Rogert-Ulbrich-Rechtsanwaelte-Kanzlei-Audi-Schadensersatz-SQ5.

Rogert & Ulbrich punktet in zweiter Instanz gegen Audi

Ein von uns vertretener Fahrer eines Audi SQ5 plus kann sich freuen. Vor dem OLG München hielt die zunächst abgewiesenen Klage stand und die Audi AG wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs und Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt.

Den Wagen, der mit einem 3.0l V6 Turbodieselmotor ausgestattet und in die Schadstoffklasse Euro 6 eingruppiert ist, hatte der Kläger im Jahr 2016 für rund € 57.000,- neu gekauft. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erließ im Januar 2018 einen Rückrufbescheid für dieses Fahrzeugmodell. Für den Wagen bekommt er nun rund € 33.500,- plus knapp € 3.000,- Zinsen.

Das Landgericht in Ingolstadt wies die Klage zunächst ab. Doch der 21. Senat des OLG München sah die Sache anders und gab der Klage statt.

Verwerfliche Täuschung der Behörden

Audi habe die zuständige Genehmigungsbehörde durch das Herstellen und Inverkehrbringen des Motors mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware getäuscht.

Mit dem Antrag auf Erteilung einer Typengenehmigung für ein Fahrzeug nebst Motor gibt der Hersteller gegenüber der Behörde die Erklärung ab, dass der Einsatz dieses Fahrzeugs im Straßenverkehr uneingeschränkt zulässig ist. Das setzt voraus, dass nicht nur die erforderlichen Zulassung- und Genehmigungsverfahren formal erfolgreich durchlaufen werden, sondern auch, dass die für den Fahrzeugtyp erforderliche EG-Typengenehmigung nicht durch eine Täuschung der zuständigen Behörde erschlichen worden ist. Trifft dies nicht zu, steht dies einer unmittelbaren arglistigen Täuschung des Pkw-Käufers gleich.

Auch bescheinigte das Gericht dem Audi-Konzern in wiederholtem Fall die Sittenwidrigkeit, also eine besondere Verwerflichkeit des Handelns.

Wir kämpfen weiter für Ihr Recht

Wir freuen uns mit unserem Mandanten über diesen Erfolg. Ein weiteres Mal wurde Audi verurteilt eine Dreckschleuder zurückzunehmen.
Es ist schon bemerkenswert mit welcher stoischen Ruhe die Audi AG jedes Mal wieder den Verbraucher dazu zwingt den Gang durch die Instanzen anzutreten, obwohl der Ausgang des Verfahrens in den meisten Fällen bereits bei Klageeinreichung klar ist: Auto zurück – Geld ebenfalls.

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