In einem Gerichtsverfahren (7 O 244/20) vor dem Landgericht Tübingen kam es erneut zu einer Verurteilung der Daimler AG zu Schadensersatz. In dem Verfahren wurde bei dem streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 EU6 erneut festgestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Explizit liegt der begründete Verdacht vor, dass u.a. eine Abschalteinrichtung verbaut wurde, welche die Dosierung der Zufuhr des Harnstoffs „AdBlue“ im SCR-Katalysator manipuliert. Das hat zur Folge, dass auf dem Prüfstand niedrigere Emissionswerte erwirkt werden, als im regulären Fahrbetrieb.
Musterfeststellungsklage des vzbv betrifft auch Mercedes GLK 220 EU6
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wird wegen des Verbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen eine sogenannte Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Daimler AG am Oberlandesgericht Stuttgart einreichen. Davon umfasst sind verschiedene Modelle der Mercedes GLC- und GLK-Reihe, so wie u.a. auch der in dem Verfahren vor dem LG Tübingen streitgegenständige Mercedes-Benz GLK 220 EU6. Dieses und viele weitere positive Urteile zeigen jedoch, dass die Teilnahme an der MFK gegen die Daimler AG nur wenig zielführend erscheint.
Einzelklage sinnvoller als Musterfeststellungsklage
Warum empfiehlt es sich, direkt eine sog. Einzelklage bzw. Individualklage zu erheben, anstatt sich zuvor der Musterfeststellungsklage anzuschließen: Ganz klar, die Musterfeststellungsklage ersetzt nicht die Einzelklage. Das bedeutet, auch nach erfolgreicher Musterfeststellungsklage, in der nur der allgemeine Schadensersatzanspruch festgestellt werden soll, muss noch immer der persönliche Schadenersatzanspruch in einem separaten Verfahren vor Gericht geltend gemacht werden. Viele Gericht bejahen den Schadensersatzanspruch allerdings schon heute. Also warum nicht Zeit sparen und direkt für den eigenen Erfolg tätig werden.
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