LG Oldenburg erachtet Vortrag zu Thermofenster als ausreichend

Das Landgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 26.07.2021, Az.: 13 O 3712/20, darauf hingewiesen, dass der von Rogert & Ulbrich erbrachte Vortrag hinsichtlich eines in einem BMW 318d verbauten Thermofensters ausreichend sei, um einen Anspruch auf Schadensersatz zu begründen. In dem Verfahren war der 2-Liter-Dieselmotor der BMW AG mit der internen Bezeichnung „N47D20“ streitgegenständlich. Das Thermofenster dient der Regulierung der Abgasreinigung, bei Temperaturen unter 17°C und über 30°C schaltet sich diese jedoch ab, was dann im realen Fahrbetrieb auf der Straße zu Abgaswerten weit über den gesetzlichen Grenzwerten führt.

BMW AG unter Zugzwang

Auch ohne Nachweis des Kraftfahrtbundesamt (KBA), dass Abschalteinrichtungen verbaut wurden, erfolgen immer mehr Zusprüche seitens der Gerichte. Das KBA geht davon aus, dass die Verwendung des sogenannten Thermofensters zum Motorenschutz zulässig sei. Das Gericht teilt diese Auffassung hingegen nicht. Vielmehr sei es nun an der BMW AG, dem Gericht darzulegen, dass die konkrete Bedatung des Thermofensters dem KBA bereits bei Typzulassung mitgeteilt wurde. Gelingt der BMW AG das nicht, wird das Gericht dem von Rogert & Ulbrich vertretenden Kläger Schadensersatz zusprechen.

Rogert & Ulbrich sieht positive Aussichten

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