Schwindel, Kopfschmerzen und Tinnitus nach Comirnaty: Landgericht Bonn muss neu verhandeln
Das Oberlandesgericht Köln hat ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Bonn im Impfschadenverfahren einer Klägerin gegen BioNTech aufgehoben. Rogert & Ulbrich vertritt die Klägerin.
Der Fall
Die Klägerin erhielt im Juni und Juli 2021 zwei Impfungen mit Comirnaty. Nach ihrer Darstellung traten jeweils kurz danach Fieber, starker Schwindel und Kopfschmerzen auf, nach der zweiten Impfung zusätzlich Sehstörungen und Hörbeeinträchtigungen. Ab September 2021 kehrten die Beschwerden schubweise wieder. Das Landgericht Bonn sah keinen ausreichend dargelegten zeitlichen Zusammenhang.
Die Entscheidung
Das OLG Köln hob das Urteil auf (5 U 123/24). Das Landgericht habe den Kern des Vortrags nicht erfasst: Es handelte sich nicht um verschiedene Beschwerden zu verschiedenen Zeiten, sondern um ein gleichartiges, schubweise verlaufendes Krankheitsbild. Konkreter Vortrag zum Gesundheitszustand vor der Impfung war für die Schlüssigkeit nicht erforderlich. Allgemein gilt nach dem Urteil:
- Maßvolle Anforderungen: Von Geschädigten darf kein medizinisches Fachwissen verlangt werden. Konkreter Vortrag zum zeitlichen Zusammenhang genügt.
- Gutachten erforderlich: Medizinische Fragen darf das Gericht nicht ohne Sachverständigen beurteilen.
- Zulassung ersetzt keine Beweisaufnahme: Für das Nutzen-Risiko-Verhältnis zählt der Wissensstand zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
- Auskunft vorab: Der Auskunftsanspruch nach § 84a AMG darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil das Gericht einen Schadensersatzanspruch verneint.
Mit der Zurückverweisung ist noch nicht entschieden, ob die Impfung die Beschwerden verursacht hat. Das Landgericht muss nun Beweis erheben, in der Regel durch ein medizinisches Gutachten. Das OLG Köln stützt sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2026 (VI ZR 335/24). Die Revision wurde nicht zugelassen.
Das Urteil im Volltext
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az. 5 U 123/24) können Sie hier im Volltext herunterladen: Urteil 5 U 123/24 als PDF. Personenbezogene Daten sind geschwärzt.
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Rogert & Ulbrich vertritt Impfgeschädigte bundesweit gegenüber Impfstoffherstellern und Rechtsschutzversicherern. Die Partner Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich führen zahlreiche Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz, von der Auskunftsklage bis zur Berufung.
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