Anwaltliche Einordnung der Empfehlungen, Lücken und Praxisbedeutung für die Vertragsgestaltung im Containerverkehr
Im September 2025 haben der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik und der Verein Hamburger Spediteure einen Leitfaden zu Demurrage und Detention veröffentlicht. Er bietet Spediteuren erstmals strukturierte Orientierung – betont aber selbst, dass er die Beratung im Einzelfall nicht ersetzt. Rogert & Ulbrich ordnet die wichtigsten Punkte ein und zeigt, wo der Leitfaden an seine Grenzen kommt.
Was der Leitfaden ist – und warum er für Spediteure relevant ist
Der Leitfaden mit Stand 3. September 2025 richtet sich an alle Beteiligten der multimodalen Transportkette, die Containerverkehre organisieren, abwickeln oder finanzieren. Sein Ziel ist es, typische Fehlerquellen aufzuzeigen, die Begriffe zu schärfen und Empfehlungen für die Vertragsgestaltung zu geben. Damit greift er ein Thema auf, das im Tagesgeschäft vieler Spediteure laufend für Streit sorgt.
Bemerkenswert ist, dass der Leitfaden ausdrücklich nur allgemeine Informationen liefert und für rechtlich verbindliche Entscheidungen die Beratung durch einen Fachanwalt im Einzelfall empfiehlt. Genau an dieser Schnittstelle setzt unsere Einordnung an: Wir zeigen, was der Leitfaden leistet und wo seine Aussagen im konkreten Streitfall einer genaueren Prüfung bedürfen. Den Gesamtüberblick zum Thema bietet unser Ratgeber zu Demurrage und Detention im Containertransport.
Sie sind Spediteur und sehen sich mit Standgeldforderungen konfrontiert? Lassen Sie Ihre konkrete Konstellation prüfen, statt allein auf allgemeine Verbandshinweise zu vertrauen.
Die zentrale Unterscheidung: Demurrage, Detention und Lagergeld
Der Leitfaden trennt sauber zwischen drei Kostenarten, die in der Praxis oft vermengt werden. Diese Abgrenzung ist die Grundlage jeder rechtlichen Bewertung und jeder Risikoverteilung.
- Demurrage: Standgeld für den Container, der nach der Löschung länger als die Freistellzeit im Terminal verbleibt, bevor er abgeholt wird.
- Detention: Nutzungsentgelt für den Container, der das Terminal verlassen hat und nicht rechtzeitig als Leercontainer zurückgegeben wird.
- Lagergeld: Entgelt für die Nutzung von Stell- oder Lagerflächen, das typischerweise nicht die Reederei, sondern der Umschlag- oder Lagerdienstleister erhebt.
Innerhalb der Freistellzeit fallen weder Demurrage noch Detention an; danach greifen meist gestaffelte Tagesraten je Container. Wer die drei Begriffe und den jeweiligen Vertragspartner nicht trennt, kann Forderungen nicht zielgerichtet abwehren oder weiterreichen. Die genaue Zuordnung ist deshalb keine Theorie, sondern bares Geld.
Unsicher, welche Kostenart und welcher Vertragspartner in Ihrem Fall betroffen sind? Lassen Sie die Forderung sauber einordnen, bevor Sie reagieren.
Der Knackpunkt: Wann lässt sich die Forderung an den Kunden weiterreichen?
Für Spediteure ist dies die entscheidende Frage. In der Praxis löst der Spediteur den Container oft aus, indem er die Forderung der Reederei zunächst selbst begleicht – schon um ein Blacklisting zu vermeiden. Anschließend stellt sich die Frage, ob er diese Aufwendungen von seinem Auftraggeber ersetzt bekommt.
Der Leitfaden unterscheidet dafür zwei Vertragsebenen: den Frachtvertrag zwischen Reederei und Spediteur, der meist ausländischem Recht unterliegt, und das Verhältnis zwischen Spediteur und Auftraggeber, für das er deutsches Recht unterstellt. Als Anspruchsgrundlagen gegenüber dem Auftraggeber kommen eine individuelle Vereinbarung, die ADSp 2017 sowie das HGB in Betracht. Ziffer 17 ADSp 2017 gibt dem Spediteur einen Anspruch auf Ersatz erforderlicher Aufwendungen, die er nicht zu vertreten hat – ausdrücklich auch für Detention- und Demurragekosten.
Genau hier liegt der Streit. Der DSLV vertritt die Auffassung, dass es allein auf das Verschulden ankomme und nicht auf die Risikosphäre. Einzelne Gerichte sehen das anders und verneinen einen Erstattungsanspruch bereits dann, wenn die Ursache der verspäteten Rückgabe in den Risikobereich des Spediteurs fällt, etwa bei Verzögerungen im Terminal. Für die Praxis heißt das: Wer sich allein auf die Verbandsauslegung verlässt, trägt im Prozess ein erhebliches Risiko.
Wollen Sie eine Forderung an Ihren Auftraggeber weiterreichen? Lassen Sie prüfen, ob Ihre Vertragsgrundlage das im Streitfall tatsächlich trägt.
