vzbv reicht weitere Musterfeststellungsklage ein – Auf Volkswagen folgt die Daimler AG

Schlechte Neuigkeiten für die Autobauer aus Stuttgart. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wird wegen des Verbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen eine sogenannte Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Daimler AG am Oberlandesgericht Stuttgart einreichen. Nachdem der Verband 2018 das erste Musterfeststellungsverfahren gegen die Volkswagen AG eingereicht und 2019 zu einem erfolgreichen Abschluss durch Vergleich gebracht hatte, hatten auch Daimler Kunden schon lange auf eine entsprechende Entschädigung gehofft. Jetzt kann jeder, der sich ein Daimler-Fahrzeug gekauft hat, egal ob neu oder gebraucht, Schadensersatzansprüche gegen den Autohersteller geltend machen und zwar ohne Kostenrisiko. Denn die Teilnahme an dieser Klage ist kostenlos für Verbraucher, also Privatpersonen.

Jetzt Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG geltend machen – ohne Kostenrisiko

Dr. Marco Rogert, Partner der Kanzlei Rogert & Ulbrich, der als Prozessvertreter des vzbv an der erfolgreichen Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt war, erläutert: „Nach ersten Informationen umfasst diese neue Klage des vzbv verschiedene Modelle der Mercedes GLC- und GLK-Reihe, die einem amtlichen Rückruf unterliegen. Im Einzelnen geht es um die folgenden Modelle:

In allen Modellen ist der Motor OM 651 verbaut.“

Jetzt kostenlose, telefonische Erstberatung durch spezialisierten Anwalt sichern und korrekte Anmeldung zum Klageregister vornehmen lassen

Als Verbraucherschutz-Kanzlei empfehlen Ihnen: lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Wir führen die Erstberatungen und Anmeldung zur MFK gegen Daimler kostenlos für Sie durch. Aus dem Musterfeststellungsverfahren gegen VW wissen wir, dass viele Verbraucher damals Fehler bzw. unzureichende Angaben in der Anmeldung zum Klageregister gegen VW gemacht haben. Im schlimmsten Fall führte dies dazu, dass ein Schadensersatzanspruch, der eigentlich bestand, aus formellen Gründen dann doch nicht gewährt wurde oder diese Verbraucher kein Vergleichsangebot im Rahmen der MFK gegen VW bekommen haben. Damit Ihnen das nicht auch passiert, nutzen Sie unser Angebot, wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, ist die Einreichung einer Einzelklage allerdings sinnvoller.

Dr. Marco Rogert, Partner der Kanzlei Rogert & Ulbrich, einer der führenden und seit 2015 im Abgasskandal tätigen Kanzleien: „Die Einreichung einer MFK gegen Daimler gibt auch sogenannten Individualklagen, in denen die Kläger einzeln gegen Daimler klagen, Rückenwind. Hiervon führen wir bundesweit schon zahlreiche Einzelverfahren – mit Erfolg. Unserer Kanzlei liegt inzwischen eine stattliche Anzahl positiver Gerichtsurteile gegen die Daimler AG vor, nach welchen die Gerichte geschädigten Klägern aufgrund des Vorhandenseins illegaler Abschalteinrichtungen Schadensersatz zusprechen und die Daimler AG zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs verurteilen.“

Wie lange die Musterfeststellungsklage gegen Daimler dauern und ob es genauso laufen und ausgehen wird, wie bei Volkswagen, weiß heute noch niemand. Um den möglichen und denselben Erfolg wie in einer Einzelklage zu erzielen, muss man nach dem vorgeschalteten MFK-Verfahren unter Umständen auch noch eine Einzelklage führen. Das wird in der Gesamtschau in der Regel länger dauern als ein Einzelverfahren. Wer also eine Rechtschutzversicherung hat, sollte besser direkt einzeln klagen. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, die schon zum Zeitpunkt der Kaufs des Fahrzeugs bestanden hat, sollte seine Ansprüche zur MFK gegen Daimler anmelden. Lassen Sie sich auch dazu von unseren Anwälten beraten.

Das könnte Sie auch interessieren: