Gliedertaxe

Gliedertaxe verstehen – der Streit um den Invaliditätsgrad nach einem Unfall

Wie die Gliedertaxe funktioniert und wie der Versicherer über Teilfunktion, Vorinvalidität, Vorschäden und Gutachten den Invaliditätsgrad senkt

Nach einem Unfall streiten Sie mit Ihrer Unfallversicherung über die Höhe der Invaliditätsleistung? Entscheidend ist der Invaliditätsgrad, und der richtet sich meist nach der sogenannten Gliedertaxe. Gestritten wird dabei vor allem um die Teilfunktionsbeeinträchtigung, um Vorinvalidität und Vorschäden und darüber, wie der Versicherer den Grad über Gutachten senkt. Rogert & Ulbrich prüfen die Bewertung und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch.

Was die Gliedertaxe ist und warum sie über die Auszahlung entscheidet

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in den Unfallversicherungsbedingungen. Sie ordnet dem vollständigen Verlust oder der vollständigen Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile und Sinnesorgane feste Invaliditätsgrade in Prozent zu. Dieser Invaliditätsgrad bestimmt unmittelbar die Höhe Ihrer Leistung.

Die Grundrechnung ist einfach: Die Invaliditätsleistung ergibt sich aus der Versicherungssumme multipliziert mit dem Invaliditätsgrad. Bei einer hohen Versicherungssumme entscheidet deshalb jeder Prozentpunkt über erhebliche Beträge. Genau deshalb ist der Invaliditätsgrad der häufigste Streitpunkt.

Aus seiner früheren Tätigkeit auf Versichererseite kennt Rechtsanwalt Dario Kovac, an welchen Stellen der Gliedertaxe Versicherer den Grad regelmäßig nach unten korrigieren. Wer die Systematik versteht, kann eine zu niedrige Bewertung gezielt angreifen.

Ihre Auszahlung erscheint Ihnen zu niedrig? Akzeptieren Sie die Abrechnung nicht ungeprüft, denn eine Leistungskürzung des Versicherers lässt sich häufig korrigieren.

Wie die Gliedertaxe funktioniert: feste Werte für Körperteile

Für den vollständigen Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit sieht die Gliedertaxe feste Prozentsätze vor. Die genauen Werte richten sich nach Ihren Bedingungen, in vielen Verträgen liegen sie etwa in dieser Größenordnung:

  • Arm und Hand: ein Arm bei rund 70 Prozent, eine Hand bei etwa 55 Prozent.
  • Finger: der Daumen bei etwa 20 Prozent, der Zeigefinger bei rund 10 Prozent, ein anderer Finger bei etwa 5 Prozent.
  • Bein und Fuß: ein Bein bei rund 70 Prozent, ein Fuß bei etwa 40 Prozent.
  • Sinnesorgane: die Sehkraft eines Auges bei etwa 50 Prozent, das Gehör eines Ohres bei rund 30 Prozent.

Diese Werte gelten für den vollständigen Verlust. In der Praxis ist die Beeinträchtigung aber selten vollständig. Dann kommt die Teilfunktionsbeeinträchtigung ins Spiel, und genau hier beginnt der eigentliche Streit.

Sie kennen die Werte Ihres Vertrags nicht? Lassen Sie Ihre Bedingungen prüfen, denn die Gliedertaxe kann von den üblichen Werten abweichen.

Teilfunktionsbeeinträchtigung: das Rechenbeispiel

Ist ein Körperteil nicht vollständig, sondern nur teilweise beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad anteilig berechnet. Er ergibt sich aus dem Gliedertaxenwert multipliziert mit dem Grad der Funktionsminderung.

Ein Beispiel: Nach einem Unfall ist die Funktion Ihrer Hand dauerhaft zur Hälfte eingeschränkt. Liegt der Gliedertaxenwert für die Hand bei 55 Prozent, ergibt sich ein Invaliditätsgrad von 55 Prozent multipliziert mit 50 Prozent, also 27,5 Prozent. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro entspricht das einer Invaliditätsleistung von 27.500 Euro, sofern keine Progression vereinbart ist.

Schon eine kleine Verschiebung wirkt sich stark aus. Setzt der Versicherer die Funktionsminderung statt bei 50 nur bei 30 Prozent an, sinkt der Invaliditätsgrad auf 16,5 Prozent und die Leistung im Beispiel auf 16.500 Euro. Rund 11.000 Euro Unterschied hängen damit allein an der Bewertung der Funktionsminderung.

Der Versicherer setzt Ihre Funktionsminderung sehr niedrig an? Genau hier lohnt sich die Überprüfung, oft mit einem Gegengutachten.

Wo der Versicherer den Invaliditätsgrad herunterbricht

Bei der Bemessung hat der Versicherer mehrere Ansatzpunkte, um den Invaliditätsgrad und damit die Leistung zu senken:

  • Funktionsminderung: Der häufigste Hebel ist eine zurückhaltend bewertete Funktionsminderung. Gutachten, die regelmäßig für Versicherer erstellt werden, setzen den Prozentsatz oft niedrig an.
  • Einstufung des Körperteils: Wird eine Einschränkung dem kleineren Körperteil zugeordnet, etwa einem Finger statt der Hand, sinkt der zugrunde gelegte Gliedertaxenwert.
  • Vorinvalidität: War das betroffene Körperteil schon vor dem Unfall eingeschränkt, zieht der Versicherer diese Vorinvalidität ab. Der Abzug muss aber belegt und richtig berechnet sein.
  • Mitwirkungsanteil: Haben Vorerkrankungen oder Vorschäden am Schaden mitgewirkt, kann der Versicherer zusätzlich kürzen. Das ist jedoch an Voraussetzungen und Schwellen gebunden, die wir in einem eigenen Beitrag vertiefen.
  • Progression übersehen: Sieht Ihr Vertrag eine Progression vor, steigt die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional. Ein zu niedrig angesetzter Grundgrad verhindert, dass die Progression greift.

Das zentrale Werkzeug ist dabei das Gutachten. Der Versicherer beauftragt einen Sachverständigen und übernimmt dessen Einschätzung besonders dann, wenn sie zu einem niedrigen Grad führt. Solche Gutachten setzen die Funktionsminderung oft zurückhaltend an, werten einzelne Bewegungseinschränkungen gering und stützen Abzüge für Vorinvalidität und Vorschäden. Ein einseitiges Gutachten ist deshalb selten das letzte Wort.

Jeder dieser Punkte ist überprüfbar. Häufig summieren sich mehrere kleine Abzüge zu einer deutlich zu niedrigen Auszahlung.

Der Versicherer stützt die Kürzung auf Vorinvalidität oder eine niedrige Einstufung? Lassen Sie jeden einzelnen Abzug prüfen.

Verletzungen außerhalb der Gliedertaxe

Nicht jede Verletzung ist in der Gliedertaxe erfasst. Für Körperregionen wie die Wirbelsäule, innere Organe oder für psychische Folgen gibt es keine festen Prozentsätze. Hier wird der Invaliditätsgrad danach bemessen, wie stark Ihre allgemeine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.

Diese Bemessung außerhalb der Gliedertaxe ist besonders streitanfällig, weil sie stärker auf gutachterlicher Einschätzung beruht. Umso wichtiger ist eine sorgfältige medizinische Dokumentation, die das Ausmaß der Beeinträchtigung nachvollziehbar belegt.

Betrifft Ihre Verletzung ein Körperteil außerhalb der Gliedertaxe? Lassen Sie die Bemessung der Leistungsfähigkeit fachlich prüfen.

Was Sie tun sollten, wenn der Invaliditätsgrad zu niedrig ist

Erscheint Ihnen die Bewertung zu niedrig, kommt es auf die medizinische und rechtliche Aufarbeitung an. Diese Schritte helfen:

  • Abrechnung nachvollziehen: Lassen Sie sich offenlegen, welcher Gliedertaxenwert und welche Funktionsminderung angesetzt wurden.
  • Gutachten prüfen: Kontrollieren Sie, wie das Gutachten die Funktionsminderung begründet und ob es Ihre Einschränkungen vollständig erfasst.
  • Gegengutachten erwägen: Ein unabhängiges Gutachten kann eine zu niedrig angesetzte Funktionsminderung korrigieren.
  • Abzüge hinterfragen: Verlangen Sie für Vorinvalidität und Mitwirkungsanteil eine nachvollziehbare Begründung.
  • Fristen wahren: Achten Sie auf die Fristen für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität sowie auf Verjährungsfristen.

Dieser Beitrag gehört zu unserer Reihe zur privaten Unfallversicherung. Wie die Fristen laufen und wie der Versicherer mit dem Mitwirkungsanteil kürzt, vertiefen wir in eigenen Beiträgen. Einen Überblick über unsere Arbeit finden Sie auf unserer Seite Rechtsanwalt für Unfallversicherung.

Je früher die Bewertung geprüft wird, desto besser lässt sich der Invaliditätsgrad korrigieren. Lassen Sie Ihre Abrechnung bewerten, solange die Fristen offen sind.

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im Versicherungsrecht

Rogert & Ulbrich vertreten Versicherte bundesweit im Streit mit ihrer privaten Unfallversicherung. Als Ansprechpartner steht Rechtsanwalt Dario Kovac, der die Prüf- und Ablehnungsstrategien der Versicherer aus seiner früheren Tätigkeit auf Versichererseite kennt. Diese Innensicht verbinden wir mit der Verbraucherschutz-Erfahrung der Kanzlei aus Großverfahren im Banken-, Kapitalmarkt- und Automobilrecht. So begegnen wir Versicherern auf Augenhöhe.

Wir prüfen Ihre Abrechnung und das zugrunde liegende Gutachten, kontrollieren den angesetzten Gliedertaxenwert und die Funktionsminderung und hinterfragen Abzüge für Vorinvalidität und Mitwirkungsanteil. Bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen vertreten wir Sie außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung binden wir frühzeitig ein und holen die Deckungszusage für Sie ein.

Hat Ihre Unfallversicherung den Invaliditätsgrad zu niedrig angesetzt? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Gliedertaxe