Haut und Polyneuropathie

OLG Köln 5 U 74/25: Impfschadenklage gegen BioNTech geht zurück an das LG Köln

Hauterkrankungen, Vaskulitis und Polyneuropathie: Landgericht Köln muss neu verhandeln

Das Oberlandesgericht Köln hat ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Köln im Impfschadenverfahren einer Klägerin gegen BioNTech aufgehoben. Rogert & Ulbrich vertritt die Klägerin.

Der Fall

Die Klägerin erhielt drei Impfungen mit Comirnaty. Sie macht unter anderem Hautentzündungen, chronische Nesselsucht, eine Vaskulitis, eine Polyneuropathie, Herzrasen und Konzentrationsstörungen geltend. Das Landgericht Köln verwies auf mögliche andere Ursachen, etwa eine Autoimmunerkrankung, und wies die Klage ab.

Die Entscheidung

Das OLG Köln hob das Urteil auf (5 U 74/25). Das Landgericht habe die Anforderungen an den Vortrag offenkundig überspannt. Zu möglichen Alternativursachen musste die Klägerin nicht weiter vortragen, weil sie über kein medizinisches Fachwissen verfügt und sich solches auch nicht aneignen muss. Allgemein gilt nach dem Urteil:

  • Maßvolle Anforderungen: Von Geschädigten darf kein medizinisches Fachwissen verlangt werden. Konkreter Vortrag zum zeitlichen Zusammenhang genügt.
  • Gutachten erforderlich: Medizinische Fragen darf das Gericht nicht ohne Sachverständigen beurteilen.
  • Zulassung ersetzt keine Beweisaufnahme: Für das Nutzen-Risiko-Verhältnis zählt der Wissensstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
  • Auskunft vorab: Der Auskunftsanspruch nach § 84a AMG darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil das Gericht einen Schadensersatzanspruch verneint.

Mit der Zurückverweisung ist noch nicht entschieden, ob die Impfung die Beschwerden verursacht hat. Das Landgericht muss nun Beweis erheben, in der Regel durch ein medizinisches Gutachten. Das OLG Köln stützt sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2026 (VI ZR 335/24). Die Revision wurde nicht zugelassen.

Das Urteil im Volltext

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az. 5 U 74/25) können Sie hier im Volltext herunterladen: Urteil 5 U 74/25 als PDF. Personenbezogene Daten sind geschwärzt.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte bei Impfschäden

Rogert & Ulbrich vertritt Impfgeschädigte bundesweit gegenüber Impfstoffherstellern und Rechtsschutzversicherern. Die Partner Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich führen zahlreiche Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz, von der Auskunftsklage bis zur Berufung.

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FAQs zum Urteil 5 U 74/25