. 3 A 332/20). Die DUH fordert die Aufhebung von Freigabebescheiden, die das KBA in der Vergangenheit für Software-Updates erteilt hat. Diese Updates wurden genehmigt, um unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung an bestimmten Dieselmotoren zu korrigieren. Das Gericht hat der DUH Recht gegeben und somit ihrer Klage stattgegeben.

Kammer hält Thermofenster für unzulässig

Die Kammer des Gerichts betrachtet insbesondere sogenannte Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtungen, die das KBA nicht hätte genehmigen dürfen. An der Verhandlung waren die zum Volkswagen Konzern gehörenden Autohersteller Volkswagen, Audi und Seat beteiligt. Die Entscheidung betrifft 62 ältere Modelle verschiedener Marken des Volkswagen-Konzerns. Der Kammervorsitzende betonte, dass Abschalteinrichtungen nur dann zulässig seien, wenn sie unmittelbar Schäden am Motor verhindern. Dies sei in diesem Fall nicht gegeben.

DUH drängt auf Maßnahmen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) drängt darauf, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) endlich Maßnahmen ergreift. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bezeichnet das Urteil als eine deutliche Niederlage für Bundesverkehrsminister Wissing und das KBA unter seiner Leitung. Er betont, dass durch die Abschaltung einer ordnungsgemäßen Abgasreinigung in Millionen Diesel-Fahrzeugen „Millionen Menschen in unseren Städten unnötigerweise hohen, extrem gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxid-Konzentrationen ausgesetzt“ würden.

Streit um Thermofenster

Der langjährige Streit zwischen Umweltschützern und Autobauern dreht sich vor allem um Thermofenster. Diese Software verringert die Reinigung der Abgase insbesondere bei niedrigeren Temperaturen, wodurch die Fahrzeuge mehr Schadstoffe ausstoßen.

Rechtsmittel angekündigt

Vor etwa einem Jahr hatte dieses Gericht einen ähnlichen Fall behandelt und im Wesentlichen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht gegeben. Damals betraf die Klage ältere Modelle des VW Golf mit demselben Motortyp (Urteil vom 20.02.22, Az. 3 A 113/18). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als auch Volkswagen haben Berufung beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig eingelegt.

Volkswagen hat angekündigt, auch gegen das aktuelle Urteil Rechtsmittel einzulegen. Zusätzlich zur Berufung beim OVG hat das Verwaltungsgericht aufgrund der grundlegenden Bedeutung der Rechtssache die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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