Ihr erster Schritt zum Anwalt – Erstberatung bei Rogert & Ulbrich
Erstberatung beim Rechtsanwalt – Rechtliche Klarheit von Anfang an
Was Sie in der Erstberatung bei Rogert & Ulbrich erwartet, wie Sie sich optimal vorbereiten und wie Sie danach entscheiden.
Wenn Sie mit einem rechtlichen Problem konfrontiert sind, ist eine anwältliche Erstberatung der wichtigste erste Schritt. Sie verschafft Ihnen Überblick, klärt Ihre Optionen und zeigt, ob und wie weiteres Handeln notwendig ist. Rogert & Ulbrich berät Sie – sachlich, direkt und mandantenorientiert – von diesem ersten Gespräch an bis zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
40.000+
übernommene Mandate
25.000+
eingereichte Klagen
DE / EN / NL
Beratungssprachen
Was ist eine Erstberatung beim Rechtsanwalt?
Die Erstberatung ist das erste anwältliche Gespräch zwischen Ihnen und einem Rechtsanwalt. Sie dient dazu, Ihren Sachverhalt zu erfassen, die rechtliche Lage einzuschätzen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen zu geben. Am Ende des Gesprächs wissen Sie, wo Sie rechtlich stehen – und welche Schritte als nächstes möglich oder notwendig sind.
Die Erstberatung ist kein Auftrag zur Mandatsführung. Sie entscheiden nach dem Gespräch frei, ob und wie es weitergeht – ohne Vorbedingungen und ohne Druck.
Sie haben eine konkrete Frage? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir klären gemeinsam, was der nächste Schritt für Sie ist.
Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.
Wann ist eine Erstberatung sinnvoll?
Eine Erstberatung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie nicht sicher sind, ob und welche rechtlichen Schritte Sie ergreifen sollten. Typische Anlässe:
- Kündigung erhalten: Sie haben eine Kündigung bekommen und wissen nicht, ob diese wirksam ist. Die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG läuft ab Zugang – wer sie versäumt, verliert das Recht auf Klage.
- Vertragsstreit: Ein Vertragspartner hält seine Pflichten nicht ein, oder Sie haben einen Vertrag unterzeichnet, dessen Konsequenzen Ihnen erst jetzt bewusst werden.
- Schadensfall: Sie haben einen Schaden erlitten – durch einen Unfall, eine fehlerhafte Dienstleistung oder ein defektes Produkt – und fragen sich, wer haftet.
- Betrug oder Täuschung: Sie glauben, Opfer einer betrügerischen Handlung geworden zu sein – durch unseriöse Anlageprodukte, Kryptobetrug oder Online-Betrug.
- Erbschaftskonflikt: Ein Todesfall führt zu Unklarheiten über die Erbfolge oder zu Streit unter Erben.
- Behördenentscheidung: Eine Behörde hat eine Entscheidung getroffen, die Sie für rechtswidrig halten, und Sie möchten wissen, ob Sie dagegen vorgehen können.
In all diesen Situationen gilt: Je früher Sie rechtliche Beratung suchen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen.
Erkennen Sie Ihre Situation hier wieder? Ein erstes Gespräch verschafft Ihnen Klarheit.
Wie läuft eine Erstberatung bei Rogert & Ulbrich ab?
Einfach, bequem & schnell – wir setzten Ihr Recht durch.
Sachverhalt erfassen
Der Anwalt nimmt Ihre Schilderung auf, stellt gezielte Rückfragen und bittet Sie, relevante Unterlagen bereitzuhalten – Verträge, Schreiben, Bescheide oder Nachrichten.
1Rechtliche Einordnung
Auf Basis Ihrer Schilderung folgt eine erste Einschätzung: Welche Normen sind anwendbar? Welche Ansprüche bestehen oder drohen? Wie realistisch ist eine Rechtsdurchsetzung?
2Handlungsoptionen
Sie erhalten konkrete Optionen: außergerichtliche Einigung, Abmahnung, Klage, Unterlassung oder ein anderes Vorgehen. Der Anwalt erläutert Vor- und Nachteile – sachlich und ohne Umschweife.
3So bereiten Sie sich auf die Erstberatung vor
Eine gute Vorbereitung spart Zeit und erhöht den Nutzen des Gesprächs. Bringen Sie folgende Unterlagen mit, soweit vorhanden:
- Schriftverkehr: Alle relevanten Briefe, E-Mails und Nachrichten – möglichst in chronologischer Reihenfolge.
- Verträge und Vereinbarungen: Vollständige Vertragsdokumente inklusive Anlagen und AGB.
- Bescheide und Entscheidungen: Behördliche Schreiben, Urteile oder Beschlüsse, die Ihren Fall betreffen.
- Fristen und Daten: Notieren Sie, wann welche Schreiben eingegangen sind – Fristen können über Sieg oder Niederlage entscheiden.
Neben den Unterlagen hilft eine kurze schriftliche Zusammenfassung Ihres Anliegens: Was ist passiert? Was möchten Sie erreichen? Seit wann besteht das Problem?
Noch unsicher, was relevant ist? Rufen Sie uns an – wir erklären Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen.
Nach der Erstberatung – Wie geht es weiter?
Die Erstberatung liefert Ihnen eine fundierte Grundlage für Ihre eigene Entscheidung: Handeln oder abwarten? Außergerichtlich einigen oder klagen? Sie allein treffen diese Entscheidung – ohne Druck.
Wenn Sie Rogert & Ulbrich beauftragen möchten, erfolgt die Mandatserteilung durch eine Vollmacht. Ab diesem Moment übernimmt die Kanzlei die vollständige Kommunikation mit der Gegenseite, Behörden oder Gerichten.
Rogert & Ulbrich verfolgt konsequent außergerichtliche Lösungen, wo sie wirtschaftlich sinnvoll sind – und geht den gerichtlichen Weg, wenn es notwendig ist. Sollten Sie entscheiden, zunächst nicht zu beauftragen, ist auch das in Ordnung – die erhaltenen Informationen gehören Ihnen.
Sie möchten wissen, was konkret auf Sie zukommt? Sprechen Sie uns direkt an.
Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte für die Erstberatung und darüber hinaus
Rogert & Ulbrich ist eine auf komplexe Mandate spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkten im Arbeitsrecht, Bankrecht, Kryptobetrug und Online-Betrug, Automotive-Recht, Verbraucherrecht sowie im Transport- und Speditionsrecht. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich vertreten Mandanten mit über 40.000 übernommenen Mandaten und mehr als 25.000 eingereichten Klagen.
Das Leistungsspektrum reicht von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur vollständigen Interessenvertretung – außergerichtlich und vor allen Instanzen. Neben der klassischen Einzelberatung bietet die Kanzlei mehrsprachige Beratung auf Deutsch, Englisch und Niederländisch sowie eine spezialisierte Dutch Desk für grenzüberschreitende Mandate an.
Wenn Sie mit einem rechtlichen Problem konfrontiert sind und nicht wissen, wo Sie anfangen sollen – beginnen Sie mit der Erstberatung.