Verjährung und Forderungsbegrenzung – die unterschätzten Risiken
Zwei Punkte des Leitfadens verdienen besondere Aufmerksamkeit, weil sie Spediteure regelmäßig kalt erwischen. Der erste betrifft die Verjährung: Aufwendungsersatzansprüche des Spediteurs verjähren grundsätzlich ein Jahr nach der Ablieferung. Wurde das Gut gar nicht abgeliefert, kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem es hätte abgeliefert werden müssen.
Daraus folgt eine Falle: Bei Verzögerungen von mehr als einem Jahr können Ansprüche bereits verjährt sein, bevor sie wirtschaftlich überhaupt entstanden sind. Wer hier nicht rechtzeitig verjährungshemmende Schritte einleitet, verliert den Anspruch vollständig. Der zweite Punkt betrifft die Höhe: Detention- und Demurrageforderungen erreichen schnell fünf- bis sechsstellige Summen, und eine international einheitliche Begrenzung gibt es nicht. Eine vertragliche Obergrenze ist deshalb dringend zu empfehlen.
Laufen bei Ihnen Forderungen über lange Zeiträume auf? Lassen Sie die Verjährung prüfen und sichern Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig.
Anwaltliche Einordnung: Stärken, Lücken und Grenzen des Leitfadens
Der Leitfaden ist als Orientierung wertvoll, ersetzt aber die Einzelfallprüfung nicht – das stellt er selbst klar. Aus anwaltlicher Sicht sind vor allem folgende Punkte zu beachten:
- Stärke: Die saubere Begriffstrennung und die Empfehlungen zur Vertragsgestaltung schaffen eine gute Grundlage für die interne Prozessgestaltung.
- Lücke beim ausländischen Recht: Die Forderung der Reederei, die der Spediteur tatsächlich zahlt, unterliegt meist ausländischem Recht. Genau dieser Teil, in dem das wirtschaftliche Risiko entsteht, wird im Leitfaden nur knapp behandelt.
- Rechtliche Unsicherheit bei der ADSp-Klausel: Die Verbandsauslegung zu Ziffer 17 ADSp 2017 ist nicht unbestritten. Im Streitfall kann ein Gericht der gegenteiligen Linie folgen, sodass die Weiterbelastung scheitert.
- Allgemeingültigkeit: Der Leitfaden kann naturgemäß keine Aussage zur konkreten Vertrags- und Beweislage treffen. Ob eine Klausel der Reederei wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab.
Für Spediteure bedeutet das: Der Leitfaden ist ein guter Ausgangspunkt, aber kein Ersatz für die Prüfung der eigenen Verträge und der konkreten Forderung. Ob eine Reederei-Klausel überhaupt durchsetzbar ist, klären wir in unserem Beitrag dazu, wann Demurrage-Klauseln der Reedereien unwirksam sind.
Wollen Sie wissen, was der Leitfaden für Ihre konkreten Verträge bedeutet? Lassen Sie Ihre Vertragsgrundlagen anwaltlich überprüfen.
Was Spediteure jetzt tun sollten
Der Leitfaden ist ein Anlass, die eigene Vertrags- und Prozesslandschaft zu überprüfen. Die folgenden Schritte setzen die Empfehlungen praktisch um:
- Kostentragung im Angebot regeln: Legen Sie bereits im Angebot fest, wer Demurrage und Detention trägt, wie lang die Freistellfristen sind und ob eine Weiterbelastung zulässig ist.
- Aufwendungsersatz absichern: Stellen Sie sicher, dass eine wirksame Klausel zum Aufwendungsersatz vereinbart ist, und prüfen Sie, ob die ADSp wirksam einbezogen sind.
- Obergrenzen vereinbaren: Vereinbaren Sie vertragliche Begrenzungen, da es keine einheitliche internationale Höchstgrenze gibt.
- Verjährung aktiv steuern: Überwachen Sie die Jahresfrist und leiten Sie bei langen Verzögerungen rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ein.
- Ursachen dokumentieren: Halten Sie fest, wer eine Verzögerung verschuldet hat, da hiervon die Weiterbelastung abhängt.
Wer diese Punkte sauber umsetzt, reduziert sein Risiko erheblich und steht im Streitfall deutlich besser da. Bei der Gestaltung der Klauseln und der Durchsetzung oder Abwehr konkreter Forderungen unterstützen wir Sie. Je früher die Verträge stehen, desto seltener kommt es überhaupt zum Streit.
Möchten Sie Ihre Verträge auf Basis des Leitfadens rechtssicher aufstellen? Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie Ihre Klauseln prüfen.
Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im Transport- und Speditionsrecht
Rogert & Ulbrich berät Spediteure, Importeure und Logistikunternehmen rund um Demurrage, Detention und die Gestaltung belastbarer Verträge. Die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich und ihr mehrsprachiges Team kennen die ADSp, die Reedereitarife und die einschlägige Rechtsprechung aus der täglichen Praxis.
Wir prüfen, ob Sie Forderungen an Ihren Auftraggeber weiterreichen können, gestalten Aufwendungsersatz- und Begrenzungsklauseln, steuern die Verjährung und setzen Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht. Über unseren Dutch Desk berücksichtigen wir auch die niederländische Rechtslage bei Verkehren über Rotterdam und Antwerpen.
Ob Vertragsgestaltung, weiterbelastete Forderung oder drohende Verjährung: Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Position.



