Einbürgerung für Studierende
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Einbürgerung für Studierende – Ihr Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts erleichtert ausländischen Studierenden den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erheblich, indem die Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre verkürzt wurde. Studierende, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten, müssen fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. Dieser Aufenthalt erfordert entweder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere Zwecke als rein studienbezogene, sowie B1-Deutschkenntnisse. Sie müssen finanziell unabhängig sein, keine bedeutenden strafrechtlichen Verurteilungen haben und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Die neue Gesetzeslage ermöglicht zudem die doppelte Staatsbürgerschaft, so dass Studierende ihre bisherige Nationalität behalten können.
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3§ 16b AufenthG – Aufenthaltserlaubnis für Studierende in Deutschland
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16b des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht internationalen Studierenden einen legalen Aufenthalt in Deutschland für ihr Studium. Voraussetzung hierfür ist die Zulassung an einer staatlichen oder anerkannten Hochschule oder einer vergleichbaren Bildungseinrichtung für ein Vollzeitstudium.
Um eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Studierende an einer entsprechenden Hochschule zugelassen sein und gegebenenfalls studienvorbereitende Maßnahmen wie Sprach- oder Vorbereitungskurse absolvieren. Sie müssen einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und diesen rechtzeitig verlängern.
Die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt für mindestens ein Jahr, maximal für zwei Jahre. Eine Verlängerung ist möglich, solange das Studium noch nicht abgeschlossen ist. Bei kürzeren Studienprogrammen entspricht die Gültigkeitsdauer der Dauer des Programms. Teilnehmer an EU- oder multilateralen Programmen mit Hochschulkooperationen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens zwei Jahren.
Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis ist an das Studentenvisum gebunden. Endet dieses, so endet auch die Aufenthaltserlaubnis, sofern keine Verlängerung beantragt wird. Nach Abschluss des Studiums haben Studierende die Möglichkeit, eine neue Aufenthaltserlaubnis für Berufsausbildung, qualifizierte Beschäftigung oder andere Tätigkeiten mit hoher beruflicher Qualifikation zu beantragen.
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Deutsche Staatsbürgerschaft für Studierende
Einbürgerungsvoraussetzungen und rechtliche Hinweise
Studierende, die die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben, müssen bestimmte Aufenthalts- und Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Besonders wichtig sind die bisherige Aufenthaltsdauer und der Aufenthaltstitel.
Anrechnung der Aufenthaltszeiten für die Einbürgerung
Alle Aufenthaltszeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, einschließlich der Zeiten zum Studium, werden für die Mindestaufenthaltsdauer anerkannt. Es ist wichtig, dass zwischen dem Studienende und dem Erwerb eines neuen Aufenthaltstitels kein längerer Auslandsaufenthalt liegt (maximal sechs Monate).
Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG (Studentenvisum) können die deutsche Staatsangehörigkeit nicht direkt beantragen. Daher empfiehlt es sich, nach Studienabschluss einen Folgeaufenthaltstitel zu sichern, wie z. B. die § 18b AufenthG-Erlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung.
Voraussetzungen für die Einbürgerung als Student:in
Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, müssen Sie Ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen, B1-Deutschkenntnisse oder höher vorweisen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen und keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgen, finanziell eigenständig sein und Sozialleistungen nur in Ausnahmefällen beziehen, keine Vorstrafen haben sowie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland nachweisen.
Unsere Kanzlei sorgt für eine schnelle und fehlerfreie Antragstellung, damit Ihr Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft reibungslos verläuft. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung!
Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und eine fehlerfreie Antragstellung. Unsere Fachanwälte für Migrationsrecht begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen für eine rechtssichere und effiziente Einbürgerung.
Beratung und Antragsstellung
Der Prozess beginnt mit einem Beratungsgespräch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde, wo Sie die notwendigen Antragsformulare erhalten. Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein, eine Einbürgerungsgebühr entrichten und erforderliche Dokumente wie Bildungsnachweise, Einkommensnachweise und Sprachzertifikate einreichen.
Einbürgerungstest und behördliche Prüfung
Nach der Anmeldung zum Einbürgerungstest beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgt die Prüfung des Antrags durch verschiedene deutsche Behörden wie das Arbeitsamt, Sozialamt, Bundesamt für Justiz, Landeskriminalamt und Verfassungsschutz.
Entscheidung und Bewilligung der Einbürgerung
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt und alle Unterlagen vollständig sind, wird die Einbürgerung bewilligt. Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft reibungslos verläuft.

Rechtliche Unterstützung für eine erfolgreiche Einbürgerung
Unsere Anwälte für Migrationsrecht sorgen dafür, dass Ihr Antrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und begleiten Sie durch alle Verfahrensschritte. Wir prüfen Ihre individuellen Voraussetzungen gründlich, unterstützen Sie bei der Zusammenstellung und Beglaubigung der notwendigen Unterlagen und reichen den Antrag bei der zuständigen Behörde ein. Während des gesamten Prozesses stehen wir Ihnen bei offenen Fragen zur Seite und klären diese direkt mit den Einwanderungsbehörden. Sollten Verzögerungen auftreten oder Ihr Antrag abgelehnt werden, bieten wir Ihnen kompetente rechtliche Unterstützung, um mögliche Probleme zu lösen.
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Professionelle Beratung & Betreuung
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