Vor dem Landgericht Düsseldorf hat unsere Kanzlei mit Urteil vom 20.04.2021 einen weiteren Erfolg im Mercedes-Abgasskandal erzielen können.
Das Landgericht sprach unserem Mandanten – Fahrer eines Mercedes Benz C 200 d – einen Anspruch auf Schadensersatz zu und verurteilte die Daimler AG zur Rücknahme des Fahrzeugs und Rückzahlung des Kaufpreises unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung.
Unzulässige temperaturabhängige Abschalteinrichtung bei Fahrzeugen mit dem Motor „OM 626“
Im konkreten Fall ging es um eine Mercedes C-Klasse mit Euro 6-Abgasnorm und OM 626-Dieselmotor. Das Gericht folgte unserer Argumentation und war in seinen Ausführungen im Urteil unmissverständlich.
Die Daimler AG, die alleinig über konzerninterne Kenntnisse verfügt, habe während des Verfahrens nicht dargelegt, dass die Entwicklung und Implementierung der (unzulässigen) Fahrzeugsteuerungssoftware in Form eines sog. „Thermofensters“ ohne Genehmigung ihres Vorstands erfolgt sei. Doch selbst, sofern die Daimler AG dies könnte, läge bei einem unkontrollierten Verhalten einzelner Mitarbeiter ein sog. Organisationsmangel vor, welchen sich der Konzern wiederum in gleicher Weise zurechnen lassen müsse und somit auch dann ein Anspruch auf Schadensersatz bestünde.
Dennoch kommt das Gericht zu dem Ergebnis: Unter Zugrundelegung normaler Lebensumstände und Erfahrungswerte spreche eine ganz erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese Vorgänge mit Kenntnis und Billigung des Konzernvorstands erfolgt seien.
Weiterer Meilenstein in Verfahren gegen die Daimler AG
Wir sehen dieses Urteil als weiteren Meilenstein für den Verbraucherschutz und der Aufarbeitung des Dieselskandals. Solange die Autobauer weiter mauern und sich nicht zur konkreten Kenntnis des jeweiligen Vorstands erklären, müssen die Gerichte so entscheiden.
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