HHLA, Eurogate und JadeWeserPort im Vergleich sowie typische Streitpunkte bei Stau und Streik in den deutschen Nordseehäfen
Demurrage- und Lagergeldforderungen fallen in Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven nach unterschiedlichen Regeln an, weil hier verschiedene Terminalbetreiber und Reedereien zusammenwirken. Gerade bei Stau und Streik entstehen Verzögerungen, die Importeure nicht steuern können, für die sie aber zahlen sollen. Rogert & Ulbrich prüft die Forderungen und wehrt überhöhte Beträge ab.
Warum Demurrage in den deutschen Nordseehäfen zum Streitfall wird
Die deutschen Nordseehäfen sind das Einfallstor für einen Großteil der deutschen Containerimporte. Wer über Hamburg, Bremerhaven oder Wilhelmshaven importiert, ist damit auch den dortigen Standgeld- und Lagergeldregelungen ausgesetzt. Diese unterscheiden sich von Hafen zu Hafen und je nach Terminalbetreiber, was die Kostenkontrolle erschwert.
Hinzu kommt, dass Verzögerungen häufig nicht in der Sphäre des Empfängers liegen, sondern durch Terminalstaus, Personalengpässe oder Arbeitskämpfe entstehen. Trotzdem laufen die Uhren für Demurrage und Lagergeld oft ungebremst weiter. Genau hier entsteht der Streit, und genau hier lohnt sich die Prüfung.
Einen Überblick über unsere Beratung im Transport- und Speditionsrecht finden Sie auf unserer Servicepage.
Erhalten Sie Standgeldforderungen aus einem norddeutschen Hafen? Lassen Sie prüfen, welche Regelung im konkreten Hafen gilt und ob die Forderung berechtigt ist.
Demurrage, Detention und Terminal-Lagergeld – wer stellt was in Rechnung?
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass alle Standgelder von der Reederei stammen. Tatsächlich sind mehrere Akteure mit unterschiedlichen Forderungen beteiligt, was die richtige Zuordnung entscheidend macht.
- Demurrage: Standgeld der Reederei für den vollen Container, der nach der Löschung länger als die Freistellzeit im Terminal verbleibt.
- Detention: Nutzungsentgelt der Reederei für den Container, der das Terminal verlassen hat und nicht rechtzeitig als Leercontainer zurückgegeben wird.
- Terminal-Lagergeld: Entgelt des Terminalbetreibers, also etwa der HHLA oder von Eurogate, für die Nutzung der Stell- oder Lagerfläche im Terminal.
In der Praxis treffen Importeure damit auf zwei Rechnungssteller: die Reederei für Demurrage und Detention und den Terminalbetreiber für das Lagergeld. Beide Forderungen können nebeneinander laufen und beruhen auf unterschiedlichen Verträgen und Tarifen. Wer nicht sauber trennt, zahlt schnell doppelt oder auf einer unklaren Grundlage.
Unklar, wer welche Forderung stellt? Lassen Sie die Rechnungen zuordnen, bevor Sie eine davon ausgleichen.
Die drei Häfen im Überblick: Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven
In Hamburg dominieren die Terminals der HHLA an den Standorten Burchardkai, Altenwerder und Tollerort sowie das Eurogate Container Terminal. Für lokale Mandanten sind wir auch als Anwalt für Transportrecht in Hamburg ansprechbar.
In Bremerhaven prägen Eurogate und das Gemeinschaftsunternehmen mit MSC das Bild; der nahe gelegene Standort Bremen ist über unsere Seite zum Transportrecht in Bremen abgedeckt. Wilhelmshaven ist mit dem JadeWeserPort, betrieben durch Eurogate, der einzige deutsche Tiefwasserhafen und wird zunehmend für Großcontainerschiffe genutzt.
Für die Praxis bedeutet diese Vielfalt: Freistellzeiten, Lagergeldsätze und Abläufe unterscheiden sich je nach Hafen und Terminal. Ein Container in Wilhelmshaven kann anderen Regeln unterliegen als derselbe Container in Hamburg. Wer über mehrere Häfen importiert, sollte die jeweiligen Bedingungen kennen und dokumentieren.
Redaktionshinweis: Konkrete Freistellzeiten und Lagergeldsätze der einzelnen Terminalbetreiber vor Veröffentlichung aus deren offiziellen Tarifangaben verifizieren.
Importieren Sie über mehrere norddeutsche Häfen? Lassen Sie sich eine hafenbezogene Übersicht der geltenden Regelungen erstellen.
Stau und Streik: Wenn Verzögerungen nicht in Ihrer Sphäre liegen
Besonders häufig entstehen hohe Forderungen, wenn der Hafen selbst ins Stocken gerät. Terminalstaus durch hohes Aufkommen, Schiffsverspätungen oder fehlende Lkw- und Bahnkapazitäten führen dazu, dass Container nicht rechtzeitig abgeholt oder zurückgegeben werden können. Der Empfänger hat darauf keinen Einfluss, soll aber das Standgeld tragen.
