Mercedes-Abgasskandal: Daimler AG muss unserer Mandantschaft Schadensersatz zahlen

Vor den Landgerichten Essen und Bochum hat unsere Kanzlei jeweils mit Urteil vom 17.05.2021 weitere Erfolge im Mercedes-Abgasskandal erzielen können.

Das Landgericht Essen sprach unserer Mandantschaft – Fahrerin eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit Abgasnorm Euro 5 – einen Anspruch auf Schadensersatz zu und verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme des Fahrzeugs sowie Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung.

Auch das Landgericht Bochum sprach unserer Mandantschaft einen Anspruch auf Schadensersatz zu und verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 BT und Euro 6-Abgasnorm.

Beide Fahrzeugtypen sind Teil eines vom Kraftfahrt-Bundesamt verbindlich angeordneten Rückrufs.

Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und Thermofenster in Fahrzeugen des Modells GLK mit OM651-Dieselmotor

Das Landgericht Essen bewertete die unstreitig in dem Fahrzeug unserer Mandantin implementierte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung – genau wie das Kraftfahrt-Bundesamt – als unzulässige Abschalteinrichtung. Diese sorgt dafür, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide ausschließlich auf dem Prüfstand zwecks Erlangung der EG-Typgenehmigung für das jeweilige Fahrzeugmodell, nicht aber im realen Fahrbetrieb auf der Straße eingehalten werden.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Bochum hingegen urteilte das Gericht über das sog. Thermofenster, welches aufgrund einer grundlegenden unternehmerischen Entscheidung der Daimler AG unstreitig in Fahrzeugen des Modells GLK implementiert wurde und die Abgasreinigung bereits bei einstelligen positiven Temperaturen reduziert bzw. gänzlich abschaltet. Daraus, dass die Daimler AG diese Abgasreinigungsstrategie außerdem dem Kraftfahrt-Bundesamt gegenüber bewusst verschwiegen hat, schließt das erkennende Gericht, dass sich die Verantwortlichen der Daimler AG über die Unzulässigkeit des implementierten Thermofensters bewusst waren und somit unserem Mandanten ein Anspruch wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zuzusprechen ist.

Weitere Meilensteine in Verfahren gegen die Daimler AG

Bei den beiden Urteilen handelt es sich um die Fortsetzung einer positiven Tendenz in Verfahren gegen die Daimler AG. Wir sehen diese daher als weitere Meilensteine für den Verbraucherschutz und der Aufarbeitung des Daimler-Abgasskandals.

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