Was Halter von Golf, Tiguan, Touran, Caddy und Audi Q3 jetzt rechtlich wissen sollten
Volkswagen und Audi rufen in Deutschland rund 954.000 Fahrzeuge zurück, weil eine Schraube am Lenkgetriebe korrodieren, abreißen und im schlimmsten Fall zum Ausfall der Lenkung führen kann. Betroffen sind Golf, Golf Variant, Tiguan, Touran, Caddy und Audi Q3. Die Anwälte von Rogert & Ulbrich erklären, welche Pflichten Sie als Halter haben und welche Ansprüche Sie bei Kosten, Ausfallzeiten oder einem Unfall durchsetzen können.
Was über den Rückruf von VW und Audi bekannt ist
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt die Aktion als sicherheitsrelevanten Rückruf. Nach Angaben des Herstellers kann Feuchtigkeit in die Verschraubung des Lenkgetriebes eindringen. Über die Jahre korrodiert die Schraube und kann im Extremfall abreißen. Das Lenkgetriebe ist dann nur noch an einem weiteren Punkt mit dem Vorderachsträger verbunden. Als Abhilfe wird die Schraube gegen eine korrosionsbeständigere Ausführung getauscht.
Bei Volkswagen betrifft der Rückruf die Modelle Golf, Golf Variant, Tiguan, Touran und Caddy aus dem Produktionszeitraum vom 24. September 2013 bis 1. Juli 2024. In Deutschland sind 895.832 Fahrzeuge potenziell betroffen, weltweit 2.159.054. Das KBA führt die Aktion unter der Referenznummer 17016R, der Herstellercode lautet 48VS.
Beim Audi Q3 geht es um Fahrzeuge aus dem Zeitraum vom 31. Oktober 2017 bis 23. Mai 2024. Hier sind in Deutschland 58.555 Fahrzeuge und weltweit knapp 697.000 Fahrzeuge betroffen (KBA-Referenz 17014R, Herstellercode 48LG). Inzwischen hat das KBA zusätzlich einen Rückruf für die Seat-Modelle Ateca und Tarraco aus den Baujahren April 2016 bis September 2024 veröffentlicht (KBA-Referenz 17017R). Ob auch Skoda-Modelle betroffen sind, war zuletzt noch nicht offiziell bestätigt.
Wichtig: Nicht jedes Fahrzeug aus diesen Zeiträumen ist automatisch betroffen. Entscheidend ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Unfälle oder Verletzte im Zusammenhang mit dem Defekt sind nach den bisherigen Berichten nicht bekannt.
Sie fahren eines der genannten Modelle? Prüfen Sie Ihre FIN jetzt und lassen Sie sich beraten, wenn Ihnen durch den Rückruf Nachteile entstehen.
Darf ich weiterfahren? Ihre Pflichten als Halter
Ein ausdrückliches Weiterfahrverbot ist nach den bisher veröffentlichten Informationen nicht bekannt. Maßgeblich ist aber das Schreiben des Herstellers. Enthält es Hinweise zur Nutzung bis zur Reparatur, sollten Sie sich daran halten. Die Lenkung ist ein sicherheitskritisches Bauteil. Wer einen bekannten Defekt ignoriert, geht ein unnötiges Risiko ein.
Rechtlich ist die Teilnahme an einem Rückruf nicht nur eine Empfehlung. Bei sicherheitsrelevanten Rückrufen überwacht das KBA die Umsetzung. Halter, die trotz mehrfacher Aufforderung nicht in die Werkstatt fahren, erhalten in der Praxis Post von der Zulassungsbehörde. Diese kann eine Frist setzen und nach § 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) den Betrieb des Fahrzeugs im Straßenverkehr untersagen, wenn der Mangel nicht behoben wird.
Hinzu kommt ein haftungsrechtlicher Aspekt. Kommt es nach einem ignorierten Rückruf zu einem Unfall, kann Ihnen ein Mitverschulden vorgehalten werden. Auch Versicherer prüfen in solchen Fällen genau, ob Sie Ihre Pflichten verletzt haben.