Hinzu kommen Arbeitskämpfe: In den vergangenen Jahren haben Warnstreiks im Rahmen der Seehafen-Tarifrunde die Häfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven wiederholt getroffen und die Abfertigung zeitweise weitgehend zum Erliegen gebracht. Solche Umstände liegen außerhalb der Verantwortung des Empfängers und sind ein wichtiges Argument gegen eine Belastung. Entscheidend ist, die Ursache und den Zeitverlauf lückenlos zu dokumentieren.
Redaktionshinweis: Den aktuellen Stand der Seehafen-Tarifrunde und etwaige laufende Arbeitskämpfe vor Veröffentlichung prüfen.
Hat ein Stau oder Streik Ihren Container blockiert? Sichern Sie die Nachweise und lassen Sie Ihre Einwendungen frühzeitig prüfen.
Typische Streitpunkte und wie Sie Forderungen abwehren
Die Auseinandersetzungen in den Nordseehäfen ähneln sich, unabhängig vom konkreten Standort. Wer die typischen Streitpunkte kennt, kann gezielt gegenhalten:
- Verschuldensunabhängige Belastung: Reedereien stellen Standgeld oft unabhängig von der Ursache in Rechnung. Ob die Klausel das darf, ist eine Frage der Wirksamkeitsprüfung.
- Doppelte Forderungen: Demurrage der Reederei und Lagergeld des Terminals werden nebeneinander geltend gemacht. Beide sind getrennt zu prüfen.
- Unklare Freistellzeiten: Streit entsteht, wenn die tatsächlich gewährten freien Tage von den berechneten abweichen.
- Höhere Gewalt bei Streik: Bei Arbeitskämpfen ist zu prüfen, ob die Verzögerung dem Empfänger überhaupt zugerechnet werden kann.
Ob eine zugrunde liegende Reederei-Klausel überhaupt durchsetzbar ist, klären wir im Detail in unserem Beitrag dazu, wann Demurrage-Klauseln der Reedereien unwirksam sind. Bei Wertschöpfungsleistungen im Terminal kann zudem eine unbeschränkte Haftung bei Value Added Services relevant werden.
Sehen Sie sich einer verschuldensunabhängigen Forderung ausgesetzt? Lassen Sie Klausel und Ursache prüfen, bevor Sie zahlen.
Praxis-Checkliste für Importeure mit Norddeutschland-Anbindung
Wer regelmäßig über die Nordseehäfen importiert, kann sein Kostenrisiko mit einigen Maßnahmen deutlich senken:
- Hafen und Terminal bestimmen: Klären Sie, welcher Terminalbetreiber beteiligt ist und welche Tarife gelten.
- Reederei- und Terminalforderung trennen: Ordnen Sie jede Rechnung dem richtigen Rechnungssteller und Vertrag zu.
- Freistellzeiten abgleichen: Prüfen Sie, ob die berechneten Tage den vereinbarten Freistellzeiten entsprechen.
- Störungen dokumentieren: Halten Sie Stau, Streik oder Dokumentenprobleme mit Daten und Nachweisen fest.
- Fristen wahren: Erheben Sie Einwendungen rechtzeitig, um Verjährung und Präklusion zu vermeiden.
Mit dieser Struktur lassen sich viele Forderungen bereits außergerichtlich reduzieren, weil sich verschuldensunabhängige oder doppelte Belastungen nicht halten lassen. Bleibt eine Einigung aus, folgt die gerichtliche Abwehr. Je früher Sie handeln, desto stärker ist Ihre Position.
Wollen Sie Ihr Kostenrisiko in den Nordseehäfen senken? Lassen Sie Ihre Abläufe und Verträge prüfen.
Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im Transport- und Speditionsrecht
Rogert & Ulbrich berät Importeure, Spediteure und Logistikunternehmen bei Demurrage-, Detention- und Lagergeldforderungen aus den deutschen Nordseehäfen. Die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich und ihr mehrsprachiges Team kennen die Abläufe an den Terminals von HHLA und Eurogate aus der Praxis.
Wir ordnen die Forderungen dem richtigen Rechnungssteller zu, prüfen die Wirksamkeit der Klauseln, bewerten die Ursache von Verzögerungen und setzen Ihre Einwendungen durch. Über unseren Dutch Desk berücksichtigen wir auch die niederländische Rechtslage bei Verkehren über Rotterdam und Antwerpen.
Ob überhöhte Demurrage, doppeltes Lagergeld oder streikbedingte Verzögerung: Vereinbaren Sie eine Erstberatung und sichern Sie Ihre Ansprüche.



