Erstes rechtskräftiges Urteil spricht Kläger den vollen Kaufpreis zu ohne ein Recht auf Nutzungsentschädigung.
Erstmals in der Geschichte des Abgasskandals ist in Deutschland ein Urteil gegen die Volkswagen AG rechtskräftig geworden, das dem Kläger den vollen Kaufpreis zusprach. Darüber hinaus wurde dem Autobauer keine Nutzungsentschädigung zugesprochen. Überraschenderweise zog Volkswagen die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam zurück. Somit ist VW gezwungen, dem Autokäufer den vollen Kaufpreis neben weiteren Zinsen zurückzuzahlen. Das Urteil stärkt damit die Rechte von hunderttausenden betroffenen Verbrauchern im Abgasskandal.
Keine Nutzungsentschädigung bei krimineller Übervorteilung
Dr. Marco Rogert erklärt die Brisanz des Urteils und die Folgen für VW im Abgasskandal: „Nun hat sich unsere Ansicht durchgesetzt, dass sich der Abzug von Nutzungen bei krimineller Übervorteilung von Kunden verbietet. Wer Kunden hinters Licht führt, muss die vollständige Rückzahlung leisten. VW muss Angst vor den Urteilsgründen gehabt haben und hat mit der Rücknahme der Berufung in letzter Minute die Reißleine gezogen. Ich erwarte mit Spannung, ob sich die Rechtsauffassung des 3. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts durchsetzt.“
Volkswagen zur Rückzahlung des vollen Kaufpreises zzgl. Zinsen verurteilt
Die Volkswagen AG nahm unter dem Eindruck der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Brandenburg (Az: 3 U 61/19) die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Potsdam vom 12. April 2019 (Az: 6 O 38/18) zurück. Durch dieses Urteil war die Volkswagen AG zur Rückzahlung von 11.980 Euro zzgl. Darlehenszinsen in Höhe von 2.118,72 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 19.12.2017 verurteilt worden. Der Betroffene hatte den Volkswagen Passat 2.0 TDI Blue Motion am 16.5.2014 bei einem freien Händler erworben. Mit Beschluss vom 28. Januar 2020 wurde die Volkswagen AG des eingelegten Rechtsmittels für verlustig erklärt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Potsdam rechtskräftig. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Volkswagen AG.
„Das rechtswirksame Urteile stärkt die Recht der Verbraucher“
Die Rechtswirksamkeit des Urteils ist ein weiterer Beleg für die zunehmende Tendenz deutscher Oberlandes- und Landesgerichte, die Verbraucherrechte stärker zu betonen. Dr. Marco Rogert erklärt: „Als führende Kanzlei im Abgasskandal hatten wir schon mehrere landgerichtliche Urteile erstritten, in denen der Volkswagen AG oder einer ihrer Töchter keine Nutzungsentschädigung zugesprochen worden war – jetzt erstmals ein rechtskräftiges Urteil in den Händen zu halten, ist eine Sensation. Dieses Ereignis markiert einen neuen Abschnitt im Abgasskandal.“
Die Chancen auf eine vollständige Rückabwicklung des Kaufpreises ohne Anrechnung von Nutzungsentschädigung standen nie besser als jetzt. Darum raten Verbraucherschützer jedem Geschädigten, seine Ansprüche prüfen zu lassen.
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