Warten Sie nicht auf die dritte Erinnerung. Vereinbaren Sie zeitnah einen Werkstatttermin und bewahren Sie alle Schreiben auf.
Rückruf und Gewährleistung: Ihre Ansprüche gegenüber dem Händler
Die Reparatur im Rahmen des Rückrufs übernimmt der Hersteller, für Sie fallen dafür in der Regel keine Kosten an. Damit sind aber nicht alle Fragen erledigt. Ein Rückruf ist ein starkes Indiz dafür, dass das Fahrzeug schon bei Auslieferung einen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB hatte. Die Korrosion zeigt sich zwar erst nach Jahren, die anfällige Konstruktion war aber von Anfang an vorhanden.
Gewährleistungsansprüche nach § 437 BGB richten sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller. Sie verjähren nach § 438 BGB grundsätzlich zwei Jahre nach Übergabe. Beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler kann diese Frist gegenüber Verbrauchern unter engen Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzt werden. Relevant ist das Thema daher vor allem für Käufer, die ihr Fahrzeug in den letzten ein bis zwei Jahren erworben haben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zum Gebrauchtwagenkauf beim Händler.
Innerhalb der Gewährleistung muss der Verkäufer nach § 439 Abs. 2 BGB auch die Aufwendungen der Nacherfüllung tragen, etwa Transport- und Wegekosten. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist dagegen nur bei einem erheblichen Mangel möglich. Bei einem Defekt, der sich mit geringem Aufwand beheben lässt, zieht die Rechtsprechung diese Grenze in der Regel bei etwa fünf Prozent des Kaufpreises. Anders kann es aussehen, wenn die Reparatur scheitert, verweigert wird oder sich unzumutbar lange verzögert.
Daneben kann eine Herstellergarantie nach § 443 BGB weitere Ansprüche begründen. Was genau gilt, hängt von den Garantiebedingungen ab.
Sie haben Ihr Fahrzeug erst vor Kurzem gekauft? Dann lohnt sich eine Prüfung Ihrer Gewährleistungsrechte, bevor die Frist abläuft.
Unfall durch Lenkungsausfall: Produkthaftung und Versicherung
Fällt die Lenkung tatsächlich aus und kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Frage nach der Haftung des Herstellers. Nach § 1 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haftet der Hersteller verschuldensunabhängig für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt. Erfasst sind Personenschäden, also etwa Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, sowie Schäden an anderen privat genutzten Sachen.
Der Schaden am Fahrzeug selbst fällt nicht unter das Produkthaftungsgesetz. Hier kommen Ansprüche aus der deliktischen Produzentenhaftung nach § 823 Abs. 1 BGB in Betracht. Das ist rechtlich anspruchsvoll und hängt stark vom Einzelfall ab. Bei Sachschäden nach dem ProdHaftG tragen Sie zudem nach § 11 ProdHaftG eine Selbstbeteiligung von 500 Euro.
Parallel spielen Ihre Versicherungen eine Rolle. Schäden anderer Verkehrsteilnehmer reguliert zunächst Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, Schäden am eigenen Fahrzeug gegebenenfalls die Vollkasko. Die Versicherer können anschließend beim Hersteller Regress nehmen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Versicherung nicht durch Fehler bei der Schadenmeldung gefährden. Hilfe bei Streit mit dem Versicherer finden Sie im Bereich Versicherungsrecht.
Entscheidend ist die Beweissicherung. Lassen Sie ein verunfalltes Fahrzeug nicht vorschnell reparieren oder verschrotten. Die gebrochene Schraube ist das zentrale Beweisstück. Ein unabhängiges Gutachten sollte klären, ob der Defekt den Unfall verursacht hat.
Nach einem Unfall mit Verdacht auf Lenkungsausfall zählt jeder Tag. Sichern Sie das Fahrzeug und holen Sie rechtlichen Rat ein, bevor Beweise verloren gehen.
