Zur Wirksamkeit von Palettentauschklauseln in AGB
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Palettentauschklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter bestimmten Voraussetzungen wirksam sind. Eine Vergütung für den Tausch muss vorgesehen sein, muss jedoch nicht gesondert ausgewiesen werden. Für die Geltung der AGB im kaufmännischen Verkehr genügt der Hinweis auf ihre Anwendung. Entscheidend bleibt die konkrete Ausgestaltung der Klausel im Einzelfall.
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