Leasing, Finanzierung und Verkauf eines betroffenen Fahrzeugs
Leasingnehmer müssen den Rückruf ebenso durchführen lassen wie Eigentümer. In den meisten Leasingverträgen ist das ausdrücklich geregelt. Der Leasinggeber tritt seine Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer in der Regel an Sie ab. Sie können diese Rechte also selbst geltend machen. Ein nicht erledigter Rückruf kann bei der Fahrzeugrückgabe zu Streit führen. Was Sie bei der Leasing- und Mietwagenrückgabe beachten sollten, haben wir gesondert zusammengefasst. Weitere Hinweise enthält unser Beitrag zu Mängeln am geleasten Fahrzeug.
Bei einem finanzierten Fahrzeug laufen die Raten während der Reparatur unverändert weiter. Der Rückruf allein berechtigt nicht dazu, Zahlungen einzustellen.
Wer ein betroffenes Fahrzeug verkaufen will, sollte offen mit dem Rückruf umgehen. Verschweigt ein Verkäufer einen ihm bekannten, nicht erledigten sicherheitsrelevanten Rückruf, kann das als arglistiges Verschweigen gewertet werden. Ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss hilft dann nach § 444 BGB nicht weiter. Am sichersten ist es, den Rückruf vor dem Verkauf erledigen zu lassen und den Nachweis an den Käufer zu übergeben.
Unsicher, wie Sie beim Leasing oder Verkauf richtig vorgehen? Lassen Sie Ihre Verträge prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben.
So gehen Sie jetzt vor: Checkliste für betroffene Halter
Mit wenigen Schritten sichern Sie sich rechtlich ab und vermeiden spätere Nachteile:
- FIN prüfen: Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Mit ihr prüfen Sie auf der Website des Herstellers oder in der Rückrufdatenbank des KBA, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
- Schreiben aufbewahren: Heben Sie das Rückrufschreiben des Herstellers auf. Es dokumentiert, wann Sie informiert wurden.
- Termin zeitnah vereinbaren: Halten Sie den Rückrufcode bereit. Berichten zufolge war die Ersatzschraube anfangs knapp, sodass Wartezeiten möglich sind.
- Reparaturnachweis sichern: Lassen Sie sich die Durchführung schriftlich bestätigen. Der Nachweis ist beim Verkauf und bei der Leasingrückgabe wichtig.
- Auffälligkeiten dokumentieren: Notieren Sie ungewöhnliche Geräusche, Spiel in der Lenkung oder ein verändertes Fahrverhalten mit Datum und fahren Sie in diesem Fall umgehend in die Werkstatt.
- Kosten festhalten: Bewahren Sie Belege für Fahrtkosten, Mietwagen oder Verdienstausfall auf. Nur belegte Positionen lassen sich später durchsetzen.
- Beweise nach einem Unfall sichern: Fotos, Zeugen, Polizeibericht und das Fahrzeug selbst sind die Grundlage für Ansprüche gegen Hersteller und Versicherer.
Der Hersteller verweigert die Reparatur oder Sie bleiben auf Kosten sitzen? Dann ist der richtige Zeitpunkt für eine anwaltliche Prüfung gekommen.
Rogert & Ulbrich: Ihre Anwälte im Automotive-Recht
Rogert & Ulbrich vertritt seit vielen Jahren Fahrzeughalter gegenüber Herstellern, Händlern, Leasinggesellschaften und Versicherern. Die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich haben mit ihrem Team über 40.000 Mandate übernommen und über 25.000 Klagen eingereicht, unter anderem im Abgasskandal und bei Rückrufen wie dem BMW-Rückruf wegen der Bremsen. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie im Bereich Automotive.
Wir prüfen, ob Ihnen wegen des Lenkungsrückrufs Gewährleistungs-, Garantie- oder Schadensersatzansprüche zustehen, und setzen diese außergerichtlich durch. Führt das nicht zum Ziel, vertreten wir Sie vor Gericht. Nach einem Unfall kümmern wir uns um die Beweissicherung, die Kommunikation mit den Versicherern und Ansprüche aus dem Verkehrsrecht.
Ihr VW oder Audi ist vom Rückruf betroffen und Ihnen sind bereits Kosten, Ausfallzeiten oder ein Schaden entstanden? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.



